…c (EStG 1988) ausgeschlossen, da hier eine unmittelbare Förderung von Wissenschaft und Forschung Tatbestandsmerkmal sei. Eine Subsumtion unter § 3 Abs. 1 Z. 3 lit. d (EStG 1988) führe zu der Konsequenz, dass die Tätigkeit von der Einkommensteuer nur dann befreit sei, wenn sie ausschließlich im…
…die Streitjahre geltenden Fassung sind von der Einkommensteuer befreit, Bezüge oder Beihilfen aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln eines Fonds im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. b für eine Tätigkeit im Ausland, die der Kunst, der Wissenschaft oder Forschung dient. Wie bereits…
…unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (Abgeltung von Aufwendungen oder Ausgaben). Die Stellungnahme des bundesweiten Fachbereiches wurde der Bw zur Kenntnis gebracht. In den Berufungen bringt die Bw im Wesentlichen vor: "Die Abgabenbehörde stützt Ihre Berechnungen und damit die Kürzung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie…
…oder aus Mitteln der im § 4 Abs. 4 Z 5 EStG 1988 genannten Institutionen zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (Abgeltung von Aufwendungen oder Ausgaben) von der Einkommensteuer befreit. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (siehe auch VwGH 22.1.1992, 91/13/0066) hat…
…in Zusammenhang mit ihrer Mitarbeit am Forschungsprojekt hat die Bw. trotz Aufforderung hiezu nicht dargetan. Eine unmittelbare Förderung von Wissenschaft und Forschung (durch Abgeltung des Sachaufwandes) liegt insoweit nicht vor. Da derartige Aufwendungen nicht angefallen sind, konnte mit dem Forschungsstipendium nur ein Einkommensersatz abgegolten werden…
…innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, deren Zwecke die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Verbesserung der Aufklärung der allgemeinen Öffentlichkeit und…
…zur Förderung von Wissenschaft und Forschung ist somit auch nach den vom BMF erlassenen Richtlinien nicht vorgesehen. Das Gegenteil ist der Fall. Nach den LStR 2002, Rz 34, werden Stipendien die nach Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung ausbezahlt werden, ebenso wie in dem von der…
…Mitteln zur unmittelbaren Förderung der Kunst (§ 3 Z 3 lit b EStG 1988) -aus öffentlichen Mitteln, aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung oder einer Privatstiftung oder aus Mitteln einer in § 4 Abs 4 Z 5 EStG 1988 genannten Institutionen zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (…
…dass es einer finalen Beziehung zwischen Leistung und Gegenleistung zur Begründung der Steuerpflicht nicht bedarf. Die Bestimmung normiert - allerdings eingeschränkt auf bestimmte, nämlich im Wesentlichen öffentliche Mittel - die Steuerfreiheit von zur Förderung der Wissenschaft und Forschung zugewendeten Beträgen. Würde die Steuerpflicht nur im Falle einer…
…Mitteln zur unmittelbaren Förderung der Kunst (§ 3 Z 3 lit b EStG 1988) -aus öffentlichen Mitteln, aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung oder einer Privatstiftung oder aus Mitteln einer in § 4 Abs 4 Z 5 EStG 1988 genannten Institutionen zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (…
…Institution zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (Abgeltung von Aufwendungen oder Ausgaben) | d) | aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln eines Fonds im Sinne des § 4a Z 1 lit. b für eine Tätigkeit im Ausland, die der Kunst, der Wissenschaft oder Forschung dient …
…Oktober 1997 - soweit hier von Bedeutung - lauten auszugsweise: "Punkt II. Vereinszweck Zweck des Vereins ist die Förderung von a) Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiete von Lernstörungen, insbesondere der Lese- und Schreibschwäche/Legasthenie; b) Maßnahmen, die die Implikationen von Lernstörungen, insbesondere der Lese- und Schreibschwäche…
…Oktober 1997 - soweit hier von Bedeutung - lauten auszugsweise: "Punkt II. Vereinszweck Zweck des Vereins ist die Förderung von a) Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiete von Lernstörungen, insbesondere der Lese- und Schreibschwäche/Legasthenie; b) Maßnahmen, die die Implikationen von Lernstörungen, insbesondere der Lese- und Schreibschwäche…
…weil die normierten Voraussetzungen hiefür nicht gegeben seien. Es liege weder Hilfsbedürftigkeit (Z 3a) noch eine unmittelbare Förderung der Kunst (Z 3b), oder der Wissenschaft und der Forschung ( Z 3c) vor. Der Umstand, dass es sich bei der Bundeswirtschaftskammer um eine Körperschaft öffentlichen Rechts handeln…
…sittlichem oder materiellem Gebiet nützt, wie insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Schuldbildung, der Erziehung, der Volksbildung, Berufsausbildung, der Denkmalpflege, des Natur-, Tier- und Höhlenschutzes, der Heimatkunde, der Heimatpflege und der Bekämpfung von Elementarschäden. Gemeinwohl i.S.d. Bestimmung nach …
…der von ihm vorgetragene Forschungsschwerpunkt (Kyudo) keiner üblichen Setzung innerhalb seines Fachgebietes folge, so leite der Bw. doch vom Ziel der Universität (§ 1 UG 02) seine Rechtmäßigkeit ab: Gerade weil sein Forschungsschwerpunkt ungewöhnlich und dadurch größtenteils unbekannt sei, wäre er seitens der Allgemeinheit zu fördern…
…von Grundlagenarbeit für Gebietskörperschaften, politische Institutionen, Behörden, Wissenschaft und Wirtschaft, 8. die Organisation und Unterstützung von wissensvermittelnden Veranstaltungen, die dem Stiftungszweck dient, durch Abhaltung von Seminaren, Schulungen, Symposien, Diskussionsveranstaltungen uÄ., 9. die Publikation von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen, Studien, Zeitschriften, Kurzinformationen etc., 10. die Förderung der Forschung…
…der Forschung in den Bereichen Permakultur, Boden-, Pflanzen- und Tiergesundheit, Gesundheit des Menschen sowie globale und lokale Klimaparameter sowie regenerative und solare Energienutzung; d) Beteiligung an schwerpunktmäßig ökologisch orientierten Unternehmen; e) Förderung umwelt- und tierschützender Vereinigungen; f) Aufbau eines nationalen und internationalen Netzwerks von Projekten…
…Zuwendungen für Wissenschaft und Forschung an begünstigte Einrichtungen sowie Zuwendungen an bestimmte öffentliche Institutionen und an Dachverbände zur Förderung des Behindertensportes auswirken. Die von der Berufungswerberin geleisteten Spenden zugunsten der Hochwasseropfer entsprechen nicht diesen gesetzlichen Kriterien, weshalb die geleisteten Aufwendungen nicht im Wege von Sonderausgaben…
…Besprechungen, Transport von Unterlagen,...) Fahrten zwischen verschiedenen Gebäuden der Hochschule (insgesamt 20) und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sowie den Standorten der Hochschulorganisationen (insbesondere dem Zentralausschuss der Hochschullehrer und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst) erforderlich gewesen seien. Die Spesen seien nicht vom Dienstgeber übernommen worden…