…Bw., eine einmalige Deklarierung von Vorauszahlungen genüge, kann daher nicht gefolgt werden. Eine (automatische) Zweckwidmung des ab 31. März 2008 am Abgabenkonto bestehenden Guthabens als Einkommensteuer 2006 lag, entgegen der Rechtsmeinung des Bw., nicht vor. Die die Festsetzung der Anspruchszinsen im Bescheid vom 8. Oktober…
…UFS 2. 4. 2008, RV/0568-G/06). Auch der Durchführung eines Finanzstrafverfahrens steht diese Abstandnahme von der Festsetzung nicht entgegen, besteht doch im Finanzstrafverfahren keine Bindung an abgabenrechtliche Bescheide (vgl. VwGH 10.1.1985, 83/16/0179; VwGH 19.2.1987, 85/16/0055…
…Vorfragenbeurteilung rechtswidrigerweise von einer Hinterziehungsverjährungsfrist ausgehen würden, ohne dass entsprechende Nachweise für hinterzogene Abgaben erbracht werden konnten, seien sie deshalb und insofern von einer sachlich unzuständigen Behörde erlassen worden. Die Bescheide würden die NoVA 1998 für Vorführwagen festsetzen, ohne dass insofern hinterzogene Abgaben gegeben seien…
…Intention von Käufer- und Verkäuferseite, Lkw-Verkäufe gemäß den Steuergesetzen abzuschließen, sei durch die Prüfung nicht nachzuvollziehen. Aus den Niederschriften des Erhebungsdienstes der Großbetriebsprüfung Wien - Körperschaften könne nicht herausgelesen werden, dass beide Vertragsparteien dies wollten. Ob angenommen werden könne, dass der Käufer wissentlich Abgabengesetze nicht…
…Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht ist, oder 2. wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 bis 304 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden. Gemäß § 201 Abs. 4 BAO kann die Festsetzung mehrerer Abgaben…
…in Richtung einer amtswegigen Wiederaufnahme eines Verfahrens rechtfertigen könne, sondern jedenfalls zur Bescheidaufhebung und Nachholung von wesentlichen Parteienrechten führen müsse. Für den Fall, dass die Berufungsinstanz zum Ergebnis komme, dass die Festsetzung dieser Abgabe nicht verjährt bzw. die Wiederaufnahme nach Eintritt der Verjährung erfolgt sei…
…83, 98). Zum angefochtenen Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2005: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs.3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzten Abgabe ergeben, für den…
…auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst zu berechnenden Betrages eingebracht ist, oder 2. wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 bis 304 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden. Abs. 4: "Innerhalb derselben Abgabenart…
…Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht ist, oder 2. wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 bis 304 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden. Nach Abs. 4 leg. cit. kann die Festsetzung derselben Abgabenart…
…Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt habe. Er stelle daher den Antrag, den angefochtenen Bescheid ersatzlos aufzuheben bzw. seinem Antrag auf Bewilligung der Aussetzung Folge zu geben. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2005 und 2006…
…die Festsetzung der Abgabe jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt. Maßgebend ist in einer gewissermaßen typisierenden Betrachtung, ob Zinsvorteile /-nachteile für den Abgabepflichtigen möglich wären. § 205 BAO knüpft allein an die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Dass im konkreten Fall der Abgabepflichtige tatsächlich…
…Bernhard Ludwig, vom 17. Juli 2006 betreffend Normverbrauchsabgabe für die Monate Jänner bis einschließlich Oktober 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Von der Festsetzung der Abgabe wird gemäß § 206 lit. b BAO zur Gänze Abstand genommen. Entscheidungsgründe Die MTIGesmbH (in der Folge Bw.) wurde…
…Guthaben in Höhe von € 668,08 bestanden hätte, welches bei der Berechnung der Zinsen nicht berücksichtigt worden wäre. Dazu ist festzuhalten, dass dem Gesetz keine Regelung zu entnehmen ist, der zufolge das Bestehen eines Abgabenguthabens während des zinsenrelevanten Zeitraumes der Festsetzung von Anspruchszinsen entgegenstünde…
…idF des Abgabenänderungsgesetzes 2003, BGBl. I 2003/124, kann die Abgabenbehörde von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, soweit im Einzelfall auf Grund der der Abgabenbehörde zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht…
…lit. b BAO kann die Abgabenbehörde von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, soweit im Einzelfall auf Grund der der Abgabenbehörde zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird. Maßnahmen nach …
…Abgabepflichtigen über sämtliche gesetzliche Neuerungen zu informieren. Dem Begehren des Bw. die Anspruchszinsen 2000 maximal in Höhe der gutgeschriebenen Sparbuchzinsen in Höhe von 2.271.83 € festzusetzen, ist entgegen zu halten, dass der § 205 BAO hinsichtlich der Höhe der Festsetzung der Anspruchszinsen der Abgabenbehörde…
…Minderung oder Vermeidung von Nachforderungszinsen zu bewirken. In § 214 Abs. 4 lit. e BAO wurde dafür ein Verrechnungsweisungsrecht geschaffen, weil Anzahlungen erst ab dem Zeitpunkt ihrer Entrichtung eine Nachforderungszinsen vermeidende bzw. vermindernde Wirkung haben. Derartige Anzahlungen können - bei Bestehen eines Guthabens auf dem Abgabenkonto - dem…
…Seile aus Eisen oder Stahl mit einer größten Querschnittabmessung von mehr als 12 mm bis 24 mm") gem. Art.201 Abs.1 lit.a und Abs.3 Zollkodex iVm § 2 Abs.1 ZollR-DG Eingangsabgabenschuldigkeiten (in der in den bezeichneten 14 Abgabenbescheiden jeweils angegebenen Höhe)…
…welcher der (von mehreren) in Frage kommenden Zollschuldnern tatsächlich zur Zahlung herangezogen werden soll, ist seitens der Zollbehörde (begründetes) Auswahlermessen zu üben (siehe dazu auch Witte "Zollkodex-Kommentar", Linde-Verlag, Rz.4 bis 7 zu Art.213). Da bereits in den (erstinstanzlichen) Abgabenbescheiden das Hauptzollamt…
…206 lit. b BAO kann die Abgabenbehörde von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise absehen, soweit im Einzelfall auf Grund der der Abgabenbehörde zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird. Maßnahmen nach §…