Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw., vertreten durch STYRIA TREUHAND- und Revisions GmbH, 8010 Graz, Brockmanngasse 75, gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 2. Mai 2007 - Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2003, EW-AZ entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…also noch vor Bescheidzustellung - der Konkurs eröffnet und ein Masseverwalter bestellt worden ist, der berufungsgegenständliche Bescheid rechtswirksam zugestellt worden ist. Da die Voraussetzungen für eine Zurechnung an Herrn R. zum streitgegenständlichen Fortschreibungszeitpunkt nicht gegeben waren, war dem Berufungsbegehren zu entsprechen. Wien, am 24. Jänner 2007
…Abnützung vorzunehmen. Dieser Abschlag für technische Abnützung beträgt bei Mietwohngrundstücken jährlich 1,3 %, jedoch insgesamt höchstens 70 %. Liegen die Voraussetzungen des § 21 BewG für eine neue Feststellung eines Einheitswertes auf einen bestimmten Fortschreibungszeitpunkt vor, dann ist der Einheitswert auf diesen Zeitpunkt neu zu ermitteln. Dass…
…Es ist daher nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zweckmäßig, dass diese von der Abgabenbehörde erster Instanz nachgeholt bzw. durchgeführt werden. Die fehlenden Sachverhaltsermittlungen betreffend den tatsächlichen baulichen Zustand des Gebäudes zum Fortschreibungszeitpunkt, sowie die Erhebungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung sind jedenfalls geeignet einen anders lautenden…
…cit. sind allen Fortschreibungen einschließlich der Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrundezulegen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Gemäß § 53 Abs. 5 BewG ist bei Mietwohngrundstücken und gemischtgenutzten Grundstücken der Gebäudewert aus dem…
…Jänner 1991 neu festzustellen, wobei die mit den Kaufverträgen im Jahr 1990 erworbenen Grundstücke im Gesamtausmaß von 22.070 m² in die Ertragswertberechnung der gegenständlichen wirtschaftlichen Einheit einzubeziehen waren. Der Spruch des angefochtenen Wertfortschreibungsbescheides spricht nur über die zum Fortschreibungszeitpunkt 1. Jänner 1991 geänderte Höhe…
…der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes festgestellt wurde (§12 GrStG). Im Falle einer Fortschreibung des Feststellungsbescheides über einen Einheitswert ist der neuen Veranlagung des Steuermessbetrages (Fortschreibungsveranlagung) der Einheitswert zugrunde zu legen, der auf den Fortschreibungszeitpunkt (§ 21 Abs. 4 BewG 1955) festgestellt worden ist. Entsprechendes gilt…
…der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Die Vorschriften im § 65 über die Zugrundelegung eines anderen Zeitpunktes bleiben unberührt. Fortschreibungszeitpunkt ist grundsätzlich der Beginn des Kalenderjahres, das der Änderung folgt (vgl…
…zu sagen, dass gemäß § 23 BewG für Grundbesitz der Grundsatz gilt, dass bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt, die Wertverhältnisse jedoch vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen sind. Dies ist eine gesetzliche Anordnung, welche…
…Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung), die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Dem ist in vorliegendem Fall mit der steuerlichen Zurechnung (spätestens) ab 1. Jänner 2013 Rechnung getragen worden (Zuschlag 2011…
…auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) sind die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Die Vorschriften im § 65 über die Zugrundelegung eines anderen Zeitpunktes bleiben unberührt." "Fortschreibungszeitpunkt" ist demnach immer der 1. 1…
…erfahren, die solche Preiserhöhungen pro m² rechtfertigen würden. Nach Ansicht der Bw. entspreche der Quadratmeterpreis von € 36,00 unter Zugrundelegung der Wertverhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt und dem Zustand des Grundbesitzes zu den Fortschreibungszeitpunkten 1. Jänner 2007 und 1. Jänner 2008 Grundstückspreisen in vergleichbaren Lagen bzw…
…Stichtag 1. Jänner 2005. Von der Bw. wurde zunächst ausführliche begründet, weshalb sowohl die Siloanlagen als auch das gesamte Maschinenhaus Betriebsvorrichtungscharakter hätten und daher der Gebäudewert (vor Kürzungen) um € 681.864,38 zu reduzieren sei. Zum Fortschreibungszeitpunkt führte die Bw. ua. aus, dass zum…
…Fortschreibung erstmals vorliegen, eine Fortschreibungsbescheid zu erlassen. Dadurch tritt der dem Fortschreibungsbescheid zugrunde liegende Bescheid über den Einheitswert einer wirtschaftlichen Einheit (Untereinheit) mit Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zugrunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. § 21…
…BAO ergänzt. Nach § 193 Abs. 1 zweiter Satz BAO tritt der dem Fortschreibungsbescheid zugrundeliegende Bescheid über den Einheitswert mit Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zugrundeliegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. Daraus ergibt sich eine nur eingeschränkte…
…Anspruch auf die Vornahme einer Fortschreibung, wenn er einen diesbezüglichen Antrag rechtzeitig gestellt habe. Ein verspätet eingebrachter Antrag auf Forschreibung behalte jedoch grundsätzlich seine Geltung für den nächstfolgenden Fortschreibungszeitpunkt. Die Vornahme einer Fortschreibung werde jedoch nicht mehr durchzuführen sein, wenn sämtliche auf ihr beruhende Abgaben…
… 193 Abs. 1 zweiter Satz BAO tritt der dem Fortschreibungsbescheid zugrundeliegende Bescheid über den Einheitswert mit Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zugrundeliegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht - dies wurde bereits zutreffend in der Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde…
…Fortschreibung erstmals vorliegen, ein Fortschreibungsbescheid zu erlassen. Dadurch tritt der dem Fortschreibungsbescheid zugrunde liegende Bescheid über den Einheitswert einer wirtschaftlichen Einheit (Untereinheit) mit Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zugrunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht (§ 193…
…Wertfortschreibung gem. §21 Abs.1 Z1 BewG, zum 1. Jänner 2002 (Fortschreibungszeitpunkt) wegen der erfolgten Zubauten, wobei es Gebäudeeinstufungen von 4.3 (Verwaltungsgebäude) und 5.23 (Lagerhalle und Hallenerweitung) vornahm. Kellerräumlichkeiten wurden der Bauklasse 13.3, die Rampenüberdachungen der Bauklasse 14.12 zugeordnet. Der Einheitswert…
…Einheitswert nach § 19 Abs. 3 ErbStG festgestellt werden müssen. Die Voraussetzungen für eine Fortschreibung müssen grundsätzlich zu einem bestimmten Feststellungszeitpunkt gegeben sein und die Fortschreibung wirke nur ab dem Fortschreibungszeitpunkt und nicht für die Vergangenheit. Die Fortschreibung sei zum 1. Jänner 2007 erfolgt. Zu diesem…