…bestehen, dass unbeschränkt Steuerpflichtigen, die in einem anderen EU-Staat ihren gemeinsamen Haushalt mit dem (Ehe-)Partner haben, kein AVAB zusteht, weil in diesem Fall, der (Ehe-)Partner nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Eine Maßnahme, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer oder die Freizügigkeit des Aufenthaltes beeinträchtigt…
…dass unbeschränkt Steuerpflichtigen, die in einem anderen EU-Staat ihren gemeinsamen Haushalt mit dem (Ehe-)Partner haben, kein AVAB zusteht, weil in diesem Fall, der (Ehe-)Partner nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Da der Bw den wesentlichen Teil seiner Einkünfte in Österreich bezieht, kann Ungarn als…
…Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt. Sie wohnte mit den beiden minderjährigen Kindern vielmehr am Familienwohnsitz in der Slowakei, wo sie auch ihrem Beruf nachging. Der Berufungswerber stützt sich auf § 1 Abs. 4 EStG 1988, wonach seine Ehegattin als Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates…
…dass unbeschränkt Steuerpflichtigen, die in einem anderen EU-Staat ihren gemeinsamen Haushalt mit dem (Ehe-)Partner haben, kein Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht, weil in diesem Fall der (Ehe-)Partner nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Da der Berufungswerber seine Einkünfte ausschließlich in Österreich bezogen hat, kann Ungarn als Wohnsitzstaat…
…und EU-Bürger seien daher im Hinblick auf die Gewährung von Familienbeihilfe den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Ein Arbeitnehmer oder Selbständiger habe nach den Rechtsvorschriften jenes Landes, wo er beschäftigt sei, Anspruch auf Familienleistungen, auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Staat aufhielten…
…als polnischer Staatsangehöriger infolge des Beitritts Polens zur Europäischen Union mit 1. Mai 2004 vom persönlichen Geltungsbereich der genannten Verordnung erfasst ist, besteht somit grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz…
…in einem anderen EU-Staat, die zur privaten Nutzung zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, sind für je einen Zwölfmonatszeitraum für sechs Monate steuerfrei (RL 83/182/EWG Art 3 iVm Art 4 Abs. 1). Im Falle einer weiter gehenden Begünstigung des ausländischen EU…
…Person, an die sie zu zahlen sind, im Gebiet des zuständigen Staates oder in dem eines anderen Mitgliedstaats wohnt oder sich dort aufhält." 5. Personen, für die die Verordnung gilt, unterliegen somit prinzipiell den Rechtsvorschriften nur eines EU-Staates. Grundsätzlich gilt hier vorrangig das Beschäftigungslandprinzip…
…in Kopie beigeschlossenen Berufungsentscheidungen des UFS Wien vom 5.9.2006, RV/1190-W/06, samt ausführlicher Kommentierung und des UFS Innsbruck vom 11.6.2007, RV10545-1106, hervorgeht, steht einem Steuerpflichtigen der Alleinverdienerabsetzbetrag auch dann zu, wenn die Ehefrau in einem anderen EU-Staat…
…als EU Staatsbürger in einem anderen EU Land einen Nebenwohnsitz zulegt scheitert man schon. Wie bereits mitgeteilt habe ich meinen Hauptwohnsitz in Österreich (in A.) wo ich angemeldet bin (Hauptwohnsitz) und wo ich auch steuerpflichtig bin und meine Steuern abführe. Angestellt bin ich bei einem…
…sie hielten sich wochentags nicht am Familienwohnsitz in Adr. auf. Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich von jenem im VwGH-Erkenntnis Zl. 2006/13/0196 vom 17. Dezember 2008 auch insofern, als dieser Arbeitnehmer eine Wohnung gemeinsam mit zwei anderen slowakischen Staatsbürgern geteilt hat und diese …
…Polen aufgrund des Familienwohnsitzes (da kein Elternteil in einem anderen EU/EWR Staat selbständig oder unselbständig tätig war) zuständig. Im Juni wurde in Österreich keine selbständige bzw. unselbständige Tätigkeit ausgeübt. Gemäß Artikel 59 der DVO ist der am Beginn des Monats zuständige Staat bis zum…
…für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz, BGBl. I 2004/28, hat Österreich den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten umgesetzt und von der vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Österreich kann…
…für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz, BGBl. I 2004/28, hat Österreich den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten umgesetzt und von der vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Österreich kann…
…cit. haben Personen weiters nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben, wobei eine Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat hat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht ua…
…als polnischer Staatsangehöriger infolge des Beitritts Polens zur Europäischen Union mit 1. Mai 2004 vom persönlichen Geltungsbereich der genannten Verordnung erfasst ist, besteht somit grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz…
…zu einem anderen Ort im Inland i.d.R. keine Rolle spielen (zB fremdenrechtliche Vorschriften, Bestreitbarkeit des Familienunterhalts bei deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten am Familienwohnort; vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1. 6. 2007], § 16 Anm. 25 "Doppelte Haushaltsführung - Begriff ,Familienwohnsitz…
…Streitjahre als unbegründet ab. Zur Begründung wird gleichlautend ausgeführt: Ist die in Österreich tätige Person auf Grund eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes in Österreich gem § 1 Abs. 2 EStG 88 unbeschränkt steuerpflichtig und lebt die nichtverdienende Gattin in einem anderen EU-Land, steht der Alleinverdienerabsetzbetrag…
…als polnischer Staatsangehöriger infolge des Beitritts Polens zur Europäischen Union mit 1. Mai 2004 vom persönlichen Geltungsbereich der genannten Verordnung erfasst ist, besteht somit grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz…
…wie der Familienbeihilfe. Da sowohl mein Mann als auch mein Kind Daniel Bürger der EU sind und ich jahrelang in Österreich Sozialabgaben in einem EU-Staat (Österreich) geleistet habe, erfüllt Ihre Ablehnung der Gewährung von Familienbeihilfe sehr wohl den Tatbestand einer Diskriminierung, Benachteiligung und sogar…