…Liegen diese Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung nicht vor, so können Kosten für Familienheimfahrten nur vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Als vorübergehend wird bei einem verheirateten oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen mit mindestens einem Kind ein Zeitraum von zwei Jahren…
…keinerlei diesbezüglichen Hinweise. Im Gegenteil, wies das Finanzamt bereits in seiner Bescheidbegründung vom 14.6.2007 ausdrücklich darauf hin, dass Aufwendungen für Familienheimfahrten ledigen Steuerpflichtigen nur zustünden, wenn sie am Heimatort eine eigene Wohnung besitzen würden. Dieser Teil der Bescheidbegründung blieb seitens des Bw. unwidersprochen.…
…Verweis auf die ausgeführte gesetzliche Bestimmung nicht im begehrten Ausmaß steuerliche Berücksichtigung finden, da die Kosten für Familienheimfahrten lediglich mit der höchsten (auf die Monate Juni bis Dezember 2007 umgelegten) Pendlerpauschale laut vorliegender Berechnung anzuerkennen sind. C) Aufwendungen für "Frühstück", "Verpflegung" und "pauschale Übernachtung": C1)…
…nahm die Arbeitnehmerveranlagung für den Streitzeitraum dahingehend vor, dass es lediglich 50 % der Kosten der doppelten Haushaltsführung (2000 bis 2003) und ebenso - ausgehend von sechs Familienheimfahrten - lediglich 50 % des großen Pendlerpauschales (1999 bis 2003) als Werbungskosten anerkannte. Dem Antrag auf Abgeltung des geleisteten Unterhaltes wurde…
…Bei Durchsicht des Steuerkontos sei dem Bw. aufgefallen, dass ihm Werbungskosten aus dem Titel der Familienheimfahrten lediglich für ein Jahr zuerkannt worden seien, obwohl er seit der Geburt seiner Tochter am yz mit deren Mutter in einer Lebensgemeinschaft lebe. Üblich sei bei verheirateten oder in…
…sind daher die Aufwendungen für Familienheimfahrten lediglich für neun Monate in Höhe von monatlich S 2.400,00, insgesamt sohin S 21.600,00 anzuerkennen und ist daher der Berufung hinsichtlich der Aufwendungen für Familienheimfahrten betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 lediglich teilweise stattzugeben. Betreffend…
…wie der Ortsaugenschein ergeben habe, handle es sich bei den Familienheimfahrten lediglich um Besuche der Eltern und die Berufung sei daher abzuweisen. Gegen diesen Bescheid hat der Berufungswerber rechtzeitig einen Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Unabhängiger Finanzsenat, Außenstelle Salzburg - UFS…
…diesbezügliche Antrag wurde beim Finanzamt am 17. März 2005 eingebracht) ist zu entnehmen, dass bei ledigen Steuerpflichtigen die Kosten für Familienheimfahrten lediglich für die ersten sechs Monate der Beschäftigung als Werbungskosten steuerlich anerkannt werden könnten; da beim Bw. im Jahr 2003 diese Kosten bereits für…
…Mai 2011 entsprechend der in der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis herausgebildeten Grundsätze monatliche Familienheimfahrten zuerkannt. Durch Gegenrechnung mit den gesamten im Rahmen der Dienstzuteilungen geleisteten Arbeitgeberersätzen blieb dies ohne steuerliche Auswirkung. Richtigerweise wären die Aufwendungen für Familienheimfahrten lediglich um entsprechende Fahrtkostenvergütungen des Arbeitgebers zu kürzen gewesen…
…Tätigkeit entstanden sind. Dazu gilt es zunächst darauf zu verweisen, dass in der Abgabenerklärung für das Jahr 2005 - neben den nicht weiter verfolgten Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten - lediglich Werbungskosten von 119,84 € (für Fachliteratur) geltend gemacht worden sind, aber noch kein Vertreterpauschale…
…daher nicht bloß "Saisonarbeiterin", sondern handelt es sich um ein auf Dauer angelegtes Beschäftigungsverhältnis. Wie bereits ausgeführt, sind auch bei einem Ledigen Familienheimfahrten denkbar, etwa während der Beschaffung einer Wohnung am Arbeitsort für einen Zeitraum von etwa sechs Monaten. Für diesen Sachverhalt bietet allerdings der…
…so können Kosten für Familienheimfahrten nur vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Als vorübergehend wird bei einem verheirateten oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen mit mindestens einem Kind ein Zeitraum von zwei Jahren angesehen werden können. Bei einem ledigen Steuerpflichtigen beträgt der Zeitraum 6 Monate…
…seines Inhaltes. 1. Nichtberücksichtigung von Werbungskosten Obwohl ich in der Steuererklärung einen Betrag von mehr als Euro 5.000 unter dem Titel Werbungskosten angegeben habe, hat die Behörde lediglich einen Betrag von Euro 781 als Werbungskosten berücksichtigt. Aus dem angefochtenen Bescheid ist nicht zu erkennen…
…der Verdienst lediglich in Höhe von 1.645,19 € anzusetzen sei. Das Finanzamt gab der Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Juni 2005 insoweit teilweise statt, als es die Kosten für Fachliteratur (68,30 €), die Reisekosten (672,34 €) und Aufwendungen für Familienheimfahrten (Fahrten…
…jeweils vom 3.12.2003, ließ das Finanzamt die beantragten Familienheimfahrten unberücksichtigt: "Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen durch die beruflich veranlasste Begründung eines eigenen Haushaltes an einem außerhalb des Familienwohnsitzes gelegenen Beschäftigungsortes erwachsen, sind bei ledigen Arbeitnehmern vorübergehend als Werbungskosten absetzbar. Dabei ist von einer angemessenen…
…durchwegs zu beschäftigen". In der Berufungsvorentscheidung v. 20.07.2009 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen: "Die Kosten der Familienheimfahrten seien nach der Verwaltungspraxis bei einem ledigen Steuerpflichtigen für einen Zeitraum von 6 Monaten zu gewähren. Die Aufwendungen seien bereits für den Zeitraum 2007 gewährt…
…in ihrer elektronisch eingebrachten Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung die Berücksichtigung von Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung in Höhe von 2.421 Euro. Von ihrer steuerlichen Vertretung wurde erklärend ausgeführt, dass das große Pendlerpauschale für Familienheimfahrten beantragt worden sei, da die Bw. an den Wochenenden immer von S.…
…Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war im berufungsgegenständlichen Jahr 2000 Polizeibediensteter in Ausbildung. Neben anderen nicht strittigen Werbungskosten erklärte er den Betrag von 5.644,80 S als Werbungskosten und begründete das Anfallen dieser Aufwendungen mit Familienheimfahrten…
…vorgebracht, dass der Bw. ledig sei, seit 2008 in F arbeite, der Wohnsitz seiner Familie (Mutter und Bruder) in C in Ungarn liege und Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten auf Grund des Besuches seines Sohnes, welcher bei der Kindesmutter in D lebe, begehrt…
…Arbeitnehmerveranlagungen für die Jahre 2000 bis 2003 wurden ebenfalls Aufwendungen für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung geltend gemacht. Diese Aufwendungen wurden jedoch jeweils mit der Begründung nicht gewährt, dass die Entfernung zwischen Beschäftigungsort und Familienwohnsitz lediglich 111 km und nicht die zumindest erforderlichen 120 km betrage…