…nicht beweist, dass die Abgaben ohne sein Verschulden nicht entrichtet werden konnten. Der Bw. sei seit 28. Mai 1997 Geschäftsführer der Firma I-GmbH, also einer juristischen Person, somit gemäß § 18 GesmbHG zu deren Vertretung berufen gewesen. Der Bw. sei somit auch verpflichtet gewesen, die…
…wodurch eine Verkürzung dieser Abgaben im Ausmaß von € 71.805,10 eingetreten sei, was der Beschuldigte nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe. Der Sachverhalt ergebe sich aus dem abgeführten Beweisverfahren. Der Beschuldigte sei als verantwortlicher Geschäftsführer tätig gewesen. Bei der Strafbemessung…
…soweit sie als zur Klärung des Sachverhaltes zielführend und notwendig erachtet werden, durchzuführen. Aufgrund der derzeitigen Verfahrenslage ist jedoch der Verdacht eines Finanzvergehens durch den Bf. angesichts der damaligen Firmenkonstruktion und der Stellung des Bf. als damaliger Geschäftsführer bzw. in der Folge als faktischer Machthaber…
…nicht vor. Im Zuge einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat wurden der strafrelevante Sachverhalt und die Strafzumessungsgründe ausführlich erörtert. Dabei wurde vom Beschuldigten zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen wie folgt vorgebracht: Er beziehe monatlich ein Entgelt als Geschäftsführer der X GmbH in Höhe von…
…für gewiss gehalten und dadurch das [die] Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß § 33 Abs. 5 [ergänze: iVm. § 21 Abs. 1 und 2] FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von € 2.000…
…zumindest ernsthaft damit gerechnet hat, dass bis zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten bzw. bis zum Ablauf des fünften Tages danach die Bank die Überweisung der Umsatzsteuer nicht zeitgerecht durchführen würde. Der Berufung war daher hinsichtlich des Vorwurfs der Begehung eines Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit…
…der Finanzvergehen der teils versuchten, teils vollendeten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 2 lit. a, 13 FinStrG und der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG schuldig erkannt. Nach dem Schuldspruch hat er als Geschäftsführer der erstschuldnerischen GmbH in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem…
…der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Einreichung einer unrichtigen Einkommensteuererklärung 2004, in welcher die Geschäftsführerbezüge zu niedrig angegeben waren, für das Jahr 2004 eine Verkürzung an Einkommensteuer in Höhe von € 3.250,52 bewirkt und hiermit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs.1 FinStrG…
…machte und durch die zu geringe Verzinsung des eigenen Verrechnungskontos gegenüber der A-GesmbH für 1995 und 1996 eine verdeckte Gewinnausschüttung veranlasste (BP-Bericht vom 22.12.1998 zu St.Nr. X, Tz 17 und 19), sowie I.1.2. als Geschäftsführer der W-GmbH…
…Haftungsbegründende Pflichtverletzungen sind regelmäßig nur Verstöße gegen abgabenrechtliche Pflichten (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten eines Geschäftsführers zählt nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen insbesondere, dafür zu sorgen, dass die für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht der vertretenen Gesellschaft maßgeblichen…
…überwachen, die es ausschließen, dass ihm Steuerrückstände verborgen bleiben (VwGH 21.10.2003, 2001/14/0099). Behauptet der Geschäftsführer einer GmbH, er wäre durch Gesellschafter an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert worden, so schließt dies ein Verschulden an der Verletzung seiner Pflichten nicht aus. Der…
…letztendlich die Körperschaftsteuer für das jeweilige Veranlagungsjahr tatsächlich zu niedrig festgesetzt wird. Dabei begeht gemäß § 11 FinStrG nicht nur der unmittelbare Täter (der Abgabepflichtige oder der Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen) derartige Finanzvergehen, sondern auch jeder, der einen anderen (Abgabepflichtigen oder Wahrnehmenden) dazu bestimmt, sie auszuführen…
…eines Strafvollzuges werden mit gesondertem Bescheid festgesetzt. I.2. Das gegen Z beim Finanzamt Innsbruck unter der StrNr. 081/2005/00105-001 wegen des Verdachtes, er habe auch betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner 2003 bis März 2004, Juni bis Oktober 2004 und Dezember 2004 als Geschäftsführer…
…des Rechtsmittelverzichtes sodann ein Strafverfahren gegen die Bw. eingeleitet habe. Aus dieser Einleitung ergebe sich, dass der Abgabennachforderungsbetrag für den der Verdacht eines Finanzvergehens vorliege, sowohl pro Jahr, als auch für den gesamten Zeitraum unter den maßgeblichen Beträgen des § 30 a FinStrG liege. 3) Erst…
…einer Versicherung an ES (3. Folgemahnung Lebensversicherung), Bescheid der OÖ GKK vom 21. Februar 2005, Schreiben des Mag. Y vom 13. Dezember 2004 betreffend USO-Prüfung, Zahlungsauftrag Landesgericht Wels vom 13. Jänner 2005, Berufung vom 7. Jänner 2005, Antrag auf Löschung der Eintragung des Geschäftsführers…
…dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Bregenz als verantwortlicher Geschäftsführer der Firma PRGG a) vorsätzlich unte Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für den Zeitraum 01-12/2004 eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von 2.000,-- € bewirkt…
…Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs.1 FinStrG begangen zu haben. H.K. war als handelsrechtlicher Geschäftsführer ein Entscheidungsträger im Sinne des § 3 Abs. 2 VbVG. Er hat rechtswidrig und schuldhaft gehandelt, daher war nach § 3 Abs. 2, zweiter Satz über den Verband eine…
…der bekämpfte Einleitungsbescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Betriebsgegenstand der Fa. B GmbH ist der Handel mit und die Reparatur von Fahrzeugen. Laut Firmenbuchauszug sind HB und Ing. MB handelsrechtliche Geschäftsführer der GmbH. Im Zuge einer bei der GmbH durchgeführten Außenprüfung (ABNr. 2, Bericht vom 6. Oktober 2009)…
…der bekämpfte Einleitungsbescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Betriebsgegenstand der Fa. B GmbH ist der Handel mit und die Reparatur von Fahrzeugen. Laut Firmenbuchauszug sind Ing. MB und HB handelsrechtliche Geschäftsführer der GmbH. Im Zuge einer bei der GmbH durchgeführten Außenprüfung (ABNr. 2, Bericht vom 6. Oktober 2009)…
…gegen die beiden Geschäftsführer der Bf. eingeleiteten Finanzstrafverfahren der Vorsatzverdacht nicht bestätigt werden konnte und somit Finanzvergehen, die bescheidmäßig einzuleiten gewesen wären, nicht vorlagen, war auch der gegenständlichen Beschwerde Folge zu geben und der bekämpfte Einleitungsbescheid aufzuheben. Die Prüfung der Frage, ob einer der im…