…A., am 30.6.1994 sowohl der Jahresabschluss 1993 genehmigt, als auch der Gewinnverwendungs- und Gewinnverteilungsbeschluss gefasst. Dadurch ist auch der Forderungsanspruch entstanden. Der Zeitpunkt der Erfassung des Beteiligungsertrages durch die Bw. ist somit aufgrund des vorliegenden Protokolles zur Hauptversammlung der A S.A. eindeutig…
…der Bruder jedenfalls eine dieser beiden Leistungen erhält und er sohin bereits mit Abschluss des Vertrages eine unmittelbare Berechtigung und damit einen rechtsverbindlichen Forderungsanspruch auf Erbringung jedenfalls einer dieser beiden Leistungen durch den Bw erworben hat. Der Anspruch auf den Bargeldbetrag ist zudem laut Vertrag…
…ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt entstanden. Danach stellt auch das Legat an Frau G.K. nicht einen Forderungsanspruch gegen die Verlassenschaft nach M.P., sondern erst einen Forderungsanspruch gegen die Verlassenschaft nach J.P. dar. Der Einwand des Bw., die Liegenschaften seien nie im Besitz…
…von seiner Pension lebt, unterhaltspflichtig für 2 Töchter im Alter von 15 bzw. 20 Jahren ist, einen Forderungsanspruch in Höhe von 50.000,- € gegen seine beiden Söhne hat, dem nicht nachgekommen werde, dass er an Grundbesitz die Wohnungen in der K. hat und für…
…Kanzleibetrieb des Beschwerdeführers nicht zum tragen kommen kann. In rund 80% der Fälle werden - erkennbar rechtsanwaltsüblich - die (Mahn-)Kosten des Mandanten in Anspruchs- oder Mahnschreiben gemeinsam mit dem Forderungsanspruch bekannt gegeben. Wird in der Folge eine Mahnklage eingebracht, gehen die Mahnkosten oder Vertretungskosten ungeachtet der…
…Pflegesatz von € 25,00 pro Stunde, ohne die Anzahl der Stunden bekanntzugeben. Daraus jedenfalls ist das Vorliegen eines berechtigten Forderungsanspruches nicht erkennbar. Unabhängig davon, besteht für die Schwiegertochter keine gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Pflege und Tätigen von Aufwändungen. Fehlt aber eine vertragliche Grundlage…
…Geldbetrag auch nicht vor Fälligkeit erhalten. Die Bw habe daher keine unmittelbare Berechtigung und damit keinen klagbaren Forderungsanspruch auf Leistung also keine frei verfügbare Forderung erworben und sei daher mangels Bereicherung die Schenkung als nicht ausgeführt anzusehen. Am 4. März 2008 hat das Finanzamt die…
…Die Beschwerdeführerin habe in diesem Fall eingeräumt, dass durch die abgeschlossene Vereinbarung ein Forderungsanspruch "auf den Zuschussbetrag" und für die Zuschussgewährung eine "Gegenleistung", nämlich eine "Gewinnbeteiligung" ohne Begründung von Gesellschaftsrechten vereinbart worden sei. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise sei dieser Anspruch nichts Anderes als ein Anspruch auf…
…Herrn H angesetzten "Sicherheitszuschlägen" nimmt die Bw. wie folgt Stellung: Zwischen der Familie H und ihr bestehe schon seit längerer Zeit ein freundschaftliches Verhältnis. Daher habe sie auch keine Forderungsansprüche an die Familie H gestellt. Sie habe gelegentlich (ca. drei- bis fünfmal jährlich) einen Geldbetrag…
…ableitet, an seine Stelle tritt und die Leistung endbesteuerten Vermögens ersetzt. Wenn die belangte Behörde vermeint, bereits aus dem Umstand, dass J zum Zeitpunkt seines Todes lediglich einen Forderungsanspruch gegenüber den Erben nach R gehabt habe, ergebe sich, dass im Beschwerdefall nicht die Begünstigung des …
