…Tätigkeit in der Akquisition, Kundenbetreuung und Sonstiges in einem zugewiesenen Gebiet. Somit handle es sich bei der Tätigkeit des Bw. um die typische Tätigkeit eines Gebietsvertreters. Beim Beruf "Vertreter" liege der Tätigkeitsschwerpunkt regelmäßig außerhalb des Arbeitszimmers, daher seien die Aufwendungen generell nicht abzugsfähig (Doralt, EStG…
…geht der unabhängige Berufungssenat davon aus, dass die vom Bw. ausgeübte Tätigkeit, die im Wesentlichen als mit der eines "Gebietsvertreters mit erweitertem Aufgabenbereich" beschrieben werden kann, außerhalb des Arbeitszimmers ausgeübt wird. Aufgrund des typischen Berufsbildes des Bw. liegt der materielle Schwerpunkt seiner Tätigkeit nach der…
…VwGH vom 28. Mai 1997, 96/13/0132). Im vorliegenden Fall hat der Bw. als Gebietsvertreter laut seiner Reiserechnung das Gebiet Melk - Krems betreut. Dieses mehrere Orte umfassende Einsatzgebiet wurde wiederkehrend über einen längeren Zeitraum bereist. Mit diesem unbestrittenen Sachverhalt hat der Bw. in seinem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Gebietsvertreter von medizinischen Produkten und Produktentwickler, geb. xx.xx.xxxx, W, vom 3. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wels vom 8. März 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…Der Bw. versuche nun diesen Vasatiresonator für den medizinischen Bereich einzusetzen. Da der Bw. bereits alleiniger Gebietsvertreter für Österreich sei, möchte er auf Grund seiner Studie diesen Gebietsschutz für Europa erlangen. Dafür seien die Kenntnisse notwendig, die er bei den 2005 absolvierten Kursen erworben habe…
…der RZ 301 stehe dem Arbeitnehmer, wenn er an einem Einsatzort wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig werde, für die Anfangsphase von 15 Tagen Tagesgelder zu. Da der Berufungswerber kein Gebietsvertreter sei, seien die Bestimmungen der RZ 304 nicht anzuwenden. Der Berufungswerber sei Versicherungsvertreter bei der…
…Begründen eines weiteren Mittelpunktes durch das Betreuen eines Einsatzgebietes liege nicht vor, da die Tätigkeit des Berufungswerbers nicht mit der eines Rauchfangkehrers, Gebietsvertreters, Gerichtsvollziehers, oder Betriebsprüfers mit fix zugewiesenem Einsatzgebiet verglichen werden könne. Der Berufungswerber werde als Techniker für verschiedene Firmen tätig und genieße weder…
…Dies treffe insbesondere auf den Bw zu, da dieser als Gebietsvertreter tätig sei. Die beantragten Sonderausgaben wurden gewährt. Gegen diese Berufungsvorentscheidung stellte der Bw am 26. Februar 1999 einen Vorlageantrag. Strittig sind weiterhin die Berechung der Kilometergelder und die Höhe der anzuerkennenden Diäten als Werbungskosten…
…des Einkommensteuerrechtes gesprochen werden. Neben den Dienstreisen zu den Filialen sei die Bw. mehrmals im Jahr zu firmeninternen Besprechungen mit dem Geschäftsführer, den Abteilungsleitern und den anderen Gebietsvertretern gefahren. Diese Besprechungen fänden den firmeninternen Gegebenheiten entsprechend in unregelmäßigen Abständen statt, und zwar meistens in Ort1…
…der steuerlichen Vertretung zufolge sind diese Aussagen auf eine verfehlte Fragestellung seitens des Prüfers zurückzuführen. Zum Nachweis wurde eine von neun Händlern unterfertigte Bestätigung mit nachstehendem Wortlaut vorgelegt: "Hiermit bestätigen wir, dass wir die [Artikel] der Marke "A" über den zuständigen Gebietsvertreter, Herrn [Bf], beziehen…
