…nachstehend zitierten Gesetzesfassungen des § 3 FLAG 1967: § 3 in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004, (vor der Neufassung durch das Fremdenrechtspakets 2005) lautete (durch BGBl. I Nr. 142/2004 wurde § 3 Abs. 2 FLAG ab 1.5.2004 geändert): "§ 3. (1) Personen…
…1005/14/0127 und vom 24. September 2007, Zl. 2007/15/0044) stellen die in Bezug auf das Recht auf Familiennachzug restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen jedenfalls bis zum Fremdenrechtspaket 2005 (Niederlassungs - und Aufenthaltsgesetz, BGBL. I Nr. 100/2005) eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung dar. Im Zuge des…
…BGBl. I Nr. 142/2004, (vor der Neufassung durch das Fremdenrechtspaket 2005) lautete auszugsweise: (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder…
…im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Personen, denen Asyl nach dem AsylG 1997 gewährt wurde. Die Änderung des § 3 FLAG erfolgte im Zuge umfangreicher Gesetzesänderungen durch das Fremdenrechtspaket 2005, BGBl. I 2005/100. Im Zuge dieser Änderungen wurde folgende Übergangsbestimmung des § 55 FLAG…
…mitgeteilt, dass sie fortan keinen Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre drei Kinder hat. Die vom FA Bruck/Eisenstadt/Oberwart vertretene Rechtsansicht ist unrichtig. Die neuen Bestimmungen des Familienausgleichsgesetzes (Fremdenrechtspaket 2005) gelten nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des Asylgesetzes 2005. In § 75 AsylG 2005 heißt es, dass…
…Gesetz gewollten Beschränkung widerspricht (vgl. hg Erkenntnis vom 22. Mai 2002, 2002/15/0022)." Im Gesetz § 3 Abs.3 FLAG BGBl I 2005/100 (Fremdenrechtspaket) wird der Anspruch auf Familienbeihilfe ausschließlich für Personen begründet, denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 29. November 2010, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. Oktober 2010, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Kinder A, B, und C, jeweils für die…
…14/0127, in einem ähnlich gelagerten Fall zum Ausdruck gebracht habe, dass die (in Bezug auf den Familiennachzug restriktiven) fremdenrechtlichen Bestimmungen jedenfalls bis zum "Fremdenrechtspaket 2005" eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nach Österreich begründen würden. Der Verwaltungsgerichtshof verwies diesbezüglich auf die Begründung dieses Erkenntnisses bzw. jenes…
…02.2007 wies das Finanzamt den Antrag auf Weitergewährung der Familienbeihilfe für die drei minderjährigen Kinder unter Hinweis auf § 3 Abs. 3 FLAG 1967 idF Fremdenrechtspaket 2005 ab. In der Begründung verwies es darauf, dass ein Anspruch auf Familienbeihilfe erst ab dem Monat gegeben sei…
…gestellt. Auf Grund von Unklarheiten bei einem der vorgelegten Dokumente wurde über die Verlängerungsanträge nicht vor 1.1.2006 entschieden. Wegen Änderung der Zuständigkeit auf Grund des in Kraft getretenen Fremdenrechtspaketes wurden diese Anträge im Jahr 2006 an die zuständige Magistratsabteilung der Gemeinde Wien abgetreten…
…Änderungen im Bereich des Fremdenrechtes ab (Fremdenrechtspaket 2005, BGBl. I Nr. 100/2005). Der Bw., ein serbisch-montenegrinischer Staatsbürger, vermochte im gegenständlichen Berufungsverfahren weder für sich noch für seine Familienangehörigen (Ehegattin und seine zwei Kinder) einen Aufenthaltstitel nach den gesetzlichen Regelungen des Fremdenrechtspaketes 2005,BGBl…
…Fremdenrechtes. Danach besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe seit 1.1.2006 nur mehr für die Personen, die auch zur Niederlassung in Österreich berechtigt sind, wobei diese Berechtigung nach den Bestimmungen des ebenfalls im Rahmen des Fremdenrechtspaketes 2005 erlassenen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes erteilt wird. In den §…
…Bereich des Fremdenrechtes. Danach besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe nur mehr für die Personen, die auch zur Niederlassung in Österreich berechtigt sind, wobei diese Berechtigung nach den Bestimmungen des ebenfalls im Rahmen des Fremdenrechtspaketes 2005 erlassenen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes erteilt wird. In deren §§ 8 und…
…Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für sich und ihre Tochter. Wegen Änderung der Zuständigkeit auf Grund des in Kraft getretenen Fremdenrechtspaketes wurden diese Anträge im Jahr 2006 an die zuständige Magistratsabteilung der Gemeinde Wien abgetreten. Diese entschied über die Anträge im August 2006 und erteilte…
…2007, 2006/13/0003), begründen schon die (in Bezug auf das Recht auf Familiennachzug restriktiven) fremdenrechtlichen Bestimmungen jedenfalls bis zum "Fremdenrechtspaket 2005" eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung. Auf die Erzielung steuerlich relevanter Einkünfte der Ehegattin am Ort des Familienwohnsitzes kommt es dabei nicht mehr an (vgl…
…auf Antrag eine Daueraufenthaltskarte für die Dauer von zehn Jahren auszustellen. Dieser Antrag ist spätestens nach Ablauf von drei Monaten ab ihrer Niederlassung zu stellen. Die Richtlinie 2004/38/EG wurde in Österreich im Rahmen des Fremdenrechtspaktes 2005 durch das NAG innerstaatlich umgesetzt. Das 4…
…November 2005, 2005/14/0039). Der VwGH hat unlängst judiziert, dass die in Bezug auf das Recht auf Familiennachzug restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen jedenfalls bis zum "Fremdenrechtspaket 2005" (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, BGBl. I 2005/100) eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung eines bosnischen Staatsbürgers nach Österreich begründen (Erkenntnis…
…im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Die zuvor zitierte Neuregelung der Ansprüche von Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, erfolgte im Rahmen umfangreicher Gesetzesänderungen durch das Fremdenrechtspaket 2005, BGBl. I Nr. 100/2005. Im Zuge…
…EStG, § 16 Anm. 25). Darüber hinaus ist nach jüngerer Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nach Österreich jedenfalls auch durch die in Bezug auf das Recht auf Familiennachzug geltenden restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen bis zum "Fremdenrechtspaket 2005" (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, BGBl. I Nr. 100/2005…
…und begrifflich unterschieden hat, dann kann auf Grund des diesbezüglich eindeutigen Wortlautes des § 14 TP 8 Abs. 5b GebG idF. Fremdenrechtspaket 2005 unter Beachtung der Querverweise auf § 19 Abs. 4 NAG und darin weiter auf § 35 NAG kein Zweifel darüber bestehen, dass bei Antragstellung nur…