…ihrem Lebensgefährten, dem nunmehrigen Berufungswerber (Bw.), Herrn Bw., ein Fruchtnießungsrecht ob den in diesem Vertrag näher bezeichneten Liegenschaftsteilen ein. Am TTMM 2006 verstarb die Lebensgefährtin des Bw. Mit Vertrag vom 21. März 2007 räumten die Kinder der Verstorbenen dem Bw. inhaltlich das gleiche Fruchtgenussrecht ein…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne über die Berufung des Bf, vom 10. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vom 20. November 2006 betreffend Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Dr.Karl Bernhauser, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Schmerlingplatz 3, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 31. August 2005 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des bf, vertreten durch Dr. Christoph Schneider, Rechtsanwalt, 6700 Bludenz, Bahnhofstraße 8a, vom 11. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 4. Oktober 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung stattgegeben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr. Christian Prodinger, 1090 Wien, Liechtensteinstraße 20/12, vom 8. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. Februar 2010, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Dr. Romana Zeh-Gindl, 1010 Wien, Franz-Josefs-Kai 5/10, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. April 2006 und vom 26. Mai 2006, ErfNr. betreffend Schenkungssteuer…
…ihrem Lebensgefährten, dem nunmehrigen Berufungswerber (Bw.), Herrn Bw., ein Fruchtnießungsrecht ob den in diesem Vertrag näher bezeichneten Liegenschaftsteilen ein. Am ttmm 2006 verstarb die Lebensgefährtin des Bw. Mit Vertrag vom 21. März 2007 räumten die Kinder der Verstorbenen dem Bw. inhaltlich das gleiche Fruchtgenussrecht ein…
…Entscheidungsgründe Mit Notariatsakt vom 22. Dezember 1997 hat die Berufungswerberin ihrem Ehegatten das unentgeltliche Fruchtnießungsrecht am Hälfteanteil des ihr zustehenden Anteiles an einer Liegenschaft überlassen. Im Rahmen dieses Fruchtnießungsrechtes kann der vorgenannte Liegenschaftsanteil vom Ehegatten der Berufungswerberin auch vermietet werden. Als Beginn dieses Rechtes wurde…
… 1 Abs. 1 Z2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) unterliegen Schenkungen unter Lebenden der Schenkungssteuer. Die unentgeltliche Einräumung eines Fruchtnießungsrechtes unterliegt demgemäß grundsätzlich der Schenkungssteuer. Gemäß Artikel 18 B-VG darf die staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Auch der Unabhängige Finanzsenat (UFS…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr. Christian Prodinger, 1090 Wien, Liechtensteinstraße 20/12, vom 8. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. Februar 2010, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Dietmar Wachter, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, 8200 Gleisdorf, Bürgergasse 32, vom 6. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 22. Jänner 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…nachstehender Begründung: "Im Jahr 2009 wurde das Grundstück in X. 91 an die Kinder im Schenkungswege übertragen. Laut Vertrag wurde Ihnen das Fruchtnießungsrecht auf Lebzeiten eingeräumt. Da Sie aber nicht mehr grundbücherlicher Besitzer sind, können Sie die Absetzung für Abnutzung nicht mehr in Anspruch nehmen.…
…sind und die Haftung des Käufers sohin eine reine Realhaftung ist. In Punkt IX. des Vertrages kommen die Vertragsparteien überein, dass den Verkäufern das lebenslängliche Fruchtnießungsrecht gemäß den Bestimmungen der §§ 509 bis 520 ABGB an der Liegenschaft zukommt und die Verkäufer dadurch berechtigt sind die…
…auch nicht unentgeltlich, oder durch Überlassung zur Nutzung oder durch Vermietung. Weiters räumte der Ehegatte der Bw. das alleinige Fruchtnießungsrecht (Zuwendungsfruchtgenuss) gemäß § 509 ABGB an der gegenständlichen Liegenschaft ein. Durch die Einräumung der vorstehenden im Grundbuch verbücherten Rechte (Veräußerungs- und Belastungsverbot, Fruchtgenussrecht) hatte der im…
…Mit Übergabevertrag vom 20. Dezember 1993 hätte ihm seine Mutter M.B. die Liegenschaft XStraße unter Zurückbehalt des Fruchtnießungsrechtes, jedoch sonst unentgeltlich, übergeben. Dieses Fruchtnießungsrecht berechtige seine Mutter auch zur Vermietung der Wohnungen. In Punkt Zweitens des Übergabevertrages sei jedoch festgelegt worden, dass er pro…
…wurde, dass "auf Grund dieses vereinbarten Fruchtnießungsrechtes auch keine faktische Änderung eintritt, abgesehen davon, dass G nunmehr einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf dieses Fruchtnießungsrecht gegenüber der nunmehrigen Liegenschaftseigentümerin hat und dass im Falle des Ablebens eines der Berechtigten keine Einschränkung des Rechtes erfolgt" (Punkt II.). Laut…
…auch nicht unentgeltlich, oder durch Überlassung zur Nutzung oder durch Vermietung. Weiters räumte der Ehegatte der Bw. das alleinige Fruchtnießungsrecht (Zuwendungsfruchtgenuss) gemäß § 509 ABGB an der gegenständlichen Liegenschaft ein. Durch die Einräumung der vorstehenden im Grundbuch verbücherten Rechte ( Veräußerungs- und Belastungsverbot, Fruchtgenussrecht) hatte der im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Z., vom 30. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 4. Dezember 2008, Erfassungsnummer zzz, betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Siegfried Sieghartsleitner, Rechtsanwalt, 4600 Wels, Eisenhowerstraße 27, vom 14. Oktober 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 14. September 1998 betreffend Grunderwerbsteuer 1998 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 10. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 9. August 2010 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 15…