…1998 eine kleine (Miet)Wohnung, für welche er, wie aus der beigeschlossenen Bestätigung des Dienstgebers und Vermieters hervorgeht, insgesamt (Miet)Aufwendungen in der Höhe von öS 13.596,- hatte. Es wird daher angeregt, sofern d.a. zwecks rascherer Erledigung möglich, das Arbeitnehmerveranlagungsverfahren für das Jahr…
…August 2004 reichte er eine Bestätigung seines Dienst- und Unterkunftgebers nach, aus der hervorgeht, dass er im Jahr 2003 genau 1.558,83 € an Mietaufwendungen für die Unterkunft am Beschäftigungsort in Österreich bezahlt habe. Nach Zusendung eines Ergänzungsvorhaltes bezüglich der ausländischen Verhältnisse des Abgabepflichtigen…
…Haus) besitzt. Die Kosten für Fahrten zum Wohnsitz der Eltern und die Kosten am Arbeitsort stellten daher keine Werbungskosten dar. In ihrem Schriftsatz vom 18. November 2010 gab die Bw ursprünglich an, dass sie in l in ihrem Elternhaus keine Mietaufwendungen geleistet habe. Sie habe…
…in der Folge das Berufungsvorbringen ein und erklärte im Schriftsatz vom 3. März 2009, mit der Berücksichtigung von lediglich monatlichen Familienheimfahrten in der Höhe von 600,00 Euro neben den beantragten Mietaufwendungen für die Unterkunft am Beschäftigungsort in der Höhe von 1.740,00 Euro…
…4 km vom Sitz seines Arbeitgebers entfernt) sowie ▪ vom 20. März 2008 bis 29. November 2011 mit Nebenwohnsitz und seit 29. November 2011 mit Hauptwohnsitz in der Wohnung in Ort_Arbeitgeber (ca. 0,5 km vom Sitz seines Arbeitgebers entfernt) gemeldet war. ▪ Ab…
…II. Instanz ein und erläuterte dazu wie folgt: Neben den bereits berücksichtigten Werbungskosten seien solche in Gesamthöhe von 9.279,80 € zusätzlich in Ansatz zu bringen. A) Das Finanzamt habe die Berücksichtigung der Umzugskosten in Höhe von 736,60 € mit der Begründung, es…
…Finanzamtes vom 24. April 2008 forderte der Prüfer die Bw ua. dazu auf, schriftlich bekannt zu geben, welche konkrete Tätigkeit und in welchem zeitlichen Ausmaß FT in der Wohnung ausübe. Weiters sollte FT Fahrtenbücher, Reisekostenabrechnungen oder ähnliches, was seine Aufenthalte in Wien nachweisen könne, vorlegen.…
…Bw.) hat den Familienwohnsitz in Deutschland (M.) und beantragte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 die Berücksichtigung von Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung iHv. €°20.484,- als Werbungskosten. Das Finanzamt kürzte die Mietaufwendungen unter Verweis auf die Berufungsentscheidung RV/1747-W/10 betreffend…
…Mai 2007 wurde die Errichtungserklärung geändert: - Geschäftsführer: C R - Gesellschafter: C R (100%). Die hier streitgegenständlichen Bescheide beruhen auf Feststellungen einer Außenprüfung betreffend die Jahre 2006, 2007 und 2008 sowie Nachschau 1/2009 bis 11/2009 bzw. des später festgesetzten Jahresbetrages. Im Bericht vom 23…
…geltend gemachten Mietaufwendungen blieb die Anerkennung mit der Begründung weiterhin versagt, dass Mietkosten nicht abzugsfähige Ausgaben gem. § 20 EStG 1988 darstellen würden. Mit Schreiben vom 5. Mai 2008 stellte die Berufungswerberin den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte…
…den Familienwohnsitz in Deutschland (M.) und beantragte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2004 und 2005 die Berücksichtigung von Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung in W. iHv. €°3.034,25 und € 21.861,- als Werbungskosten. Das Finanzamt kürzte die Mietaufwendungen mit folgender Begründung…
…971,50 | Bausparkasse (lt. Auszug) | | € 64.445,80 | Direkt-Darlehen des BL 20 Rückzahlung mit der Betriebskostenabrechnung ab 1. Juli 2005 Die Nebenkosten des Kaufpreises und die Einrichtung hat der Bw. über das laufende Kontokorrentkonto fremdfinanziert (Bw. anlässlich des Erörterungstermins). …
…A. Umsatzsteuer 2004: Strittig ist die Frage, ob die Wohnung notwendiges Betriebsvermögen des Einzelunternehmens des Bw. und die auf die Anschaffung der Wohnung samt Einrichtung entfallende Vorsteuer abzugsfähig ist. Die rechtlichen Ausführungen gelten auch für die unter B. abgehandelten Steuerbescheide. Notwendiges Betriebsvermögen sind alle Wirtschafsgüter…
…der Annahme gemacht worden, dass die laufenden Einkünfte den Mietsachbezug nicht beinhalten würden. Da der Sachbezug in der seitens des Finanzamtes durchgeführten Veranlagung bereits berücksichtigt und versteuert worden sei, werde gemäß des Expatriatenerlasses die Anerkennung der bezahlten Miete als Mehraufwand ersucht. Als Änderungen wird die…
…sein Hauptwohnsitz befinde sich in Deutschland, nicht in Österreich. Während seiner Arbeitszeit wohne er in Pensionen und ähnlichen Unterkünften. Gemeldet sei er stets nur in Deutschland gewesen. In der Folge erging eine abweisende Berufungsvorentscheidung, in der im Wesentlichen ausgeführt wurde: Voraussetzung für die Anerkennung eines…
…des Finanzamtes Feldkirch vom 24. September 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt versagte die Anerkennung von Werbungskosten (Unterkunftskosten und Familienheimfahrten) aus dem Titel einer doppelten Haushaltsführung mit der Begründung, der Umstand…
…August 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch HR Walter Angerer, vom 17. Juli 2009 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2007 nach der am 22. März 2012 in 6800 Feldkirch, Schillerstraße 2, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufungen werden…
…wären daher die Mietaufwendungen lt. Bescheid vom 26.9.2007 gekürzt anerkannt worden. Im Rahmen des Vorlageantrages an die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde eingewendet, dass im vorliegenden Fall die Entscheidung des VwGH vom 23.5.2000, 95/14/0096 nicht vergleichbar sei und selbst bei…
…S-Straße xx (xyz X, EZen abc, cde, GSt-Nren. xyx, yxx)] und eine dient als Zufahrtsstraße (xyz X, EZ aab, GSt-Nr. xxy). Seit dem 17. Mai 2006 wurden diese drei Liegenschaften mit Mietvertrag vom 4. September 2006 an die Bw um einen monatlichen…
…Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 beantragte der Berufungswerber Kosten für die doppelte Haushaltsführung in Höhe von € 6.418,93 als Werbungskosten zu berücksichtigen. Das Finanzamt wies das Begehren ab und gewährte stattdessen einen Betrag in Höhe von € 1.412,25, der dem in …