…Wartezeiten, die beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes regelmäßig anfallen, zu berücksichtigen sind, nicht hingegen die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. Hofstätter…
…beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes (regelmäßig) anfallen, zu berücksichtigen sind, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort. Laut Fahrplanauskunft des Steirischen…
…Wartezeiten, die beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes (regelmäßig) anfallen, zu berücksichtigen sind, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. VwGH…
…je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel keineswegs mehr zumutbar ist. Diese Bestimmung stellt nur auf die Hin- und Rückfahrt vom und zum Studienort ab. Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl…
…Fußwege und Fahrten im Heimatort und im Studienort nicht einzurechnen sind (vgl. VwGH 16.6.1986, 85/12/0247). Die Einsichtnahme in die Fahrpläne der Steirischen Verkehrsverbund GmbH zeigen, dass die Fahrzeiten der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel sowohl zum als auch vom Studienort Graz unter Anwendung…
…zum Studienort an. Nicht einzurechnen sind daher - ohne Begrenzung - Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimat- oder Studienort (VwGH 16.6.1986, 85/12/0247). Da der Wohnort des Berufungswerbers und seiner Tochter in einer Verordnung nach § 26 Abs. 3 StudFG genannt ist, muss im gegenständlichen…
…Fußwege und Fahrten im Heimatort und im Studienort nicht einzurechnen sind (vgl. VwGH 16.6.1986, 85/12/0247). Die Einsichtnahme in die Fahrpläne der Steirischen Verkehrsverbund GmbH und zeigen, dass die Fahrzeiten der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel sowohl zum als auch vom Studienort Graz unter…
…Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort." Hierauf stellte der Bw fristgerecht einen Vorlageantrag und führte in diesem aus: "Eine Zumutbarkeit einer tätlichen Hin- und Rückfahrt (öffentliches Verkehrsmittel, Bahnhof A - Wien West) zwischen Wohn- und Studienort ist auf Grund der Überschreitung einer Fahrtzeit von…
…dauere jedenfalls länger als eine Stunde. Die Busse, die direkt im Wohnort halten würden, würden so selten fahren, dass die Tochter am Studienort stundenlang warten müssste. Sie würden ebenfalls laut Beilage länger als eine Stunde benötigen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Mai 2004 wies das Finanzamt…
…Hierbei sind Wartezeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso andere Wartezeiten (Fahrten im Heimat - und Studienort), nicht zu berücksichtigen. Im gegenständlichen Fall verkehrt zwischen Eisenstadt und Wien und retour ein Verkehrsmittel mit einer Fahrzeit von unter einer Stunde…
…Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen sei nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen seien daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (Gemeinden B, Wien). Die anzurechnende Fahrtzeit betrage daher unter einer Stunde und es sei daher die Hin- und Rückfahrt zwischen B und Wien…
…das die Strecke in weniger als einer Stunde bewältigen würde. Nicht einzurechnen seien Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort. In dem dagegen erhobenen Vorlageantrag verwies der Berufungswerber darauf, dass für eine Anreise von Kapfenberg nach Graz sich Fahrzeiten bei Benützung des günstigsten…
…beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes (regelmäßig) anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. Rz 883 LStR 2002…
…beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes regelmäßig anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl Rz 883 LStR 2002…
…Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und umgekehrt mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Hierbei sind Wartezeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso andere Wartezeiten (Fahrten im Heimat- oder Studienort), nicht zu berücksichtigen…
…zu nehmen. Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort. Der Studienort Wien liegt daher im Einzugsbereich des Wohnortes St. Pölten und daher ist kein Pauschbetrag für die auswärtige Berufsausbildung ihres Kindes zu berücksichtigen." Mit Eingabe vom 5. März 2008…
…beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes regelmäßig anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl LStR 2002 Rz 883…
…beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes regelmäßig anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl Rz 883 LStR 2002…
…als einer Stunde bewältigt. Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen ist dabei nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie "innerstädtische" Fahrten im Heimatort oder im Studienort. Da die Fahrzeit zwischen Zöbern/Kirche und Wr.Neustadt/Bahnhof (Fahrt zw. Bahnhof Wr. Neustadt und FH…
…Gemeinden existiert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt. Nicht einzurechen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort." Mit Schreiben vom 24. Mai 2007 beantragte der Bw. die Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Sein…