…das Rechtsgeschäft (maßgebliche Verpflichtungsgeschäft) rechtswirksam zustande gekommen. Dem Erblasser ist damit - neben dem Übereignungsanspruch auf Seiten der Käufer - ein Anspruch/Forderung auf Zahlung der betragsmäßig bestimmten Geldsumme entstanden. Dieser Forderungsanspruch, der auf den nominalen Kaufpreis gerichtet ist, hat zweifelsohne an dem kurz darauf folgenden Todestag…
…6. Die B hat nur Rechtsbeziehungen mit der GG. Sie fakturiert ihr Honorar an die GG und hat daher nur einen Forderungsanspruch an die GG. Auch wenn das Honorar der B im Regelfall 22,5 % des unverbindlich empfohlenen Listenpreises der TW-Produkte betragen mag, so…
…6. Die B hat nur Rechtsbeziehungen mit der GG. Sie fakturiert ihr Honorar an die GG und hat daher nur einen Forderungsanspruch an die GG. Auch wenn das Honorar der B im Regelfall 22,5 % des unverbindlich empfohlenen Listenpreises der TW-Produkte betragen mag, so…
…dass die in Rede stehenden S 900.000,-- bereits Gegenstand eines Zivilgerichtsverfahrens waren und noch nicht zu ungunsten der Berufungswerberin entschieden worden ist, da die Käuferin diesen Forderungsanspruch nicht entsprechend begründen und durchsetzen konnte. Der vereinbarte Kaufpreis ist nach wie vor S 4,000.000,--…
…beiderseitiger Unterfertigung rechtswirksam zustande gekommen. Der Berufungswerber hat daher zu diesem Zeitpunkt bereits eine unmittelbare Berechtigung und damit einen rechtsverbindlichen und klagbaren Forderungsanspruch auf Erbringung der vom Großvater zugedachten Leistung erworben. Das auf die bedungene Leistung gerichtete Forderungsrecht bildet für den Berufungswerber zweifelsfrei bereits zum…
…6. Die B hat nur Rechtsbeziehungen mit der GG. Sie fakturiert ihr Honorar an die GG und hat daher nur einen Forderungsanspruch an die GG. Auch wenn das Honorar der B im Regelfall 22,5 % des unverbindlich empfohlenen Listenpreises der TW-Produkte betragen mag, so…
…Streitfall unbestritten vorliegend, auf eine ihr gegenüber der X.GmbH zustehende Forderung verzichtet, weshalb dieses Verbindlichkeitskonto auf Null gestellt wird und außerdem (als Forderungsanspruch) einen Gesellschafterzuschuss gewährt, um durch diese Maßnahmen einen positiven Verkehrswert und damit diese Voraussetzung für die angestrebte Verschmelzung herzustellen, dann erscheinen…
…unter der aufschiebenden Bedingung eines Pflichtteilsverzichts durch den Berufungswerber. Der Umstand, dass der Berufungswerber einen Pflichtteilsverzicht unter der Bedingung des Erhalts der Leistungen des ihm zustehenden Forderungsanspruch abgegeben hat, ist für das Entstehen der Steuerschuld ohne Bedeutung, da wie oben erwähnt die Abgabe eines Pflichtteilsverzichts…
…Bedingung ist der Vertrag mit Abgabe des Verzichtes und Annahme durch den Vater mit beiderseitiger Unterfertigung rechtswirksam zustande gekommen. Der Bw hat daher zu diesem Zeitpunkt bereits eine unmittelbare Berechtigung und damit einen rechtsverbindlichen und klagbaren Forderungsanspruch auf Erbringung der vom Vater zugedachten Leistung erworben…
…Kinder zu haben - sie sohin zu zeugen oder zu adoptieren. Das Grundrecht umfasse nach überwiegender Ansicht nicht nur einen Abwehr- sondern auch einen Förderungsanspruch. Für den Fall des Privat- und Familienlebens bedeute dies, dass nicht nur keine Person an der Gründung einer Familie gehindert werden…