…00 vom Monatsbezug einbehalten würden. Er benütze diesen Abstellplatz regelmäßig entweder mit seinem Pkw X1 oder X2, weil er für die beruflich veranlasste Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte immer das eigene Kfz benutze. Zufolge RL stehe es ihm dabei frei, ob er öffentliches MBM oder…
…pauschal durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Auch wenn der Steuerpflichtige von seiner mit der Wohnung identischen Arbeitsstätte zu einer weiteren Arbeitsstätte fährt, wird der Tatbestand des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG verwirklicht, weil die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurückgelegt wird. Der vom VwGH aufgezeigt…
…die Fahrt zwischen der Wohnung und einer weiteren Arbeitsstätte nicht zur Dienstfahrt (VwGH 29.11.1994, 94/14/0121). Zählt man den bereits in den Aufzeichnungen der Bw als privat veranlasst ausgewiesenen Fahrten die nach dem Gesagten ebenfalls Privatfahrten darstellenden Fahrten zwischen Wohnung und Firma…
…VO genannt, führt dazu aus, dass, wenn für den Arbeitnehmer die Möglichkeit besteht, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ein Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal S…
…VO genannt, führt dazu aus, dass, wenn für den Arbeitnehmer die Möglichkeit besteht, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ein Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal S…
…2006: 52 Fahrten, im Kalenderjahr 2007: 39 Fahrten und im Kalenderjahr 2008 zufolge durchgehenden Krankenstandes "keine Fahrt" zwischen Wohnung (A) und Arbeitsstätte (B) vorgenommen. Evident ist auch, dass von der Bw. in den Jahren 2005, 2006 und 2007 der zu erbringende Reinigungsdienst (lt. Dienstplänen) turnusmäßig…
…auch als Bediensteter der ÖBB-Infrastruktur AG (wie alle ÖBB-Bediensteten) für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, soweit die Benützung von Verkehrsmitteln der ÖBB möglich ist, keinen Fahrkostenbeitrag zu leisten habe (Wohnfreifahrkarte). Für diese Freifahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werde auch kein Sachbezug angesetzt…
…dass eine Fahrt ihren Charakter als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verliert und ein Arbeitnehmer dafür tatsächliche Kosten geltend machen kann, während bei einem Arbeitnehmer, der ausschließlich Innendienst versieht, die Aufwendungen für die gleiche Fahrtstrecke mit dem Verkehrsabsetzbetrag und einem gegebenenfalls zustehenden Pendlerpauschale abgegolten wären…
…dass eine Fahrt ihren Charakter als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verliert und ein Arbeitnehmer dafür tatsächliche Kosten geltend machen kann, während bei einem Arbeitnehmer, der ausschließlich Innendienst versieht, die Aufwendungen für die gleiche Fahrtstrecke mit dem Verkehrsabsetzbetrag und einem gegebenenfalls zustehenden Pendlerpauschale abgegolten wären…
…unabhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. In diese Richtung argumentiert auch der Berufungswerber, der weiters auch auf die Erläuternden Bemerkungen zum EStG 1988 verweist, nach welchen eine "Unzumutbarkeit" der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel dann vorliegt, wenn die Fahrt zur Arbeitsstätte und retour mit öffentlichen…
…jeweiligen Pendlerpauschbetrages abstellen und keinerlei Bezug zu tatsächlich erwachsenen Fahrtkosten aufzeigen. Mit diesem Berufungsvorbringen bringt der Bw. allerdings auch zum Ausdruck, dass er die ihm erwachsenen Parkgebühren am Flughafen Wien selbst auf die Benützung des PKW's für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitstätte zurückführt.…
…bei einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sei nur möglich, wenn die Benützung eines öffentlichen unzumutbar ist. In der gegenständlichen Berufung wurde vorgebracht, dass gemäß eines Schreibens des Arbeitgebers der Bw. die Verwendung des Privat-PKW's für Dienstfahrten unbedingt erforderlich gewesen wäre und somit…
…gelegenen Arbeitsstätte solche, die mit dem Pauschbetrag gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1972 abgegolten sind. Erkenntnis vom 29.11.1994, 94/14/0121: Hatte der Beschwerdeführer aber zwei Arbeitsstätten, davon eine in der Wohnung, so wird dadurch eine Fahrt zwischen der Wohnung und…
…Aufwendungen für die tägliche Fahrt zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte. Das Pauschale decke nur etwa ein Viertel der Kosten der Aufwendungen ab, weshalb dieses zu niedrig festgelegt wurde. Er beantrage deshalb, die für die notwendigen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aufgewendeten Kosten in Höhe…
…Fahrtkosten für einen Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte umfasst das Gesetz alles was mit dieser Fahrt im engen Zusammenhang steht. Alle Arten von Kosten für das Abstellen eines Kfz während der Arbeitszeit hängen mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zusammen und sind nicht davon…
…als Werbungskosten geltend machte. Die Reparaturkosten seien auf einen Unfall infolge Reifenschadens auf der Fahrt zwischen Wohnung (B-Strasse) und Arbeitsstätte (T-Strasse) zurückzuführen. Das Finanzamt Wien 23 erließ einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 wobei obige Werbungskosten nicht anerkannt wurden. Die Ablehnung wurde damit…
…Wohnung zur (ersten oder einzigen) Arbeitsstätte und von der (letzten oder einzigen) Arbeitsstätte zur Wohnung. Dies, und das hat das Finanzamt richtig erkannt, auch dann, wenn auf dem Hinweg oder Rückweg die jeweilige Fahrt (zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) unterbrochen wird, um an einer weiteren Arbeitsstätte…
…Ende der Fahrt mit Ort, Zeit und Kilometerstand, gefahrene Kilometer außerdem eine Trennung in folgenden drei Größen angefallener Fahrten beinhalten: 1. reine Dienstfahrten 2. Fahrten zwischen Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung 3. reine Privatfahrten An jenen Tagen, an denen in die Firma (auch zwischen Kundenbesuchen) gefahren wird…
…für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; alle durch die Benützung des Pkws zur Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstandenen Mehraufwendungen sind dabei mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. dem Pendlerpauschale abgegolten. Kennzeichnend für diese Fahrten ist, dass sie mit dem Ziel unternommen werden, die Arbeitsstätte aufzusuchen bzw…
…am Charakter als Fahrt zwischen Wohnung und Dienststätte, da in diesen Fällen für die Fahrten zwischen den beiden Arbeitsstätten keine zusätzlichen Aufwendungen entstehen. Nach den außer Streit stehenden Angaben des Berufungsführers ist er bis November 2011 von seinem Wohnsitz in A zur Arbeitsstätte in B…