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UFSL FSRV/0092-L/10Zahlungsverzug bei Entrichtung der Geldstrafe laut mündlich verkündeter Berufungsentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.08.2010

…1 FinStrG erst mit Ablauf eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Ausfertigung eintreten. Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG gelte für die Einhebung etc. (von Geldstrafen) die BAO bzw. deren 6. Abschnitt, soweit das FinStrG nichts anderes bestimmt. Wenn die Strafbehörde erster Rechtsstufe die Ansicht vertrete…

UFSL FSRV/0072-L/10Beschwerde gegen die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages im Strafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.08.2010

…mehr zulässig ist (formelle Rechtskraft), sodass, sofern nach der mündlichen Verkündung eines (erstinstanzlichen) Straferkenntnisses von den Verfahrensparteien wirksam ein Rechtsmittelverzicht abgegeben wurde, grundsätzlich ein Monat nach der Verkündung die gesetzliche Fälligkeit der Geldstrafe eintritt. Auf die nachfolgende Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Erkenntnisses (§ 141 Abs…

UFSL FSRV/0113-L/02Keine Stundung einer verhängten Geldstrafe bei Vorliegen einer Gefährdung der Einbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.05.2003

…festgesetzt. Die Fälligkeit von Geldstrafe und Verfahrenskosten ist am 4. November 2002 eingetreten. Mit Eingabe vom 24. Oktober 2002 ersuchte die Bf., den gesamten Betrag von 3.300,-- € bis zum Ablauf der derzeitigen Ratenzahlungen zu stunden. Sie beziehe ein Einkommen von 757,-- €, leiste…

UFSL FSRV/0021-L/04Keine Ratenbewilligung für die Entrichtung einer fälligen Geldstrafe bei Vorliegen einer Gefährdung der Einbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)01.04.2004

… 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in Höhe von 3.500,00 €, im Nichteinbringungsfall ein Monat Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Die nach § 171 Abs. 1 FinStrG zu beurteilende Fälligkeit von Geldstrafe und auferlegtem Kostenersatz ist am 22. März 2004 eingetreten…

UFSL FSRV/0008-L/04Keine Ratenbewilligung für die Entrichtung einer fälligen Geldstrafe bei Vorliegen einer Gefährdung der Einbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)02.04.2004

…Abs.1 lit.a FinStrG eine Geldstrafe von 7.000,00 €, im Nichteinbringungsfall sechs Wochen Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt und die Kosten des Finanzstrafverfahrens mit 363,00 € festgesetzt. Die nach § 171 Abs.1 FinStrG zu beurteilende Fälligkeit von Geldstrafe und auferlegtem Kostenersatz ist am 10…

UFSL FSRV/0086-L/04Vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben im Zuge von Liquiditätsengpässen eines Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.04.2006Teil 2/2

…zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage (hier:) der Beschuldigten von der Begehung ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Der Umstand, dass die Beschuldigten aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine derartige Geldstrafe möglicherweise nicht in Einem anlässlich ihrer Fälligkeit entrichten können, hindert nicht die…

UFSL FSRV/0004-L/11Gewährung von Zahlungserleichterungen zur Entrichtung von Geldstrafen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.02.2011

…wurde, dass angesichts der Tat- und Täterumstände eine erhebliche Härte nur insoweit angenommen werden könne, als eine (weitere) Zahlungsfrist einen Zeitraum von vier Jahren ab Fälligkeit der Geldstrafe jedenfalls nicht überschreite und indem derartiges dem Bf. aufgrund seiner derzeitigen Verhältnisse offenbar nicht möglich sei, die…

UFSL FSRV/0094-L/10Ratenbewilligung hinsichtlich Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)02.09.2010

…der oa. Finanzvergehen für schuldig befunden und gegen ihn auf eine Geldstrafe von 20.000,00 €, im Nichteinbringungsfall fünfzig Tage Ersatzfreiheitsstrafe, sowie auf Ersatz der Verfahrenskosten von 363,00 € erkannt worden. Die Fälligkeit der angeführten, am Konto 34 (= Strafkonto) verbuchten Beträge trat…

UFSL FSRV/0077-L/08Bemessung einer zusätzlichen Geldstrafe für überdies von einem Transportunternehmer begangene Finanzordnungswidrigkeiten bei bereits zwei Gerichtsstrafen wegen Abgabenhinterziehungen, wovon eine bereits im Verhältnis einer Zusatzstrafe zur Erststrafe steht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.07.2010

…zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage (hier:) des Berufungswerbers von der Begehung ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Der Umstand, dass der Beschuldigten aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine derartige zusätzliche Geldstrafe anlässlich ihrer Fälligkeit offensichtlich nicht in Einem bzw. möglicherweise nicht mit…

UFSL FSRV/0062-L/08Gewährung von Raten in aufsteigender Höhe wegen in Aussicht gestellter Verbesserung der Finanzlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.01.2009

…völlig inakzeptable Abstattungsdauer von rund neun Jahren ergeben, wobei die während der Laufzeit des Ratengesuchs anfallenden Stundungszinsen noch nicht einmal berücksichtigt gewesen wären. Der Bf. ist zu Gute zu halten, dass sie sich noch vor Fälligkeit der Geldstrafe um die Abstattung der Geldstrafe in Form…