…bereisen, begründen daher in diesem Einsatzgebiet (Zielgebiet) einen Mittelpunkt der Tätigkeit (VwGH 28.05.1997, 1996/13/0132). Dies wird insbesondere auf Rauchfangkehrer, Gebietsvertreter oder Außendienstmitarbeiter von Behörden (zB Gerichtsvollzieher, Betriebsprüfer) zutreffen (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG 10…
…begründen daher in diesem Einsatzgebiet (Zielgebiet) einen Mittelpunkt der Tätigkeit (VwGH 28. 5. 1997, 1996/13/0132). Dies wird insbesondere auf Rauchfangkehrer, Gebietsvertreter oder Außendienstmitarbeiter von Behörden (z. B. Gerichtsvollzieher, Betriebsprüfer) zutreffen (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG 10…
…zu haben. f. Am 24. September 2007 wurden die Personalchefin des Zeitungsvertriebes und der Gebietsvertreter des Zeitungsverlages für Salzburg und Oberösterreich als Zeugen für den 2. Oktober vorgeladen. Mit den beiden Zeugen wurde folgende Niederschrift aufgenommen: Referent: Welche Unterlagen können sie der Berufungsbehörde vorlegen? Mag…
…welches als Wandheizsystem jeden einzelnen Schweinezuchtbereich (Abteilungen des Schweinezuchtstalles) beheizt. Im Zuge einer telephonischen Anfrage des Referenten bei der Fa. AB gab die Sprecherin des Unternehmens nach Rücksprache mit dem Gebietsvertreter bekannt, dass das Heizwasserzu- und -ablaufsystem (Rohrsystem) bereits vom Installateur der Bw. eingerichtet war…
…1997, 96/13/0132) innerhalb des Sprengels mehrerer Bezirksgerichte ein Einsatzgebiet angenommen, bzw. wird bei Personen, die ein Gebiet regelmäßig bereisen (z.B. Rauchfangkehrer, Gebietsvertreter oder Außendienstmitarbeiter von Behörden (z.B. Gerichtsvollzieher, Betriebsprüfer) in diesem Einsatzgebiet (Zielgebiet) ein Mittelpunkt der Tätigkeit begründet (vgl. Doralt, EStG…
…unterstützen, weil diesem ein Sachverhalt des Inhaltes zu Grunde liegt, wonach eine GmbH am Sitz der GmbH in der BRD ein zugelassenes Kraftfahrzeug unterhält. Dieses Kraftfahrzeug wird von einem Gebietsvertreter mit Hauptwohnsitz im Inland für seine Reisetätigkeit im Inland verwendet. Im Hinblick auf § 40 Abs…
…30. Jänner 1997 dem Finanzamt mit, dass der Bw. als Gebietsvertreter für Ober- und Niederösterreich für den Arbeitgeber tätig sei. Für seine Tätigkeit erhalte er ein Grundgehalt und darüber hinaus eine Provision für jeden getätigten Verkauf. Diese Provisionseinnahmen würden über die Lohnverrechnung geführt werden. Bei…
…sein. Ein Einsatzgebiet kann sich auf einen politischen Bezirk und an diesen angrenzende Bezirke erstrecken. Das ist in der Regel bei den Dienstverrichtungen der Rauchfangkehrer, Gebietsvertreter, Außendienstmitarbeiter von Behörden oder den Patroullien von Gendarmeriebeamten in ihrem Rayon der Fall (ebenso bei Bediensteten der Autobahngendarmerie, VwGH…
…Nr. 597/1975 idF BGBl. Nr. 49/1979) kannte noch die Unterscheidung zwischen "Platzvertretern" und "Gebietsvertretern" - eine Person zu verstehen ist, die im Verkaufsapparat des Dienstgebers tätig ist. Es würde den Erfahrungen des täglichen Lebens und auch der Verkehrsauffassung widersprechen, wenn Personen nur dann als…
…Nr. 597/1975 idF BGBl. Nr. 49/1979) kannte noch die Unterscheidung zwischen "Platzvertretern" und "Gebietsvertretern" - eine Person zu verstehen ist, die im Verkaufsapparat des Dienstgebers tätig ist. Es würde den Erfahrungen des täglichen Lebens und auch der Verkehrsauffassung widersprechen, wenn Personen nur dann als…