…€ 16,35 beträgt. Die gegenständliche Rechtsfrage, ob die beiden Schreiben der Bw. - in denen die Bw. ihrerseits das Angebot eines Kündigungsverzichtes unterbreitet - als gebührenpflichtige Schriften im Sinne des § 16 GebG zu beurteilen sind, ist so komplex, dass hier im Sinne der Billigkeit von der…
…der Erledigung eines Anbringens. Durch die Zustellung der Erledigung entsteht somit für alle bei der betreffenden Behördeninstanz im jeweiligen Verfahren angefallenen gebührenpflichtigen Schriften die Gebührenschuld. Das Gebührengesetz ist vom Prinzip der Schriftlichkeit (Urkundenprinzip) beherrscht, welches gerade für die Schriften im Sinne des § 14 GebG voll…
…Meldeauskünften begehrt hatte und ihr diese auch erteilt wurden. Das Finanzamt stellte u.a. fest, dass • bei der Gemeinde Schriften vorlagen, die den Namen des Auskunftswerbers in Form der UID-Nummer aufwiesen, wobei es sich beim Auskunftswerber um eine von der S verschiedene Firma handelte…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…GebG) lauten: 1. Die durch die Folgen eines durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) ausgelösten Notstandes veranlassten Schriften, die der Ersatzausstellung von gebührenpflichtigen Schriften oder der Schadensfeststellung, Schadensabwicklung oder der Schadensbereinigung dienen, sind von den Gebühren befreit. 2. Die im Zusammenhang mit einer…
…GebG) lauten: 1. Die durch die Folgen eines durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) ausgelösten Notstandes veranlassten Schriften, die der Ersatzausstellung von gebührenpflichtigen Schriften oder der Schadensfeststellung, Schadensabwicklung oder der Schadensbereinigung dienen, sind von den Gebühren befreit. 2. Die im Zusammenhang mit einer…
…S. bei der Gemeinde L. eingebracht worden seien, bei denen auf der Schrift der Name des Auskunftswerbers in Form des Firmennamens oder der UID-Nummer ersichtlich sei und bei denen die S. eine schriftliche Erledigung von Seiten der Gemeinde L. in der Form erhalten habe…
… 15 Abs. 1 GebG sind Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird, es sei denn, dass in diesem Bundesgesetz etwas Abweichendes bestimmt ist. Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist sohin grundsätzlich, dass über sie zu Beweiszwecken eine Schrift, eine (förmliche) Urkunde errichtet…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen zu bestimmen und entsprechend bekannt zu machen. Die Behörde hat die…
…und den die Eingaben vertretenden Protokollen sowie sonstigen gebührenpflichtigen Protokollen derjenige verpflichtet, in dessen Interesse die Eingabe eingebracht oder das Protokoll verfasst wird. Gemäß § 34 Abs. 1 sind die Organe der Gebietskörperschaften verpflichtet, die bei ihnen anfallenden Schriften und Amtshandlungen auf die Einhaltung der Vorschriften…
…sei daher direkt bei der Gemeinde einzuheben. Weder das Gebührengesetz noch eine andere auf der Stufe einer gesetzlichen Norm stehende Vorschrift verpflichtet die Behörde (Gemeinde), einen Gebührenschuldner, der eine gebührenpflichtige Schrift ungestempelt überreicht, auf das Stempelgebrechen hinzuweisen. Schon aus dem Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld…
…wonach Urkundspersonen (§ 3 Abs. 5) bzw. Behörden auf der gebührenpflichtigen Schrift einen Vermerk über die Höhe der entrichteten oder zu entrichtenden Gebühr anzubringen haben. Durch das Fehlen des Vermerkes sei ihm weiterer Schaden entstanden, da es ihm nicht möglich gewesen sei, die Kosten im Verfahren…
…offensichtlich in der Absicht erfolgten, die Erreichung des mit dem gebührenpflichtigen Antrag verfolgten Zieles zu fördern (siehe dazu VwGH 5.3.1990, 89/15/0061). Dass es sich zum Teil um inhaltlich gleiche und nur in der Form unterschiedliche Schriften handelt, steht dem nicht entgegen…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
… Gemäß § 13 Abs. 4 GebG hat der Gebührenschuldner die Gebühr des § 14 Tarifpost 6 GebG an die Behörde, bei der die gebührenpflichtige Schrift anfällt oder von der die gebührenpflichtige Amtshandlung vorgenommen wird, zu entrichten. Gemäß § 3 Abs. 2 Z. 1 GebG sind die festen Gebühren…