…sondern wird im Vorlageantrag behauptet, dass der Kaufvertrag nach dem Parteiwillen unter der ausdrücklichen Bedingung der Zustimmung zur Förderungsübernahme durch das Land Steiermark abgeschlossen worden ist und dass diese Bedingung als aufschiebend und nicht als auflösend zu qualifizieren ist. Diesem Einwand kommt Berechtigung zu. Aus…
…Frist versäume, treffe der Nachteil der Fristversäumnis ihn selbst. Weiters werde dem Argument des Finanzamtes, eine unentgeltliche Forderungsübernahme in der vertraglichen Höhe sei nicht fremdüblich, entgegengehalten, dass der in Rede stehende Betrag in Relation zur Höhe der übernommenen Gesamtforderung bei (nur) 9,8% liege. Es…
…Zession). Frau Dr. G. E. wurde durch die Betriebsprüfung aufgefordert darzulegen, aufgrund welcher Geschäftsbeziehungen es zu dieser Forderungsübernahme gekommen ist. Da dieser Aufforderung nicht nachgekommen worden ist bzw. keine entsprechenden Nachweise vorgelegt werden konnten, geht die Betriebsprüfung davon aus, dass die Übernahme dieser Forderung nur…
…des Ing.E am Vermögen (für die Hingabe von € 7,5 Mio) gewesen. Diese Vereinbarung sei Ende März 2003 zustande gekommen. Darüber hinaus sei nur die Forderungsübernahme des Ing.E für den Fall, dass die Zahlungen nicht erfolgen würden sowie dessen Haftungsausschluss vereinbart gewesen…
…eingegangen. Der BP wurden keine wirtschaftlichen Gründe dargelegt, sodass sich das Bild ergibt, dass die Forderungsübernahme nur deshalb getätigt wurde um in einem nächsten Schritt mit einer anderen Forderung gegen verrechnen zu können statt an eine natürliche Person auszuschütten. Diese natürliche Person scheint Hr. Dkfm…
…Schuldübernahme dargelegt, sodass sich das Bild ergibt, dass die Forderungsübernahme nur deshalb getätigt wurde um in einem nächsten Schritt mit einer anderen Forderung gegen verrechnen zu können statt an eine natürliche Person auszuschütten. Der BP wurden Verträge betreffend Erfüllungsübernahme und Einwillungserklärung der Bw. vorgelegt, unterfertigt…
…umfasst. Neben dem gegen Ing. C geführten Konkursverfahren xxxxx/99 beweise einerseits die von der Bank im Rahmen der Gemeinschuldnerhaftung unter Androhung gerichtlicher Verwertungsschritte erzwungene Forderungsübernahme und anderseits das Ergebnis des erst 2002 abgeschlossenen Verwertungsverfahrens über den Miteigentumsanteil des Ing. C die tatsächliche Wertlosigkeit der…
…umfasst. Neben dem gegen Ing. C. geführten Konkursverfahren xxxxx/99 beweise einerseits die von der Bank im Rahmen der Gemeinschuldnerhaftung unter Androhung gerichtlicher Verwertungsschritte erzwungene Forderungsübernahme und anderseits das Ergebnis des erst 2002 abgeschlossenen Verwertungsverfahrens über den Miteigentumsanteil des Ing. C. die tatsächliche Wertlosigkeit der…
…im Prüfungszeitraum gar keine Gewinne erzielt wurden, lediglich im Jahr 2007 fiel einmal ein Gewinn von 17.000,00 € an. (3) Die Ursachen der Verluste hängen mit den Forderungsübernahmen von Firmen aus dem Netzwerk jenes Firmenkonglomerats zusammen, die von FB gegründet und von ihm…
…der XY-GmbH in Höhe von insgesamt knapp mehr als € 8 Mio. übernehmen sollten. Eine eigene Urkunde über diese Forderungsübernahme wurde nicht errichtet. Weiters würden dann die neuen Gesellschafterinnen der Bw. jeweils auf ihre von der XY-GmbH entsprechend dem Beteiligungsausmaß übernommene Forderung verzichten…
…der XY-GmbH in Höhe von insgesamt knapp mehr als € 8 Mio. übernehmen sollten. Eine eigene Urkunde über diese Forderungsübernahme wurde nicht errichtet. Weiters würden dann die neuen Gesellschafterinnen der Bw. jeweils auf ihre von der XY-GmbH entsprechend dem Beteiligungsausmaß übernommene Forderung verzichten…
…Abtretung der Gesellschaftsanteile durch Frau Fr. und Herrn G an die AG und die H.S. einen Kapitalerhöhungsbeschluss vom 22. Dezember 1986 bei der Fröhlich GmbH, eine Buchungsanzeige betreffend Forderungsübernahme einen Gesellschafterbeschluss zum Jahresende 2001 und teilte mit, die Überlegungen, die die AG zum Erwerb…
…als unbegründet, da Ereignisse in späteren Zeiträumen für die Beurteilung der strittigen Darlehensgewährung im Veranlagungszeitraum 1993 nicht maßgeblich sein können. Die vom Finanzamt vorgenommene Beurteilung der Forderungsübernahme als verdeckte Ausschüttung an den Bw. ist somit nicht zu Recht erfolgt. Kapitalertragsteuer für das Jahr 1993 Gemäß…
…Widerspruch zu diesem dar, wie die Bw. offenbar vermeint, wenn sie in der Berufung ausführt, dass sich die Forderungsübernahme durch Dr. M. für diesen als Glücksgeschäft darstellte, weil sowohl die erfolgreiche Prozessführung als auch die erfolgreiche Einbringung ungewiss gewesen seien. Die Bw. wendet in der…
…Begründung und dem Abverkauf der Wohnungen einzuholen, diese wird nur dann erteilt, wenn entsprechende Förderungsübernahmen erfolgen. Festzuhalten ist auch, dass die Erwerber betreffend die ausdrücklich übernommenen Anteile der Wohnbauförderung die Verkäuferin und Wohnungseigentumsorganisatorin vollkommen schad- und klaglos zu halten haben; dies ergibt sich auch aus…
…IV. VERTRAGSZWECK, VOLLMACHT ................................................ 3. Auf den als fix nach oben (ausgenommen aus den Förderungsübernahmen resultierenden Anpassungen, auf welche die verkaufende Partei keinen Einfluss hat) im Sinne des § 15a WGG vereinbarten Kaufpreis wirkt sich die Anpassung der Nutzwerte auf den Gesamtkaufpreis nach oben hin nicht aus…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Norbert Zeger, 3500 Krems an der Donau, Obere Landstraße 34, vom 8. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. März 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer für…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Josef Schaufler, vom 14. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 8. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Norbert Zeger, 3500 Krems an der Donau, Obere Landstraße 34, vom 8. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. März 2008, Erfnr.8, betreffend Grunderwerbsteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des CH, Adr, vertreten durch Dr. Peter Riedelsberger, Rechtsanwalt, 4040 Linz, Kaarstraße 2, vom 1. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 11. März 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…