…b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. § 278 BAO (idF FVwGG 2012) regelt, wann über Beschwerden durch das Verwaltungsgericht mit Beschluss zu entscheiden ist. Zu den in § 278 BAO genannten Formalentscheidungen zählen auch die Zurückweisungen iSd § 260 Abs. 1 lit. a und b BAO. Gemäß § 279 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von D.J., Wien, vertreten durch Mag. Andreas Grave, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1030 Wien, Rochusgasse 12/3, vom 19. November 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 25. Oktober 2007 über 1.) den Ablauf…
…und ihm durch die Erlassung einer (auf Art.245 Zollkodex iVm § 85b Abs.3 ZollR-DG u.m. § 273 Abs.1 lit.b) BAO zu gründenden) Formalentscheidung entsprechend Rechnung zu tragen, eine Berufungsvorentscheidung gem. § 85b Abs.3 ZollR-DG erlassen und dadurch in der Sache…
…im Erstbescheid nicht erkannte, ist ihre Berufungsvorentscheidung vom 26. Mai 2004 rechtswidrig. Die angefochtene Entscheidung war zu beheben, weil die Sachidentität zwischen der getroffenen inhaltlichen Entscheidung und der gebotenen Formalentscheidung nicht mehr gegeben ist. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 15. Februar 2005
…ist. Gleiches gilt nach Abs 5 leg cit auch in den Fällen, in denen die Entscheidung über die Beschwerde dem Einzelrichter obliegt. Wenn eine Formalentscheidung - wie beispielsweise eine Zurückweisung - zu erfolgen hat, kann daher trotz Antrages auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung davon Abstand genommen werden…
…ist. Gleiches gilt nach Abs 5 leg cit auch in den Fällen, in denen die Entscheidung über die Beschwerde dem Einzelrichter obliegt. Wenn eine Formalentscheidung - wie beispielsweise eine Zurückweisung - zu erfolgen hat, kann daher trotz Antrages auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung davon Abstand genommen werden…
…und ihm durch die Erlassung einer (auf Art.245 Zollkodex iVm § 85b Abs.3 ZollR-DG u.m. § 273 Abs.1 lit.b) BAO zu gründenden) Formalentscheidung entsprechend Rechnung zu tragen, eine Berufungsvorentscheidung gem. § 85b Abs.3 ZollR-DG erlassen und dadurch in der Sache…
…und ihm durch die Erlassung einer (auf Art.245 Zollkodex iVm § 85b Abs.3 ZollR-DG u.m. § 273 Abs.1 lit.b) BAO zu gründenden) Formalentscheidung entsprechend Rechnung zu tragen, eine Berufungsvorentscheidung gem. § 85b Abs.3 ZollR-DG erlassen und dadurch in der Sache…
…dass nach seinem Dafürhalten in Anbetracht des ihm bekannten Sachverhaltes und in Ansehung der ihm vorliegenden Unterlagen auch im Fall, dass anstatt der getroffenen Formalentscheidung (Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrags) eine Entscheidung in der Sache selbst (d.h. über den Inhalt des Berufungsvorbringens) zu treffen gewesen wäre…
…der gegenständlichen Entscheidung zu lösende Rechtsfrage der Verspätung der Beschwerde hingewiesen. Auch wenn der Beschwerdeführer inhaltlich im Recht scheint, ist hier als Formalentscheidung nur über die Verspätung zu entscheiden. Folgender Sachverhalt steht fest: Der Zurückweisungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Abgabenstrafen, vom 26…
…Dezember 2001. Mit letzterem wäre die Berufung des Einschreiters gegen den Gewinnfeststellungsbescheid 1995 zwar unbestrittenermaßen aus formellen Gründen zurückgewiesen worden, inhaltlich hätte diese Formalentscheidung aber eindeutig eine Stattgabe seiner damals gestellten Rechtsmittelanträge dargestellt, zumal die Rechtsmittelbehörde darin unmissverständlich zum Ausdruck gebacht habe, dass bislang keine…
…weiter dargelegt, fehlten die Voraussetzungen für die Erlassung des Mängelbehebungsauftrages. Die folgende bescheidmäßige Zurücknahme der Beschwerde mittels BVE war somit durch die Abgabenbehörde rechtswidrig angenommen worden. Aufgrund der seit 1.1.2014 bestehenden neuen Rechtslage im Rechtsmittelverfahren haben auch Formalentscheidungen der Abgabenbehörde (§ 263 Abs. 1…
…in § 274 Abs. 3 BAO aber normiert ist, dass von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden kann, wenn die in dieser Bestimmung angeführten Formalentscheidungen zu erfolgen haben, liegt eine planwidrige Lücke vor, die durch das Bundesfinanzgericht in analoger Anwendung der Bestimmung des § 274 Abs. 3 BAO…
… 279 Abs. 1 BAO hat das Verwaltungsgericht außer in den Fällen des § 278 BAO [Formalentscheidungen] immer in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen…
…worden ist, ist aus dem Akteninhalt nicht zu ersehen und wird auch von keiner Verfahrenspartei vorgebracht. Mit diesen Beschwerdevorentscheidungen wird die Beschwerde des Bf als nicht fristgerecht zurückgewiesen, somit durch eine Formalentscheidung. Die belangte Behörde entschied damit noch vor Eingehen in die Sache darüber, ob…
…vom FA durchzuführen. Dazu kommt noch, dass das FA im Beschwerdeverfahren keine Ermittlungsschritte gesetzt hat, da die Beschwerde mit einer Formalentscheidung erledigt wurde. Es ist daher auf Grund der Anzahl der noch durchzuführenden Ermittlungen nicht zu erwarten, dass diese durch das BFG rascher durchgeführt werden…
…260 Abs 1 lit a BAO als unzulässig zurückzuweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Der Einzelrichter kann trotz rechtzeitigen Antrages eine mündliche Verhandlung unterlassen, wenn eine Formalentscheidung über die Beschwerde (zB Zurückweisung) zu erfolgen hat. § 274 Abs 3 gestattet das Unterbleiben beantragter mündlicher Verhandlungen…
…dass das Bundesfinanzgericht gemäß § 279 Abs. 1 BAO (sofern keine Formalentscheidung zu erfolgen hat oder der Bescheid nicht unter Zurückverweisung an die Abgabenbehörde aufzuheben ist) immer in der Sache selbst zu entscheiden hat. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine…
…dass die BH Ort1 keine meritorische Entscheidung traf, stellt ihr Bescheid vom 27.11.2017 über die Zurückweisung der als Einspruch bezeichneten Vorstellung eine abschließende Erledigung (in Form einer Formalentscheidung) über das in der Eingabe enthaltene Anbringen dar. Mit der am 29.11.2017 erfolgten…
…werden müssen, um die Beschwerdefrist zu wahren. Tatsächlich wurde die Beschwerde erst am 17.06.2016 und damit verspätet beim Finanzamt FA eingebracht. Nach den vorliegenden Unterlagen ist Ihre Beschwerde daher als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Die Zurückweisung einer Beschwerde ist eine Formalentscheidung, bei der…