…Zwecken widmen zu können. Es liegt keine fremdbestimmte Reise vor, weil hinsichtlich des Reiseantritts zeitlich disponiert werden konnte. Rz 296: Zur Abgrenzung Dienstreise - Pendlerpauschale - Sachbezugsermittlung bei Nutzung des arbeitgebereigenen KFZ - Dienstverrichtungen auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Kundenbesuche) siehe weiters Pendlerpauschale, Rz 249 ff.
…zweiten Arbeitsstätte fahren. Dieser Wille des Gesetzgebers erschließt sich auch aus den Vorgängerbestimmungen des § 26 Z 4 EStG 1988 (§ 26 Z. 7 EStG 1972, § 19 Abs 2 Z. 2 EStG 1967 und § 19 Abs. 2 Z. 2 EStG 1953); weil eine Fahrt zwischen Wohnung und…
…Für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte machte sie das große Pendlerpauschale geltend. Strittig ist zwischen den Parteien insbesondere, ob der Bf. für diese Fahrten nach den gesetzlichen Vorschriften die Verwendung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar war oder nicht. III. Rechtslage und rechtliche Würdigung Für die in…
…00 vom Monatsbezug einbehalten würden. Er benütze diesen Abstellplatz regelmäßig entweder mit seinem Pkw X1 oder X2, weil er für die beruflich veranlasste Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte immer das eigene Kfz benutze. Zufolge RL stehe es ihm dabei frei, ob er öffentliches MBM oder…
…pauschal durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Auch wenn der Steuerpflichtige von seiner mit der Wohnung identischen Arbeitsstätte zu einer weiteren Arbeitsstätte fährt, wird der Tatbestand des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG verwirklicht, weil die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurückgelegt wird. Der vom VwGH aufgezeigt…
…Bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt es sich um beruflich veranlasste Fahrten (z.B. VwGH 28.10.2008, 2006/15/0145, VwSlg 8380 F/2008, mit Hinweis auf Doralt, EStG 13, § 16 Tz 100). Aufwendungen wegen eines auf einer solchen Fahrt erlittenen Verkehrsunfalls…
…1 Z 6 EStG 1988 Tz 35). Aufwendungen wegen eines auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erlittenen Verkehrsunfalls können somit grundsätzlich zu Werbungskosten führen. 3. Führt die berufsbedingte Verwendung des Kraftfahrzeugs aufgrund eines Unfalles einen Schaden herbei (und ist der Unfall nicht privat veranlasst)…
…die Fahrt zwischen der Wohnung und einer weiteren Arbeitsstätte nicht zur Dienstfahrt (VwGH 29.11.1994, 94/14/0121). Zählt man den bereits in den Aufzeichnungen der Bw als privat veranlasst ausgewiesenen Fahrten die nach dem Gesagten ebenfalls Privatfahrten darstellenden Fahrten zwischen Wohnung und Firma…
…VO genannt, führt dazu aus, dass, wenn für den Arbeitnehmer die Möglichkeit besteht, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ein Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal S…
…VO genannt, führt dazu aus, dass, wenn für den Arbeitnehmer die Möglichkeit besteht, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ein Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal S…
…2006: 52 Fahrten, im Kalenderjahr 2007: 39 Fahrten und im Kalenderjahr 2008 zufolge durchgehenden Krankenstandes "keine Fahrt" zwischen Wohnung (A) und Arbeitsstätte (B) vorgenommen. Evident ist auch, dass von der Bw. in den Jahren 2005, 2006 und 2007 der zu erbringende Reinigungsdienst (lt. Dienstplänen) turnusmäßig…
…nach Dienstort getätigt. Die Fahrtkosten im Rahmen des Kilometergeldes konnten nicht berücksichtigt werden, da die Kosten der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind. Bei mehr als 10 Fahrten über 20 km im Kalendermonat steht das Pendlerpauschale zu. Da die 7…
…Unser Mandant verfügt über kein Büro oder sonst irgendeinen Arbeitsplatz am Sitz des Dienstgebers. Die Fahrt nach ***2*** ist daher nicht als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und somit nicht als Privatfahrt einzustufen. Wir beziehen uns dazu auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 10736…
…auch als Bediensteter der ÖBB-Infrastruktur AG (wie alle ÖBB-Bediensteten) für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, soweit die Benützung von Verkehrsmitteln der ÖBB möglich ist, keinen Fahrkostenbeitrag zu leisten habe (Wohnfreifahrkarte). Für diese Freifahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werde auch kein Sachbezug angesetzt…
…dass eine Fahrt ihren Charakter als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verliert und ein Arbeitnehmer dafür tatsächliche Kosten geltend machen kann, während bei einem Arbeitnehmer, der ausschließlich Innendienst versieht, die Aufwendungen für die gleiche Fahrtstrecke mit dem Verkehrsabsetzbetrag und einem gegebenenfalls zustehenden Pendlerpauschale abgegolten wären…
…dass eine Fahrt ihren Charakter als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verliert und ein Arbeitnehmer dafür tatsächliche Kosten geltend machen kann, während bei einem Arbeitnehmer, der ausschließlich Innendienst versieht, die Aufwendungen für die gleiche Fahrtstrecke mit dem Verkehrsabsetzbetrag und einem gegebenenfalls zustehenden Pendlerpauschale abgegolten wären…
…unabhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. In diese Richtung argumentiert auch der Berufungswerber, der weiters auch auf die Erläuternden Bemerkungen zum EStG 1988 verweist, nach welchen eine "Unzumutbarkeit" der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel dann vorliegt, wenn die Fahrt zur Arbeitsstätte und retour mit öffentlichen…
…jeweiligen Pendlerpauschbetrages abstellen und keinerlei Bezug zu tatsächlich erwachsenen Fahrtkosten aufzeigen. Mit diesem Berufungsvorbringen bringt der Bw. allerdings auch zum Ausdruck, dass er die ihm erwachsenen Parkgebühren am Flughafen Wien selbst auf die Benützung des PKW's für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitstätte zurückführt.…
…RV/0336-L/10) wurde in einem vergleichbaren Fall die Anerkennung von Werbungskosten für den bei der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aufgetretenen Motorschaden am PKW des Arbeitnehmers versagt. Wesentliche Bedeutung für die Beurteilung des gegenständlichen Falles kommt nach Ansicht des erkennenden Gerichts dem Erkenntnis…
…in weiterer Folge erstatteten Vorhaltsbeantwortung seien Dienstbeginn und Dienstende um 06:00 Uhr bzw. 15:30 Uhr. Für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte würde eine Strecke von 80 km fünfmal die Woche zurückgelegt. Die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte würde auch nicht mit einem öffentlichen Verkehrsmittel…