Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 12. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. April 2010 betreffend den Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 ab den Veranlagungen 2009 entschieden: Die Berufung…
…ZK-DVO bestimmt in Nummer 1, dass der Ursprungsnachweis nach Formblatt A dem im Anhang enthaltenen Muster entsprechen muss; dieses enthält Formvorschriften für die Vorder- und Rückseite des Formblattes. Das Format des Ursprungszeugnisses hat 210 x 297 mm zu betragen, wobei die Länge höchstens 5…
…ZK-DVO bestimmt in Nummer 1, dass der Ursprungsnachweis nach Formblatt A dem im Anhang enthaltenen Muster entsprechen muss; dieses enthält Formvorschriften für die Vorder- und Rückseite des Formblattes. Das Format des Ursprungszeugnisses hat 210 x 297 mm zu betragen, wobei die Länge höchstens 5…
…ZK-DVO bestimmt in Nummer 1, dass der Ursprungsnachweis nach Formblatt A dem im Anhang enthaltenen Muster entsprechen muss; dieses enthält Formvorschriften für die Vorder- und Rückseite des Formblattes. Das Format des Ursprungszeugnisses hat 210 x 297 mm zu betragen, wobei die Länge höchstens 5…
…ZK-DVO bestimmt in Nummer 1, dass der Ursprungsnachweis nach Formblatt A dem im Anhang enthaltenen Muster entsprechen muss; dieses enthält Formvorschriften für die Vorder- und Rückseite des Formblattes. Das Format des Ursprungszeugnisses hat 210 x 297 mm zu betragen, wobei die Länge höchstens 5…
…ZK-DVO bestimmt in Nummer 1, dass der Ursprungsnachweis nach Formblatt A dem im Anhang enthaltenen Muster entsprechen muss; dieses enthält Formvorschriften für die Vorder- und Rückseite des Formblattes. Das Format des Ursprungszeugnisses hat 210 x 297 mm zu betragen, wobei die Länge höchstens 5…
…ZK-DVO bestimmt in Nummer 1, dass der Ursprungsnachweis nach Formblatt A dem im Anhang enthaltenen Muster entsprechen muss; dieses enthält Formvorschriften für die Vorder- und Rückseite des Formblattes. Das Format des Ursprungszeugnisses hat 210 x 297 mm zu betragen, wobei die Länge höchstens 5…
…ZK-DVO bestimmt in Nummer 1, dass der Ursprungsnachweis nach Formblatt A dem im Anhang enthaltenen Muster entsprechen muss; dieses enthält Formvorschriften für die Vorder- und Rückseite des Formblattes. Das Format des Ursprungszeugnisses hat 210 x 297 mm zu betragen, wobei die Länge höchstens 5…
…ZK-DVO bestimmt in Nummer 1, dass der Ursprungsnachweis nach Formblatt A dem im Anhang enthaltenen Muster entsprechen muss; dieses enthält Formvorschriften für die Vorder- und Rückseite des Formblattes. Das Format des Ursprungszeugnisses hat 210 x 297 mm zu betragen, wobei die Länge höchstens 5…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Frau BW, ADR, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31. Jänner 2011 zu ErfNr.xxx, StNrxxx betreffend 1) Gebühr gemäß § 24 Abs. 3 VwGG und 2) Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Feldkirch 4, Hofrätin Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen M.B., Zolldeklarant, B., über die Beschwerdedes Beschuldigten vom 22. Juni 2007 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß…
…27, 162/77 bezüglich die Anerkennung von zwischen Ehegatten angeblich bestehenden Darlehensverhältnissen wie folgt zusammengefasst: "Gewiss bestehen für die zivilrechtliche Gültigkeit einer Vereinbarung zwischen Ehegatten über ein von dem einen an den anderen zu zahlendes Bilanzgeld keine Formvorschriften; insbesondere verlangt das Zivilrecht für einen Vertrag…
…erstreckte sich der Leistungszeitraum über zwei Jahre und wurde die Umsatzsteuer in der ursprünglich gelegten Rechnung für umsatzsteuerpflichtige und nicht umsatzsteuerpflichtige Leistungen gemeinsam in einem Betrag pauschal ausgewiesen. Wird eine den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entsprechende Rechnung erst Jahre nach der erfolgten Lieferung oder Leistung ausgestellt…
…1 UStG 1994 auf Sollbesteuerung beim Finanzamt eingebracht habe. Dass dem Devolutionsantrag in Wahrheit ein auf Auskunftserteilung gerichtetes Anbringen nach dem Auskunftspflichtgesetz (APG) zu dieser Norm zu Grunde liegt, geht aus dem Devolutionsantrag nicht hervor. Wenn auch die Bundesabgabenordnung keine Formvorschriften für einen Devolutionsantrag normiert…
…an das FAG grundsätzlich zulässig. Da die Vorlage des amtlichen Vordruckes bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag aber ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung darstelt und es sich bei den Vorgaben nach § 4 NeuFöG nicht um bloße Formvorschriften für ein Anbringen handelt, besteht…
…zuzustellen. Im Bereich des Finanzstrafgesetzes ist bei formell mangelhaften Eingaben einer Partei ein Auftrag zur Mängelbehebung zu erteilen. Für die Vorlage eines Rechtsmittels an den unabhängigen Finanzsenat zur Bearbeitung gibt es jedoch im Finanzstrafgesetz keine eigenen Formvorschriften - dieses ist lediglich im Sinne des § 156 Abs…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat am 6. Mai 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Ing. Erich Steinecker, gegen die Bescheide des Finanzamtes Liezen, vertreten durch Dr. Hermann Scheucher, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1993 - 1995 nach in Graz durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat, Außenstelle Linz, Senat 10, hat durch den Referenten F. im Berufungsverfahren betreffend den an die Firma ING. X. - Y. GmbH, Ort, Str., vertreten durch die Firma Mondsee -Treuhand Wiedlroither GmbH, 5310 Mondsee, Alfred Jäger-Weg 4, gerichteten Bescheid vom 3. Juni…
…übermittelt wurden. Die Mängel der Aufzeichnungen seien lt. Bw. nicht gravierend, auch läge eine Buchführungspflicht nicht vor. Nur 1% der Belege wäre strittig. Einnahmen-Ausgaben-Rechner haben die Formvorschriften gem. § 131 Abs. 1 BAO zu beachten, ein Kassabuch sei jedoch nicht verpflichtend zu führen. Die…
…August 2006. Der Bw. bedient sich dazu, in weiter Auslegung von Formvorschriften, des ursprünglich zugestellten Bescheides und führt zunächst in Anmerkungen dazu aus, dass der Bescheid im Gesamten zurückzuweisen sei. Eine Abgabenschuldigkeit liege nicht vor. Gegen den Bescheid über die Festsetzung der Einkommensteuer sei wegen…