…der Abgaben kann zur Sanierung des Unternehmens mit beitragen, eine völlige Überschuldung liegt nicht vor, die Nachsicht geschieht nicht zum Vorteil der übrigen Gläubiger. Muss das Vorliegen der Unbilligkeit der Abgabeneinhebung in einem ersten Schritt bejaht werden, so ist nach ebenso ständiger Rechtsprechung des VwGH…
…vom Berufungswerber begehrte Nachlass von 58.680,00 € entspricht im Wesentlichen diesem Betrag. Auch unter Berücksichtigung sowohl der verbleibenden beträchtlichen Schulden bei den übrigen Gläubigern als auch der nach Abschreibung der nachgesehenen Abgabenschuld noch verbleibenden Abgabenrückstände, deren Einbringung im Rahmen einer Zahlungserleichterung realistisch erscheint…
…in Betracht kommender Umstände zu treffenden Ermessensentscheidung das Nachsichtsansuchen abzuweisen wäre, weil im Fall einer Nachsicht die übrigen Gläubiger, deren Verbindlichkeiten nach den Ausführungen der Bw. abgedeckt wurden und die nicht durch Forderungsverzichte zur Sanierung des Unternehmens beigetragen haben, gegenüber der Abgabenbehörde bevorzugt wären.  …
…175 hinsichtlich der Einzahlung des Stammkapitals beantragt und im Übrigen die vorgeschriebene Gesellschaftsteuer (€ 1.093,91) dahin angefochten, dass über das Vermögen der Bw am 18. März 2004 das Konkursverfahren eröffnet worden sei. Bei dem Forderungsverzicht des Gesellschafters handle es sich somit um einen…
…Forderungsverzicht der Gesellschafterin X-Bank AG zurückzuführen sei. Die Zuschüsse seien, wie angesichts der jährlichen Verluste von zuletzt rd. 600 T€ zweifelsfrei außer Streit gestellt werden könne, zur Verlustabdeckung erfolgt und hätten ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis, was schon der Umstand zeige, dass keine weiteren Gläubiger…
…Berufungswerbers: Der Berufungswerber sei gegenwärtig bei der PR auf selbständiger Basis als Agenturleiter für Oberösterreich beschäftigt. Zu den beigelegten Forderungsverzichten anderer Gläubiger ist anzumerken, dass sämtliche Gläubiger sich mit außergerichtlichen 40%igen Abschlagszahlung einverstanden erklären würden. Die oben erwähnte Vereinbarung des Berufungswerbers mit der Firma…
…des Gläubigers für den Schuldner eine wirtschaftliche Last dar. Die Verstärkung des Wirtschaftspotentials der Gesellschaft und somit der gesellschaftsteuerbare Vorgang kann daher nicht auf einen früheren Zeitpunkt zurückverlegt werden, bloß weil allenfalls nicht mehr mit der Rückzahlung gerechnet wird, sondern tritt mit dem tatsächlichen Forderungsverzicht…
…Die gegenständlichen Rangrücktrittserklärungen begründeten keine aufschiebend bedingten Forderungsverzichte, sodass die Insolvenz, welche den endgültigen Entfall der Forderungen zur Folge hatte, keinen Eintritt einer aufschiebend Bedingung im Sinne des § 4 BewG darstellt, sondern lediglich den Ausfall der oben dargestellten auflösenden Bedingung. Im Übrigen ist zu sagen…
…4/95, 2/97, 2/99, 2/00) Für gemischtgenutzte Grundstücke mit einem gewerblichen Anteil am Rohertrag ("Bruttomietertrag") über 50% beträgt der Liegenschaftszinssatz 5,5%, in "übrigen Gemeinden" (im Gegensatz zu ländlichen Gemeinden) (Kleiber/Simon, Schätzung und Ermittlung von Grundstücken, 7. Auflage (1996), S 211…
…2006 durch massive Forderungsverzichte und zweimaliges Sale & Lease Back. Jedoch konnten diese Schritte den Niedergang nur hinauszögern und nicht tatsächlich stoppen, weil trotz dieser Schritte nur in 2 Jahren Gewinne erzielt wurden, die allerdings bei Weitem nicht ausreichten, um die in den übrigen Jahren erlittenen…
