…15/0042) geht es dabei (über den engen Wortlaut des § 216 BAO hinaus) um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. In diesem Verfahren ist weder die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen (VwGH 12. November 1997…
…darüber auf Antrag zu entscheiden hat (Abrechnungsbescheid). Bei § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung (VwGH 29.1.1998, 85/17/0062). Im Antrag vom 3. Dezember 2003 begehrt die Bw…
…Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. Bei einem Abrechnungsbescheid geht es ausschließlich um die Beurteilung von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Abgabepflichtigen und der Behörde bezüglich abgabenbehördlicher Gebarungsakte. Bestehen zwischen einem Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde Meinungsverschiedenheiten, ob und…
…wonach der Abrechnungsbescheid ausschließlich der Entscheidung diene, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist. Im Abrechnungsbescheid sind umstrittene abgabenrechtliche Gebarungsakte zu klären, nicht jedoch die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen. Es könne auch die Prüfung und die Darstellung der Ergebnisse…
…Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. Die Berechtigung, einen Abrechnungsbescheid zu verlangen, dient auch zur Klärung umstrittener Gebarungsakte schlechthin. Ergibt sich im Abrechnungsbescheidverfahren, dass die betreffenden Buchungen unrichtig waren, so sind diese richtig zu stellen (vgl. Ritz a…
…wies den Antrag mit Bescheid vom 6. Oktober 2008 zurück. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass in einem Abrechnungsbescheid umstrittene abgabenrechtliche Gebarungsakte schechthin zu klären seien. Der im Vorlageantrag gestellte Antrag, gemäß § 282 Abs. 1 Z 1 BAO den gesamten…
…zulässig. Die Berechtigung, einen Abrechnungsbescheid zu verlangen, dient auch zur Klärung umstrittener Gebarungsakte schlechthin. Ein Abrechnungsbescheid ist ein Feststellungsbescheid, der nach einem Anbringen zur Geltendmachung von Rechten zu erlassen ist. Über einen Antrag kann demnach nur mit der Erlassung eines Abrechnungsbescheides oder mit der Zurückweisung…
…1.2000; 97/15/0191, VwGH 16.9.2003, 2000/14/0162). Somit diene der Abrechnungsbescheid der Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte bezüglich der Verrechnung von Zahlungen und sonstigen Gutschriften (VfGH 18.12.1980, B 404/79; VwGH 30.4.2003, 2002/16/0245). Sei der…
…von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. § 216 BAO eröffnet einem Abgabepflichtigen einen Anspruch auf Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin (z. B. VwGH 21.1.1996, 93/14/0089 und 30.4.2003…
…nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. § 216 BAO eröffnet einem Abgabepflichtigen einen Anspruch auf Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin (z. B. VwGH 21.1.1996, 93/14/0089 und 30.4.2003, 2002/16/0245…
…die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. Ein Abrechnungsbescheid dient der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte, wobei die Behauptungslast und die Verpflichtung zur Konkretisierung hinsichtlich der strittigen Gebarungsvorgänge im Abrechnungsverfahren den Abgabepflichtigen trifft…
…BAO-Kommentar, § 216 TZ 3 ein, bei § 216 BAO ginge es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin. Mit einem Abrechnungsbescheid werde nicht nur über die Abrechnung im Sinne der dem angefochtenen Bescheid zu Grunde liegenden Rechtsansicht entschieden, sondern über die Gebarung schlechthin (§ 216 BAO…
…95/14/0008), dass die Partei im Abrechnungsverfahren die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten trifft, die einem Bestimmtheitsgebot unterliegen. Mit Abrechnungsbescheid ist über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte, nicht aber über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu entscheiden. Hieraus ergibt sich…
…Abrechungsbescheid). Über den engen Wortlaut dieser Bestimmung hinaus geht es im Abrechungsbescheidverfahren nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung, sondern um die Klärung umstrittener Gebarungsakte schlechthin. Demnach ist auch die hier strittige Frage der Aufrechung im Verfahren betreffend die Erlassung eines Abrechungsbescheides zu klären. Gemäß…
…hat die Abgabenbehörde gemäß § 216 BAO darüber auf Antrag zu entscheiden (Abrechnungsbescheid). Über den engen Wortlaut dieser Bestimmung hinaus geht es im Abrechnungsbescheidverfahren nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung, sondern um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin (vgl. zB VwGH 29. 1…
…96/16/0285; VwGH 29.01.1998, 96/15/0042) die Erlassung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 216 BAO für Gebarungsakte im Zeitraum 01.10.2007 bis 15.11.2007. Begründend wurde ausgeführt, auf dem Abgabenkonto des Bw. seien in diesem Zeitraum zwei Rückzahlungen in Höhe von…
…durch welche Buchungen ein Rückstand zustande gekommen ist, zu beseitigen. Bei § 216 geht um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin (Ritz, BAO³, § 216 Tz3). Im Abrechnungsbescheidverfahren ist jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen. Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und möglichen Inhalt nach ein…
…0061, verwiesen, in welchem der Gerichtshof ausgesprochen hat, dass es für eine Beurteilung der (bloß) rechnungsmäßigen Richtigkeit der Gebarungsakte in einem Abrechnungsverfahren nach § 216 BAO ohne Bedeutung ist, ob eine dem Abgabepflichtigen vorgeschriebene Abgabe von einem Dritten finanziert wurde oder nicht. Zusammenfassend ist festzustellen, dass…
…Abrechnungsbescheid). Gründe, die gegen die rechnungsmäßige Anlastung der Abgabenfestsetzung erhoben werden bzw. Einwände gegen umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte können im vorliegenden Verfahren nicht geltend gemacht werden. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist ausschließlich die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kraftfahrzeugsteuervorschreibung. Besteuerung der Anhänger bzw. der Sattelauflieger 1996-1999…
…der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Im Abrechnungsbescheid sind umstrittene abgabenrechtliche Gebarungsakte schlechthin zu klären, nicht jedoch die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen. Auch dient das Abrechnungsbescheidverfahren nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30…