RIS AI
47 767 Treffer812 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0860-W/05Nachweis des Zufließen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2006

…wurde erwogen: Die Frage, ob dem Bw. die in den übermittelten Lohnzetteln ausgewiesenen Bezüge zugeflossen sind, ist eine Frage der Sachverhaltsfeststellung. Die Feststellungslast für die Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenanspruch geltend zu machen, trifft die Abgabenbehörde (VwGH 23.2.1994, 92/15/0159).…

UFSW RV/1913-W/04Nachweis des Zufließens von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2005

…Über die Berufung wurde erwogen: Die Frage, ob dem Bw die in den übermittelten Lohnzetteln ausgewiesenen Bezüge zugeflossen sind, ist eine Frage der Sachverhaltsfeststellung. Die Feststellungslast für die Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenanspruch geltend zu machen, trifft die Abgabenbehörde (VwGH 23.2.1994…

UFSZ1W ZRV/0085-Z1W/05Keine Aussetzung der Vollziehung, weil die Berufung gegen den Abgabenbescheid nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.07.2008

…Ansicht nach- tatsächlich von ihr gelagerten Mengen, unter Beibringung allfälliger Beweismittel, möglichst genau angeführt. Die Bf. übersieht dabei, dass zwar die Abgabenbehörde die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenanspruch geltend machen zu können, trägt, dies jedoch doch die Partei nicht von…

UFSW RV/0579-W/07Endgültiger Bescheid betreffend die Festsetzung einer Bestandvertragsgebühr (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2011

…vom Bestandnehmer unterfertigt wurde, entnommen. Dem Bw wurde mehrfach Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sein Berufungsbegehren zu konkretisieren, welche dieser nicht wahrgenommen hat. Die Abgabenbehörde trägt zwar die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenanspruch geltend machen zu können, doch befreit dies die…

UFSL RV/0438-L/07Aufhebungsantrag nach einer Schätzung der Bemessungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.05.2009

…BAO³, § 299 Tz. 11 bis 13). Zu den allgemeinen Grundsätzen des Abgabenverfahrens gehört es, dass die Abgabenbehörde zwar die Feststellungslast für alle Tatsachen trägt, die vorliegen müssen, um einen Abgabenanspruch geltend machen zu können, dies doch die Partei nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht befreit…

UFSL RV/0148-L/06Vorsteuerabzug iZm einem Arbeitszimmer eines Transportunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2009

…sein könnte, oder ob die zu Grunde gelegte Rechtsansicht nicht richtig sein könnte, reicht nicht aus. Zu den allgemeinen Grundsätzen des Abgabenverfahrens gehört es, dass die Abgabenbehörde zwar die Feststellungslast für alle Tatsachen trägt, die vorliegen müssen, um einen Abgabenanspruch geltend machen zu können, dies…

UFSW RV/0164-W/05Lohnsteuerabzug für Dienstnehmer eines ausländischen Arbeitgebers, Vorliegen einer festen örtlichen Einrichtung iSd § 81 EStG 1988 versus Betriebsstättenbegriff iSd § 29 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2007

…Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere, Schriften und Urkunden sind auf Verlangen zur Einsicht und Prüfung vorzulegen, soweit sie für den Inhalt der Anbringen von Bedeutung sind. Zwar trägt die Abgabenbehörde die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenspruch geltend machen zu können, doch befreit…

UFSW RV/2835-W/02Wenn der Erblasser in Ö und in D einen Wohnsitz hatte, steht das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Erbschaftssteuer dem Staat zu in dem der Mittelpunkt der Lebensinteressen lag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2006

…für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Demnach trägt zwar grundsätzlich die Abgabenbehörde die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen…

UFSZ3K ZRV/0210-Z3K/12Ermittlungsverfahren bei Sicherstellungsaufträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)21.01.2013Teil 2/3

Ausgehend vom Inhalt der in Österreich und in Deutschland überwachten Telefonate (Telefon, Fax, SMS) durfte das Zollamt davon ausgehen, dass bei diesen Tatvorgängen die an den Taten Beteiligten bewusst und gewollt zusammen gewirkt haben, dass dabei Rechnungen und CMR-Frachtbriefe gefälscht wurden um reelle Geschäfte…

UFSW RV/2765-W/10Zulässigkeit eines von der Niederschrift über die Schlussbesprechung abweichenden Bescheides!
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2013Teil 2/2

Zwar trägt die Abgabenbehörde die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenanspruch geltend machen zu können, doch befreit dies den Bw. in analoger Anwendung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, für die beispielsweise für viele das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Mai 1992, 91…

UFSF RV/0204-F/05Wenn die überwiegende Kostentragung betreffend im Ausland lebende Enkelkinder nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht werden konnte, ist Familienbeihilfe zu gewähren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch VT, vom 30. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 2. August 2001 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. April 1992 bis 30. Juni 1996…

UFSZ3K ZRV/0136-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 22. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2003…

UFSZ3K ZRV/0138-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 23. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2004…

UFSZ3K ZRV/0140-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 24. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2005…

UFSZ3K ZRV/0132-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 31. Jänner 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 21. Jänner 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2002…

UFSZ3K ZRV/0142-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 25. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2006…

UFSW RV/2965-W/10Vorschreibung einer Erwerbsteuer wegen Kauf eines als "neu" im Sinne der Binnenmarktregelung einzustufenden Gebrauchtwagens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.11.2012Teil 2/2

…erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Februar 1994, 92/15/0159, trägt zwar die Abgabenbehörde die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenspruch geltend machen zu können, doch befreit dies die Partei nicht von der Verpflichtung…

UFSG RV/0793-G/10Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens betreffend Haftung gemäß § 27 Abs. 9 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2011

…es der Unternehmer nur für möglich gehalten habe, dass die Umsatzsteuer vom leistenden Unternehmer nicht abgeführt werde. Das Finanzamt trage die Darlegungs- und Feststellungslast für den Beweis der Wissentlichkeit. Aus dem bisherigen Verfahren gehe nicht hervor, welcher Beweis der Finanzverwaltung vorliege, der eine Haftungsinanspruchnahme gemäß …

UFSI RV/0688-I/08Exzessive Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.03.2009

…Erstbescheid noch der Berufungsvorentscheidung entnehmen, wenngleich schon in der Berufung auf die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung ausdrücklich hingewiesen worden war. Bei Abgabenansprüchen ist Rechtsprätendent die den Abgabengläubiger repräsentierende Abgabenbehörde erster Instanz. Sie trägt die Feststellungslast für die Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenanspruch geltend zu…

UFSG RV/0812-G/071. Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen ohne Nachweis des Zahlungsflusses 2. Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen ohne Leistungsbeschreibung und Leistungszeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.07.2008Teil 2/2

…und unter Vorlage von Verträgen, Vereinbarungen und sonstigen Unterlagen und Belegen zur Klärung des strittigen Sachverhaltes beizutragen. Grundsätzlich ist der Bw. zuzustimmen, wonach die Abgabenbehörde die Feststellungslast für Tatsachen trägt, um einen Abgabenanspruch geltend zu machen. Das befreit die Bw. aber nicht von ihrer Offenlegungs…