IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B gegen den Bescheid des FA Linz vom 29.11.2011, betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Tätigkeit in der Akquisition, Kundenbetreuung und Sonstiges in einem zugewiesenen Gebiet. Somit handle es sich bei der Tätigkeit des Bw. um die typische Tätigkeit eines Gebietsvertreters. Beim Beruf "Vertreter" liege der Tätigkeitsschwerpunkt regelmäßig außerhalb des Arbeitszimmers, daher seien die Aufwendungen generell nicht abzugsfähig (Doralt, EStG…
…geht der unabhängige Berufungssenat davon aus, dass die vom Bw. ausgeübte Tätigkeit, die im Wesentlichen als mit der eines "Gebietsvertreters mit erweitertem Aufgabenbereich" beschrieben werden kann, außerhalb des Arbeitszimmers ausgeübt wird. Aufgrund des typischen Berufsbildes des Bw. liegt der materielle Schwerpunkt seiner Tätigkeit nach der…
…VwGH vom 28. Mai 1997, 96/13/0132). Im vorliegenden Fall hat der Bw. als Gebietsvertreter laut seiner Reiserechnung das Gebiet Melk - Krems betreut. Dieses mehrere Orte umfassende Einsatzgebiet wurde wiederkehrend über einen längeren Zeitraum bereist. Mit diesem unbestrittenen Sachverhalt hat der Bw. in seinem…
…Ortsname. Der deutsche Arbeitgeber zahlte den Gehalt für seinen österreichischen Arbeitnehmer. Neben den Einkünften als Gebietsvertreter bezog er auch Sitzungsgelder als Gemeinderat für eine politische Partei in Wohnsitz. Die daraus erzielten Einnahmen wurden für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet. Verfahrensablauf | Erstbescheid | 16.10.2012 |…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Gebietsvertreter von medizinischen Produkten und Produktentwickler, geb. xx.xx.xxxx, W, vom 3. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wels vom 8. März 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
6.1.9 Vertreter Rz 406: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.190 Euro jährlich. Der Arbeitnehmer muss ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben. Zur Vertretertätigkeit gehört sowohl die Tätigkeit im Außendienst, als auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst. Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich und in Südtirol unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die…
Weitet eine in Deutschland ansässige Vertriebsgesellschaft ihre Geschäftstätigkeit dadurch auf Österreich aus, dass sie in Österreich einen österreichischen Staatsbürger als vertretungs- und abschlussberechtigten Repräsentanten anstellt, wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
Sind Angestellte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft in Österreich in der Weise tätig, dass sie österreichische Zahnärzte aufsuchen und dort Bestellungen für Produkte der schweizerischen Firma im Namen eines österreichischen Importeurs (Zwischenhändlers) dieser Produkte entgegennehmen, dann begründen sie hiedurch keine "Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens in Österreich. Denn…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
…der Muttergesellschaft darstellen, dann sind gesonderte Überlegungen anzustellen. Denn wenn diese Ablösezahlungen an jenen Gebietsvertreter in Deutschland zu zahlen waren, der ursprünglich mit dem Produktabsatz in Deutschland betraut war und der seine Vertriebsrechte vor Vertragsende an die deutsche Tochtergesellschaft gegen Ablösezahlung abgegeben hatte, dann wird…
…geht hervor, dass der Bf zu mehr als 80 % seiner Gesamtarbeitszeit als Gebietsvertreter (Abschlussvermittler) im Außendienst tätig ist. Mit Vorhalt vom 04.07.2018 teilte das Finanzamt dem Bf mit, dass die Anwendung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten nur dann möglich…
…kein in sich abgegrenztes Werk) abgeschlossen. Auf der Homepage der Firma A-GmbH wird Herr X offiziel als technischer Berater und als einziger Gebietsvertreter für den Verkauf in Bundesland-X präsentiert. Es ist auch seine persönliche Telefonnummer unter der Herr X jederzeit für Kunden erreichbar…
…Der Bw. versuche nun diesen Vasatiresonator für den medizinischen Bereich einzusetzen. Da der Bw. bereits alleiniger Gebietsvertreter für Österreich sei, möchte er auf Grund seiner Studie diesen Gebietsschutz für Europa erlangen. Dafür seien die Kenntnisse notwendig, die er bei den 2005 absolvierten Kursen erworben habe…
…der RZ 301 stehe dem Arbeitnehmer, wenn er an einem Einsatzort wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig werde, für die Anfangsphase von 15 Tagen Tagesgelder zu. Da der Berufungswerber kein Gebietsvertreter sei, seien die Bestimmungen der RZ 304 nicht anzuwenden. Der Berufungswerber sei Versicherungsvertreter bei der…
…Begründen eines weiteren Mittelpunktes durch das Betreuen eines Einsatzgebietes liege nicht vor, da die Tätigkeit des Berufungswerbers nicht mit der eines Rauchfangkehrers, Gebietsvertreters, Gerichtsvollziehers, oder Betriebsprüfers mit fix zugewiesenem Einsatzgebiet verglichen werden könne. Der Berufungswerber werde als Techniker für verschiedene Firmen tätig und genieße weder…
…Dies treffe insbesondere auf den Bw zu, da dieser als Gebietsvertreter tätig sei. Die beantragten Sonderausgaben wurden gewährt. Gegen diese Berufungsvorentscheidung stellte der Bw am 26. Februar 1999 einen Vorlageantrag. Strittig sind weiterhin die Berechung der Kilometergelder und die Höhe der anzuerkennenden Diäten als Werbungskosten…