Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von D.J., Wien, vertreten durch Mag. Andreas Grave, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1030 Wien, Rochusgasse 12/3, vom 19. November 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 25. Oktober 2007 über 1.) den Ablauf…
…und ihm durch die Erlassung einer (auf Art.245 Zollkodex iVm § 85b Abs.3 ZollR-DG u.m. § 273 Abs.1 lit.b) BAO zu gründenden) Formalentscheidung entsprechend Rechnung zu tragen, eine Berufungsvorentscheidung gem. § 85b Abs.3 ZollR-DG erlassen und dadurch in der Sache…
…im Erstbescheid nicht erkannte, ist ihre Berufungsvorentscheidung vom 26. Mai 2004 rechtswidrig. Die angefochtene Entscheidung war zu beheben, weil die Sachidentität zwischen der getroffenen inhaltlichen Entscheidung und der gebotenen Formalentscheidung nicht mehr gegeben ist. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 15. Februar 2005
…und ihm durch die Erlassung einer (auf Art.245 Zollkodex iVm § 85b Abs.3 ZollR-DG u.m. § 273 Abs.1 lit.b) BAO zu gründenden) Formalentscheidung entsprechend Rechnung zu tragen, eine Berufungsvorentscheidung gem. § 85b Abs.3 ZollR-DG erlassen und dadurch in der Sache…
…und ihm durch die Erlassung einer (auf Art.245 Zollkodex iVm § 85b Abs.3 ZollR-DG u.m. § 273 Abs.1 lit.b) BAO zu gründenden) Formalentscheidung entsprechend Rechnung zu tragen, eine Berufungsvorentscheidung gem. § 85b Abs.3 ZollR-DG erlassen und dadurch in der Sache…
…dass nach seinem Dafürhalten in Anbetracht des ihm bekannten Sachverhaltes und in Ansehung der ihm vorliegenden Unterlagen auch im Fall, dass anstatt der getroffenen Formalentscheidung (Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrags) eine Entscheidung in der Sache selbst (d.h. über den Inhalt des Berufungsvorbringens) zu treffen gewesen wäre…
…Dezember 2001. Mit letzterem wäre die Berufung des Einschreiters gegen den Gewinnfeststellungsbescheid 1995 zwar unbestrittenermaßen aus formellen Gründen zurückgewiesen worden, inhaltlich hätte diese Formalentscheidung aber eindeutig eine Stattgabe seiner damals gestellten Rechtsmittelanträge dargestellt, zumal die Rechtsmittelbehörde darin unmissverständlich zum Ausdruck gebacht habe, dass bislang keine…
…weiterzuleiten ist. Der Antrag wird daher dem Finanzamt zuständigkeitshalber übermittelt. Angemerkt wird des Weiteren, dass von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Abstand zu nehmen war, da es sich um eine Formalentscheidung der Erledigung handelte. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 17. März 2011
…Gemeinschuldnerin gutgebucht worden ist. Der Masseverwalter ist daher jedenfalls aktivlegitimiert einen derartigen Antrag zu stellen. Anstatt eine Formalentscheidung zu treffen, wäre daher in der Sache selbst zu entscheiden gewesen. Dem Unabhängigen Finanzsenat ist es aber verwehrt über den Rückzahlungsantrag erstmalig zu entscheiden. Hierzu ist stets…
…ist. Nach § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz, sofern sie keine das Verfahren abschließende Formalentscheidung zu treffen hat, die Berufung auch durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115…
…3, § 274) zu erklären oder an die Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuverweisen ist. Aus der zitierten Gesetzesbestimmung ist der Grundsatz zu entnehmen, dass bei einer Rechtsmittelerledigung dem Modus einer Formalentscheidung gegenüber einer Sachentscheidung der Vorrang einzuräumen ist. Wurde, wie im vorliegenden Fall geschehen, ein formeller Mangel…
…begehrt. Gemäß § 284 Abs 3 BAO kann der Berufungssenat ungeachtet eines entsprechenden (rechtzeitigen) Antrages auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichten, wenn eine Formalentscheidung über die Berufung zu erfolgen hat. Gemäß § 273 Abs 1 der Bundesabgabenordnung (BAO) ist eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die…
…da darüber bereits abgesprochen worden sei, nämlich mit dem Zurückweisungsbescheid vom 24. August 2006. Dies möge zwar nur eine Formalentscheidung sein, doch sie gehöre dem Rechtsbestand an und sei mit ungenutztem Ablauf der Frist des § 276 Abs. 2 BAO in Rechtskraft erwachsen. Bei diesen Erledigungen…
…3, § 274) zu erklären oder an die Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuverweisen ist. Aus der zitierten Gesetzesbestimmung ist der Grundsatz zu entnehmen, dass bei einer Rechtsmittelerledigung dem Modus einer Formalentscheidung gegenüber einer Sachentscheidung der Vorrang einzuräumen ist. Wurde, wie im vorliegenden Fall geschehen, ein formeller Mangel…
…Oktober 2000 zur Buchungsmitteilung vom 11. Februar 2000 gemäß § 278 BAO zurückgewiesen. Diese Entscheidung stellt eine reine Formalentscheidung dar.Da dem zu Grunde liegenden Antrag kein konkretes Begehren zu entnehmen war, wurde keine inhaltliche Entscheidung gefällt. Dies hindert die Bw. nicht daran einen neuerlichen konkretisierten…
…Devolutionsantrag im Rechtsmittelverfahren, mwN). Abschließend ist unter Verweis auf § 284 Abs. 3 iVm. Abs. 5 BAO noch festzuhalten, dass ungeachtet eines rechtzeitigen Antrags von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden kann, wenn eine Formalentscheidung (Zurückweisung nach § 273 BAO) zu erfolgen hat. Wien, am 1. Juni 2005
…an der verspäteten Einbringung ein Verschulden treffe, da eine Verschuldenskomponente in den bezughabenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen nicht enthalten ist. Bei einer Formalentscheidung- Zurückweisung wegen verspäteter Einbringung- ist auch auf materielles Vorbringen (Bestreitung der Bemessungsgrundlagen für den Strafausspruch) nicht einzugehen. Den Angaben zur wirtschaftlichen Lage der Bf…
… 289 Abs. 1 BAO hat die Rechtsmittelentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates als Berufungsbehörde (von Formalentscheidungen abgesehen) stets eine Entscheidung in der Sache zu sein. Die Einsichtnahme auf das Abgabenkonto der Berufungswerberin ergibt nun, dass bei Stellung des Zahlungserleichterungsansuchens am 3.Februar 2012 ein fälliger Abgabenrückstand von…
… 289 Abs. 1 BAO hat die Rechtsmittelentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates als Berufungsbehörde (von Formalentscheidungen abgesehen) stets eine Entscheidung in der Sache zu sein. Die Einsichtnahme in das Abgabekonto der Berufungswerberin ergibt nun, dass bei Stellung des Stundungsansuchens am 29.Juli 2011 ein fälliger Abgabenrückstand von…
… 289 Abs. 1 BAO hat die Rechtsmittelentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates als Berufungsbehörde (von Formalentscheidungen abgesehen) stets eine Entscheidung in der Sache zu sein. Die Einsichtnahme in das Abgabekonto der Berufungswerberin ergibt nun, dass bei Stellung des Stundungsansuchens am 14.Juli 2011 ein fälliger Abgabenrückstand von…