…führte das Finanzamt Erhebungen durch und ersuchte die Z um Übersendung einer Kopie der befundgegenständlichen Rechnungen, aus der die gebührenpflichtigen Schriften sowie die detaillierte Höhe der Gebühr zu ersehen sei. Am 22. März 2012 erließ das Finanzamt folgende Berufungsvorentscheidung: "Es ergeht die Berufungsvorentscheidung betreffend die…
…der Bezeichnung "Bewerber" ist zu erkennen, dass dem Antrag ein bestimmtes Begehren zu Grunde liegt und dass dieser Antrag somit eine gebührenpflichtige Eingabe i.S des § 14 TP 6 Abs. 2 GebG (Eingabengebühr i.H. v. 47,30 €) darstellt. Die diesem Schreiben angeschlossene Schrift…
…mit Zustimmung des Bewerbers bei der Behörde überreicht, so liegt dennoch eine gebührenpflichtige Eingabe vor. Gemäß § 14 TP 5 Abs.1 GebG unterliegen Beilagen, das sind Schriften und Druckwerke aller Art, wenn sie einer gebührenpflichtigen Eingabe beigelegt werden, von jedem Bogen einer festen Gebühr (hier…
…Bewerber" ist zu erkennen, dass dem Antrag ein bestimmtes Begehren zu Grunde liegt und dass dieser Antrag somit eine gebührenpflichtige Eingabe i.S. des §14 TP6 Abs.2 GebG (Eingabengebühr i.H.v. 43,60 €) darstellt. Die diesem Schreiben angeschlossene Schrift, die zur Stützung…
…Art, wenn sie einer gebührenpflichtigen Eingabe beigelegt werden, von jedem Bogen einer festen Gebühr von 3,90 Euro, jedoch nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage. Beilagen im Sinne des §14 TP5 GebG sind Schriften, die in der Absicht, eine gebührenpflichtige Eingabe zu stützen…
…aber sicherlich mit seiner Zustimmung bei der Behörde überreicht wird, liegt eine gebührenpflichtige Eingabe i.S. des § 14 TP 6 Abs. 2 GebG (Eingabengebühr i.H. v. 43,60 E) vor. Die diesem Schreiben angeschlossenen Schriften, die zur Stützung des Begehrens auf Verlängerung der Berechtigung…
…aber sicherlich mit seiner Zustimmung bei der Behörde überreicht wird, liegt eine gebührenpflichtige Eingabe i.S. des § 14 TP 6 Abs. 2 GebG (Eingabengebühr i.H. v. 43,60 E) vor. Die diesem Schreiben angeschlossenen Schriften, die zur Stützung des Begehrens auf Verlängerung der Berechtigung…
…Dezember 2011 und vom 16. Juli 2013 um gebührenpflichtige Schriften handelt und dass die diesbezüglichen Gebühren nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurden. Der dazu ergangene Gebührenbescheid gemäß § 203 BAO ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Strittig ist lediglich die Vorschreibung der Gebührenerhöhung von 50%. Eingaben von Privatpersonen (natürlichen…
…2012 an die Bf.. Über die Beschwerde wurde erwogen: Unstrittig ist die Nichtentrichtung der Gebühr bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtige Schriften angefallen sind. Unbekämpft ist auch die Vorschreibung der Gebühr von 107 € durch das Finanzamt geblieben. Strittig ist lediglich die Vorschreibung der…
…auf den Zeitpunkt der Zustellung der aufgrund der Eingabe ergehenden Erledigung hinausgeschoben. Durch die Zustellung der Erledigung entsteht die Gebührenschuld für alle bei der betreffenden Behördeninstanz im jeweiligen Verfahren angefallenen gebührenpflichtigen Schriften (BFG 20.6.2017, RV/7105945/2016). Kommt der Gebührenschuldner der Verpflichtung zur…
…als Abschrift, amtliche Ausfertigung, Eingabe usw. darstellt. Im § 10 werden nur einige gebührenpflichtige Schriften beispielmäßig aufgezählt, doch müssen darunter wohl auch Zulassungsscheine (TP 15), Reisedokumente (TP 9), Führerscheine (TP 16) und eben auch Waffendokumente (TP 11) verstanden werden. Nach § 14 TP 11 Abs. 1 und…
…der Zurückweisung vorgeschriebenen Gebühr zugrundegelegt wurde." Vorlagebericht Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht am 11.9.2018 - eine Kopie davon erging an die Beschwerdeführerin - zur Entscheidung vorgelegt. Die belange Behörde führte in ihrer Stellungnahme aus: "Unbestritten ist, dass gebührenpflichtige Schriften (Eingaben, Beilagen, Protokolle) vorliegen. Gemäß …
…€ 16,35 beträgt. Die gegenständliche Rechtsfrage, ob die beiden Schreiben der Bw. - in denen die Bw. ihrerseits das Angebot eines Kündigungsverzichtes unterbreitet - als gebührenpflichtige Schriften im Sinne des § 16 GebG zu beurteilen sind, ist so komplex, dass hier im Sinne der Billigkeit von der…
…der Erledigung eines Anbringens. Durch die Zustellung der Erledigung entsteht somit für alle bei der betreffenden Behördeninstanz im jeweiligen Verfahren angefallenen gebührenpflichtigen Schriften die Gebührenschuld. Das Gebührengesetz ist vom Prinzip der Schriftlichkeit (Urkundenprinzip) beherrscht, welches gerade für die Schriften im Sinne des § 14 GebG voll…
…Rz 7: Unter einer Schrift ist ein zu einem bestimmten Zweck mit einem bestimmten Inhalt beschriebenes und ausgefertigtes Papier zu verstehen. Der auf dem Papier mittels Schriftzeichen angebrachte und damit festgehaltene Inhalt des Schriftstückes ist dafür entscheidend, ob es sich dabei um eine gebührenpflichtige Schrift (…
…Gebühren geregelt. Danach sind die Gebühren nicht an die Abgabenbehörde, sondern vielmehr an die Verwaltungsbehörde zu entrichten, bei der die gebührenpflichtige Schrift anfällt oder von der die gebührenpflichtige Amtshandlung vorgenommen wird. Gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 GebG sind die festen Gebühren durch Barzahlung, durch…
…Meldeauskünften begehrt hatte und ihr diese auch erteilt wurden. Das Finanzamt stellte u.a. fest, dass • bei der Gemeinde Schriften vorlagen, die den Namen des Auskunftswerbers in Form der UID-Nummer aufwiesen, wobei es sich beim Auskunftswerber um eine von der S verschiedene Firma handelte…
…oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose Zahlungsformen zu entrichten. Die zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch organisatorischen Voraussetzungen zu bestimmen und entsprechend bekannt zu machen. Die Behörde hat die Höhe der entrichteten oder…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…
…eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder die Abfassung bzw. Ausfertigung eines Protokolls "veranlasst", also bewirkt. Durch die Normierung eines Gesamtschuldverhältnisses soll verhindert werden, dass die als Antragsteller aufscheinende Person später die Gebührenpflicht dadurch erfolgreich verneinen könnte, dass sie bestreitet, dass die Schrift in ihrem Auftrag überreicht…