…anderem in dem für "Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten" vorgesehenen Feld einen Betrag von 2.764,80 EUR pro Jahr geltend. Handschriftlich wurde dazu ausgeführt: "2 x 320 km. 48 x/Jahr, mit KFZ (s. Beleg). 1 km= 0,09 € pauschaliert nach Polen…
…im Streitjahr 2004 in Österreich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 machte er die Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Polen iHv jährlich 2.421 € als Werbungskosten geltend. Der Bw legte eine beglaubigte Übersetzung einer Meldebescheinigung mit…
…zu den Familienheimfahrten und den im Zusammenhang damit vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass die Gattin aus der Kleinstlandwirtschaft in Polen im Streitjahr keine steuerrelevanten Einkünfte erzielte. Damit stellt sich aber die Frage nach der Berücksichtigung des von Amts wegen zu berücksichtigenden Alleinverdienerabsetzbetrages. Unter Verweis auf…
…der Geltendmachung von Familienheimfahrten nach Polen aufgefordert, seine Autopapiere und Belege über die div. Fahrzeugkosten (Benzinrechnungen) für 1995 bis 1998 vorzulegen. Zumindest für die Jahre 1999 bis 2001 - im Jahr 2002 war der Bw. ganzjährig arbeitslos, weshalb eine Geltendmachung von Kosten aus Familienheimfahrten nicht in…
…der Berufungswerber (Bw.) ua. Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Polen in Höhe von 2.100 Euro anzuerkennen. Mit Schreiben vom 8. September 2005 gab er bekannt, dass die Familienheimfahrten durchschnittlich zwei Mal pro Monat mit dem eigenen Pkw durchgeführt werden. Seine Frau verdiene monatlich umgerechnet 175…
…in Österreich keine überzeugenden Argumente. Damit ist der Familienwohnsitz des Bw. in Polen nach langjähriger Betrachtung eindeutig privat bedingt und gehören die Kosten der Familienheimfahrten zu jenen der nicht abzugsfähigen Lebensführung. Aus diesen Gründen ist das Berufungsbegehren daher auch abzuweisen. Wien, 31. März 2004
…einzugehen. Hinsichtlich der vom Bw beantragten Familienheimfahrten hat der Bw außerdem lediglich ein Übersichtskalendarium über die von ihm unternommenen Reisen, jedoch keine Nachweise in Form etwa eines Fahrtenbuches oder von Tankbelegen vorgelegt. Dafür, dass die behaupteten Fahrten nach Polen also mit dem eigenen PKW getätigt…
…zur Arbeitnehmerveranlagung für 2009, die am 7. Mai 2010 beim Finanzamt einlangte, beantragte er die Berücksichtigung von Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Polen in Höhe von 3.151,00 €; der Bezug habende Einkommensteuerbescheid erging am 22. Juli 2010 erklärungsgemäß. Am 13. September 2010 hob das…
…Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe In den vom Berufungswerber (BW) eingereichten Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung wurden Aufwendungen für Familienheimfahrten nach J. (Polen) und Kosten der doppelten Haushaltsführung iHv…
…Entscheidungsgründe Mit Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2008 beantragte der Berufungswerber (Bw.) u.a. Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Polen in Höhe von € 2.664,- als Werbungskosten. Vom Finanzamt wurde der Bw. mit Schreiben vom 12.4.2011 eingeladen bekannt zu geben…
…doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten) angeführt hat. Weder in der Erklärung oder Berufungsschreiben, datiert mit 5.3.2010, wurde der angeführte Betrag aufgeschlüsselt; den genannten Eingaben ist nur zu entnehmen, dass es sich hiebei um Kosten im Zusammenhang mit doppelten Wohnsitz und Heimfahrten nach Polen handelt.…
…15/0137). Damit ist der Familienwohnsitz des Bw. in Polen nach langjähriger Betrachtung eindeutig privat bedingt und gehören die Kosten der Familienheimfahrten zu jenen der nicht abzugsfähigen Lebensführung. Wie bereits in der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes ausgeführt, vertritt daher der Unabhängige Finanzsenat die Überzeugung, dass im…
…Kindern von dem damaligen Familienwohnsitz in J. nach Polen übersiedelt? Um detaillierte Angaben dazu werde ersucht. 5) Für den Nachweis der tatsächlich erfolgten Familienheimfahrten nach Polen werde um die Vorlage des kopierten Fahrtenbuches ersucht. 6) Im Berufungsschreiben vom 13. September 2007 seien auch die schon…
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 beantragte der Bw die Berücksichtigung von Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Polen in Höhe von 1220 € sowie…
…Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist polnischer Staatsbürger, der in Österreich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte. Er beantragte in seinen Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagungen der Jahre 2003 bis 2007, Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Polen in Höhe des höchsten Pendlerpauschales zu berücksichtigen. Mit Bescheiden vom…
…Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Polen sowie Ausgaben für seine zwei im Ausland (Polen) lebenden Kinder nicht berücksichtigt worden. Mit Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Im Vorlageantrag hielt der Bw. sein Berufungsbegehren aufrecht und führte aus, seine Frau arbeite in Polen als…
…Kennzeichen A. (PL), nicht für den ständigen Gebrauch auf der österreichischen Strassen von mir verbracht, sonder ausschließlich für die Durchführung meiner Familienheimfahrten nach Polen verwendet wurde. Siehe auch Kopie des Schreibens meines Dienstgebers vom 17.01.2012. - Entsprechend dem § 7 Z. 3 KfzStG 1992 für…
…nach Ansicht des UFS nicht existiert) handelt. Insgesamt ist daher der UFS zu der Ansicht gelangt, dass der Bw. und seine Ehefrau bzw. auch seine Kinder aus persönlichen Gründen dauernd getrennt leben, weshalb die Besuche (wie dies der Bw. selbst bezeichnet) in Polen keine Familienheimfahrten…
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2001 beantragte der Berufungswerber (in Folge: Bw.) ua. Aufwendungen für Familienheimfahrten nach K in Höhe von S 28.800,00 als Werbungskosten anzuerkennen. Vom Finanzamt wurde der Bw…
…sind Aufwendungen für Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen, im Rahmen der durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit e EStG 1988 gesetzten Grenzen Werbungskosten (vgl. LStR § 16 Rz 354). Nach ständiger höchstgerichtlicher…