UFSL FSRV/0046-L/07Wurden nach mehr als fünf Jahren erst rund 20 % der Geldstrafe entrichtet, ist von deren Uneinbringlichkeit auszugehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)02.10.2007

…Dauer des Beschwerdeverfahrens nützte die Bf nicht, um ihren Zahlungswillen durch Entrichtung wenigstens der von ihr angebotenen Teilbeträge unter Beweis zu stellen. Ist, wie dargestellt, rund fünfeinhalb Jahre nach Fälligkeit der weitaus überwiegende Teil der verhängten Geldstrafe noch offen, wäre jeder weitere Zahlungsaufschub als mit…

UFSL FSRV/0089-L/04Beschwerde gegen Abweisung einer Zahlungserleichterung im Strafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.09.2004

…36 €, festgesetzt. Die nach § 171 Abs. 1 FinStrG zu beurteilende Fälligkeit der Geldstrafe und der auferlegten Kosten ist in Folge des von der Beschuldigten im Anschluss an die Verkündung des Erkenntnisses erklärten Rechtsmittelverzichtes (§ 154 FinStrG) am 28. Oktober 2001 eingetreten. Mit Eingabe vom 1…

UFSL FSRV/0027-L/09Beschwerde gegen die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages in Zusammenhang mit einer nicht fristgerecht entrichteten Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.06.2010

…2 FinStrG iVm § 97 Abs. 1 lit. b BAO), sondern auch sofort rechtskräftig und damit auch die oa., hier sich bis zum 10. Juli 2008 erstreckende Monatsfrist (für den Eintritt der Fälligkeit der Geldstrafe, vgl. § 56 Abs. 2 FinStrG iVm §§ 108 ff BAO) in Lauf…

UFSW FSRV/0059-W/04Minimalraten, Teileinbringlichkeit, Uneinbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.07.2004

…lit. a FinStrG zu einer Geldstrafe von ATS 460.000,00 sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit zu einer an deren Stelle tretenden Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt. Die Fälligkeit der Geldstrafe trat am 4. September 2000 ein. Da der Bf. die Geldstrafe nicht bezahlte…

UFSS RV/0054-S/08Säumniszuschlag; Zahlungserleichterungsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

…den Berufungswerber im Juli 2007 eine Geldstrafe in der Höhe von € 5.000.-verhängt. Diese Strafe wurde am 24.Juli 2007 am Strafkonto gebucht, die Fälligkeit dabei mit 1.Oktober 2007 festgesetzt. Spätestens an diesem Tag hätte die Abgabe bzw. Geldstrafe entrichtet werden müssen…

UFSL FSRV/0113-L/06Beschwerde gegen die Abweisung eines Ratengesuches im Finanzstrafverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.01.2007

…8 zu § 172 FinStrG). Im Anlassfall hat der Bf. seit der nunmehr annähernd zweieinhalb Jahre zurückliegenden gesetzlichen Fälligkeit (§ 171 Abs. 1 FinStrG) von der gegen ihn verhängten Geldstrafe durch bisher erfolgte Teilzahlungen iHv. insgesamt 5.859,25 € (8. März 2005: 3.750,00 €…

UFSL FSRV/0117-L/04Die Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe steht unter der Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe, sodass diesfalls der Gefährdung der Einbringlichkeit kein Gewicht beizumessen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)14.01.2005

…der Geldstrafe hinauszuschieben. Tatsächlich überwies er lediglich am 20. Jänner 2004 100,00 € und am 13. Dezember 2004 150,00 € auf das Strafkonto, sodass eineinhalb Jahre nach Eintritt der Fälligkeit der Geldstrafe diese derzeit (Stand 14. Jänner 2005) noch mit einem Betrag von…

UFSL FSRV/0023-L/12Mehrjähriger Abstattungszeitraum einer Geldstrafe bei bereits dokumentiertem Zahlungswillen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)10.08.2012

…FinStrG eine Geldstrafe von 10.000,00 € sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Wochen verhängt. Noch vor Fälligkeit der Geldstrafe am 18. Mai 2012 ersuchte der Bf mit Eingabe vom 15. Mai 2012, diese in Form von Ratenzahlungen…

UFSL FSRV/0071-L/09Ratenbewilligung bei sehr beengten finanziellen Verhältnissen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)10.02.2010

…Umsätze nicht erklärt und dadurch Abgaben von rund 40.000,00 € hinterzogen zu haben. Die Fälligkeit der Geldstrafe trat am 15. Dezember 2008 ein. Mit Schreiben vom 21. Dezember 2008 stellte die Bf. den Antrag auf Abstattung der Geldstrafe in Form monatlicher Raten zu…

UFSI FSRV/0042-I/08Zahlungserleichterungansuchen im Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.11.2008

…um eine Regelung der Entrichtung bemüht hat. In Anbetracht dieser Umstände erscheint eine monatliche Ratenzahlung von € 500,00 angemessen, zumutbar und noch ausreichend, um dem Strafzweck Genüge zu tun. Eine derartige Ratenhöhe ermöglicht darüber hinaus die Begleichung der verhängten Geldstrafe in einem überschaubaren Zeithorizont…