…in der Bescheidbegründung darüber abzusprechen, womit der angefochten Bescheid formell und materiell rechtswidrig sei. Im Übrigen werde darauf verwiesen, dass gemäß VwGH Judikatur (15.12.1994, 93/15/0008) im Zweifel ein Forderungsverzicht als betrieblich veranlasst anzusehen sei. Im Ergebnis bedeute dies, dass die Bw…
…abgegeben hat, wonach das ihm gegenüber aushaftende Darlehen mit einem Teilbetrag von ATS 49.000.100, 00 (2000. ATS 49.000.000,00) erst nach Befriedigung aller übrigen Gläubiger und nur insoweit zurückzuzahlen ist, als dadurch keine Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft eintritt (§ 225 Abs. 1 HGB…
…wirtschaftlichen Lage des Bw. herbeigeführt. Dazu kommt noch, dass sich eine Nachsicht ausschließlich zu Lasten der Finanzverwaltung und zu Gunsten der übrigen Gläubiger (Kreditinstitute), die bis dato auf ihre Forderungen nicht (teilweise) verzichtet haben, auswirken würde. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 27…
…Stellung gegenüber der W.GmbH hat, sodass im Falle der Insolvenz dieser Gesellschaft die abgetretenen Forderungen den übrigen Gläubigerforderungen nachrangig sind. V. Aufgrund der im vorstehenden Punkt genannten Umstände übernimmt die Zedentin keinerlei Gewährleistung für die Einbringlichkeit der abgetretenen Forderung, wohl aber für die Richtigkeit…
…kann sich diese vorstellen, einer Quotenlösung von 10% oder darunter (zumindest 7%) zuzustimmen, wenn auch alle übrigen Gläubiger in einen derartigen außergerichtlichen Ausgleich einwilligen sollten. Da der Verzicht auf die Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten zur Sanierung der wirtschaftlichen Lage des Bw. im Rahmen eines Ausgleiches…
…wird von Seiten des Abgabengläubigers ein einseitiger Forderungsverzicht erwartet. Somit erweist sich die Bestreitung der finanzamtlichen Schlussfolgerung der Bevorzugung einzelner Gläubiger als völlig unbegründet. Im Übrigen reicht es nicht aus, dem ermittelten Geldüberschuss bloß die gesamten aushaftenden Verbindlichkeiten bestimmter Gläubiger - nämlich Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft…
…würden. Mit Schreiben vom 5.2.2009 wurde die Berufungswerberin von der erkennenden Behörde aufgefordert, mitzuteilen, ob sie an ihre übrigen Gläubiger gleichfalls mit einem Ansuchen auf Forderungsverzicht herangetreten sei. Weiters wurde um Bekanntgabe jener Gründe ersucht, die für das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit sprechen…
…Berufungswerber um Mitteilung, ob die Eingabe vom 11.3.2003 als Nachsichtsansuchen zu werten sei. In diesem Fall mögen alle übrigen Gläubiger bekannt gegeben werden. Weiters möge mitgeteilt werden, ob die übrigen Gläubiger ebenfalls einem Forderungsverzicht zustimmen würden. Entsprechende Unterlagen mögen vorgelegt werden. Der Berufungswerber…
…€ 675.736,52 ausgewiesen, welcher ua. einen Forderungsverzicht der XY GmbH im Betrag von € 565.000,00 hinsichtlich einer aus dem Jahr 2003 resultierenden Forderung umfasst. Im Gläubigerverzeichnis findet sich keine Verbindlichkeit der Bw. gegenüber der XY GmbH. Die XY GmbH hatte die…
…abgesehen hat (siehe dazu oben). Da die Bank lediglich auf 40% ihrer Forderungen verzichtet hat und die Forderungen der übrigen Gläubiger zu 100% befriedigt wurden, ist eine darüber hinausgehende Nachsicht schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Gläubiger nicht vertretbar. Einer positiven Ermessensentscheidung stünde auch entgegen…