…eine Vorsteuerkorrektur nicht vorzunehmen sei. Aus zivilrechtlicher Sicht sei die gesamte Forderung der Firma Liefer GmbH in voller Höhe auf die Firma finanzierer , übergegangen. Im Zuge des Forderungsüberganges habe auch kein Forderungsnachlass stattgefunden. Aus der Rückzahlungsvereinbarung gehe hervor, dass gf die gesamte Forderung zurückzuzahlen habe…
2. der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. Abs. 2. Die Berichtigung des Vorsteuerabzuges kann unterbleiben, wenn ein dritter…
…Bei einem Scheitern dieser Bemühungen wäre eine Insolvenz unvermeidbar gewesen. Nach langen Verhandlungen wurde folgendes Sanierungskonzept realisiert: Die Bank_A tätigt einen Forderungsnachlass in Höhe des oa Sanierungsgewinnes in Höhe von EUR 539.448,65. Die Bank_B finanziert diese Sanierung und übernimmt den Rest…
…resultierend aus den Quotenzahlungen an das Finanzamt und an das Land Niederösterreich. In der dagegen erhobenen Berufung bringt der Bw zur Höhe des Sanierungsgewinns vor, dass der für rückständige Abgaben gewährte Forderungsnachlass auch Personensteuern sowie als Betriebsausgabe abzugsfähige Lohnnebenkosten enthalte, weshalb insofern kein Sanierungsgewinn vorliege…
…nunmehr in der Lage die laufenden Abgaben an das Finanzamt zu leisten. Mit den Zahlungen habe man bis zur Entscheidung über den Forderungsnachlass zugewartet. Für den Fortbestand sei ein Forderungsnachlass des Finanzamtes unbedingt notwendig. Das Unternehmen sehe sich in der Lage den Restbetrag von rund…
…dass für die Annahme eines gesellschaftsteuerpflichtigen Zuschusses kein Platz bleibe. Dies mit der Begründung, dass sich der Forderungsnachlass nicht aus dem Gesellschafterdarlehen, sondern aus der Tatsache ergebe, dass die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt keine ausreichende Liquidität mehr besessen habe und daher die Forderung der Gesellschafterin…
…zusammensetze: | RZB | 20.410.932,21 € | RLB | 3.943.907,32 € | F | 679.325,88 € | Sanierungsgewinn | 25.034.165,41 € Weiters übermittelte die Bw Auszüge aus der Forderungsnachlassvereinbarung mit der RZB und RLB…
…Umsatzsteuerbescheid 1997 vom 14. Jänner 2004 hinsichtlich der Abgabennachforderung in Höhe von 3.064,61 € das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Die Umsatzsteuernachforderung sei aus dem Forderungsnachlass von Herrn HS errechnet worden. In der Anlage werde eine Aufstellung der Saldoentwicklung vom 1. Jänner 1993 bis…
…Sprache abgefasstes Schreiben der H SA betreffend den Forderungsnachlass an die Tochtergesellschaft (Berufungswerberin). Sie führte dazu aus, dass ihr keine Übersetzung vorliege, aber sie bei Bedarf eine Übersetzung in Deutsch erstellen lassen würde. Der Vertragsinhalt betreffend den Forderungsnachlass an die Berufungswerberin in Höhe von S…
…der "Unterschiedsbetrag mit jenem Prozentsatz zu vervielfachen ist, der dem Forderungsnachlass entspricht" und dieses "Ergebnis von der ermittelten Steuer einschließlich der Sanierungsgewinne abzuziehen" ist, so ist die zu entrichtende Mindestkörperschaftsteuer für die Berechnung des Unterschiedsbetrages heranzuziehen und zwar dergestalt, dass die "rechnerische Steuer ausschließlich Sanierungsgewinn…
…diesem Hintergrund, für dessen Unrichtigkeit im Übrigen jeder Anhaltspunkt fehlt, kann daher keine Rede von einem Forderungsnachlass (durch die Ö GmbH) und dementsprechend auch keine Rede von "fehlenden Einnahmen" bei der D GmbH sein. Unrichtig ist jedenfalls die Annahme der belangten Behörde, Werner M. habe…
…diesem Hintergrund, für dessen Unrichtigkeit im Übrigen jeder Anhaltspunkt fehlt, kann daher keine Rede von einem Forderungsnachlass (durch die Ö GmbH) und dementsprechend auch keine Rede von "fehlenden Einnahmen" bei der D GmbH sein. Unrichtig ist jedenfalls die Annahme der belangten Behörde, Werner M. habe…
…vom 15.5.1997, Zl. 95/15/0152) der Nachlass eines einzigen Gläubigers (hier des Finanzamtes, wobei der Forderungsnachlass 46,27% der Einkommensteuerschuld betragen habe). Der Verzicht auf die Abgabenschuldigkeiten sei notwendig gewesen, um den wirtschaftlichen Zusammenbruch der Bw. zu vermeiden. Auch eine Sanierungsabsicht sei…
…der Raiffeisenlandesbank bestünden. Die Gespräche mit der Bank seien mit dem Finanzamt abgesprochen gewesen. Schlussendlich habe von der Bank ein Forderungsnachlass von 2,180.185,00 € erzielt werden können. Parallel dazu sei es der Berufungswerberin gelungen, monatlich einen Betrag von ca. 7.200,00…
…eine Entschuldung durch Beantragung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens bzw. anderseits über einen außergerichtlichen Ausgleich mit den Gläubigern zu erreichen. Im Rahmen der außergerichtlichen Ausgleichsbemühungen konnten dabei nicht unbeträchtliche Forderungsnachlässe von Lieferanten, der Hausbank und dem FA erreicht werden. In weiterer Folge beteiligte sich mit O.K…
…werde. Durch die Wirtschaftskrise sei die X-AG in eine finanzielle Krise geraten. Im Zuge von Bankengesprächen sei vereinbart worden, dass sowohl die Banken durch Forderungsnachlässe als auch die Kernaktionäre (insbesondere A, B und C) einen Beitrag leisten. Von den Kernaktionären sei verlangt worden, dass…
…Die angeschriebenen Gläubiger stimmten diesem Ausgleichsvorschlag nach den vorgelegten Unterlagen, deren Vollständigkeit allerdings nicht überprüfbar ist, auch zu. Die Forderungsnachlässe wurden zum 31.12.2001 bzw. 31.12.2002 buchhalterisch als Ertrag erfasst. Wie bereits erwähnt, wurde gemäß den Ausführungen der geprüften Gesellschaft (S) bzw…
…der Abgabenbehörde zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird - von einer Festsetzung der Steuer teilweise, und zwar in Höhe des Prozentsatzes des Forderungsnachlasses abzusehen, sofern die Voraussetzungen des aufgehobenen § 36 EStG 1988 vorlägen…
…sowohl einschließlich als auch ausschließlich der Sanierungsgewinne zu ermitteln. 2. Der Unterschiedsbetrag ist mit jenem Betrag anzusetzen, der sich aus der Anwendung des Prozentsatzes des Forderungsnachlasses (100% abzüglich Ausgleichsquote) ergibt. 3. Das Ergebnis ist von der nach Z 1 ermittelten Steuer einschließlich der Sanierungsgewinne abzuziehen. " …
…b BAO aus, dass zunächst die rechnerische Steuer sowohl mit als auch ohne Sanierungsgewinn zu ermitteln, der Unterschiedsbetrag zwischen diesen Steuern mit dem Prozentsatz des Forderungsnachlasses - im Falle des Bw 80 % - anzusetzen und das Ergebnis von der Steuer inklusive Sanierungsgewinn abzuziehen sei, was konkret zu…