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UFSL RV/0180-L/04Die Nichteinholung der Information über den Fälligkeitszeitpunkt der KESt und folgliche verspätete Entrichtung beruht auf grobem Verschulden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2007

…nicht auszuschließen sind, sondern liegt hier durch das bewusste Hinnehmen des Wissens über eine vorliegende Unkenntnis bzw. mangelnde Kenntnis der rechtlichen Situation bzw. der Fälligkeit der Kapitalertragsteuer grobes Verschulden seitens der Organe der Bw. vor. Es war aus den angeführten Gründen spruchgemäß zu entscheiden.   …

UFSK RV/0225-K/02Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Zero-Bonds mit langer Laufzeit für Zwecke der KESt-Gutschrift bei Verkauf durch die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2003Teil 1/2

…der KESt.   Zum Abzug der KESt bei im Inland bezogenen Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren (§ 93 Abs. 3) ist gemäß § 95 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 die kuponauszahlende Stelle verpflichtet. Kuponauszahlende Stelle ist   - das Kreditinstitut, das an den Kuponinhaber Kapitalerträge im Zeitpunkt der Fälligkeit…

UFSW RV/1546-W/04Einheitliche Leistung der Prostituierten und des Bordellinhabers sowie KESt - Übernahme als zusätzliche verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2006

…1998 und 1999: Da die Schuldnerin der Kapitalerträge als Übernehmerin der zu entrichtenden Kapitalertragsteuer zu erachten sei, sie innerhalb angemessener Frist die Kapitalertragsteuer nicht eingefordert habe, stelle diese somit als übernommen zu erachtende KESt eine zusätzliche Vorteilszuwendeung dar. Auf diesen Vorhalt erfolgte keine Reaktion. Es…

UFSW RV/1062-W/09Die Entnahme von Geldbeträgen aus dem Betrieb durch den Geschäftsführer oder eine nahestehende Person ohne Nachweis der betrieblichen Verwendung stellt eine verdeckte Ausschüttung dar, die der KESt-Pflicht unterliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2010

…oder die Fälligkeit der Zinsen nicht vereinbart werden. Schließlich sei es unter Fremden nicht üblich, Kredite einzuräumen oder Darlehen zuzuzählen, ohne entsprechende Sicherheiten zu empfangen. Gegenständlich zu beurteilen ist ein an die Bw. gerichteter Haftungsbescheid der aufgrund der Feststellung verdeckter Ausschüttungen bei der T erging…

UFSW RV/4745-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 1/2

…Z 3 EStG ausdrücklich verlange. Der Zufluss bei Fälligkeit der Kapitalerträge erfolge aber nicht anlässlich einer Wertpapierübertragung, sondern unabhängig von einer solchen. Durch den ausdrücklichen Verweis auf § 19 EStG, würden die Zuflussgrundsätze nach dieser Bestimmung auch für KESt-Zwecke gelten. Ein unterschiedlicher Zuflussbegriff sei dem…

UFSW RV/4744-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 1/2

…Z 3 EStG ausdrücklich verlange. Der Zufluss bei Fälligkeit der Kapitalerträge erfolge aber nicht anlässlich einer Wertpapierübertragung, sondern unabhängig von einer solchen. Durch den ausdrücklichen Verweis auf § 19 EStG, würden die Zuflussgrundsätze nach dieser Bestimmung auch für KESt-Zwecke gelten. Ein unterschiedlicher Zuflussbegriff sei dem…

UFSW RV/1333-W/03Kapitalertragsteuer, finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit, KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2004Teil 1/2

…Z 3 EStG ausdrücklich verlangt. Der Zufluss bei Fälligkeit der Kapitalerträge erfolge aber nicht anlässlich einer Wertpapierübertragung, sondern unabhängig von einer solchen. Durch den ausdrücklichen Verweis auf § 19 EStG würden die Zuflussgrundsätze nach dieser Bestimmung auch für KESt-Zwecke gelten. Ein unterschiedlicher Zuflussbegriff sei dem…

UFSI RV/0127-I/021. Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit für Kapitalertragsteuer 2. KESt-Pflicht bei Depotentnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2003Teil 1/2

…Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge abzuziehen. Nach § 95 Abs. 4 Z 3 EStG gelten Kapitalerträge für Zwecke der Einbehaltung der KESt aus Forderungswertpapieren im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalerträge und im Zeitpunkt des Zufließens (§ 19) anteiliger Kapitalerträge anlässlich der Veräußerung des Wertpapiers oder…

UFSL RV/2212-L/02Säumniszuschlag bei behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2006

…nichts mehr an der bereits zuvor entweder mit Ablauf des Abgabenfälligkeitstages oder mit Ablauf einer daran unmittelbar anschließenden Zahlungsfrist eingetretenen Säumniszuschlagspflicht zu ändern. Die KESt - Vorschreibungen für 1991 bis 1995 waren in den Jahren 1991 bis 1995 fällig. Unmittelbar an diese Fälligkeiten anschließende Zahlungsfristen bis…

UFSL RV/2214-L/02Säumniszuschläge bei behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006Teil 1/2

…Verfügung stehende Frist der gesondert zugehenden Buchungsmitteilung zu entnehmen wäre. Laut Aktenlage wurde der Gesellschaft dabei eine Entrichtungsfrist bis 3. April 2000 eingeräumt, als Fälligkeit der KESt-Nachforderungen für 1991 bis 1997 war in dieser Buchungsmitteilung analog zu den Gebarungsdaten am Abgabenkonto jeweils der 24…

UFSL RV/2214-L/02Säumniszuschläge bei behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006Teil 2/2

…zur Verfügung stehende Frist ist der gesonderten Buchungsmitteilung zu entnehmen", und lässt damit die Abgabenfälligkeit unerwähnt. Damit wurde die in dieser Buchungsmitteilung unter anderem zu den säumniszuschlagsbetroffenen KESt 1991, 1992, 1993, 1996 und 1997 jeweils mit 24. Februar 2000 angeführte Fälligkeit also nicht Spruchbestandteil des…

UFSW RV/2468-W/071. KESt-Pflicht nicht kapitalgarantierter, in Daueremission begebener Indexzertifikate 2. Begebung vor dem 1.3.2004 gemäß § 124b Z 85 EStG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2009

…des Verkaufs sei dann dennoch überraschenderweise KESt abgezogen worden. Im Zeitpunkt des Erwerbs des Wertpapiers durch den Bw habe § 124b Z 85 EStG normiert, dass § 27 Abs. 2 Z 2 nicht auf Kapitalanlagen anzuwenden sei, deren Verzinsung nur von der Entwicklung eines (bestehenden oder künstlich…

UFSI RV/0543-I/08Depotentnahme von Nullkuponanleihen nach Gesetzesänderung BGBl. I 2008/65, Haftung Bank für Differenzbetrag zwischen linearer und finanzmathematisch berechneter KESt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009Teil 1/2

…Vorhandensein von grundsätzlich KESt-pflichtigen Forderungswertpapieren und für Kapitalerträge daraus auch die Existenz eines österreichischen depotführenden/kuponauszahlenden Kreditinstituts vorausgesetzt. Nach § 95 Abs. 4 Z 3 1. Satz EStG wird prinzipiell der Zeitpunkt des Zufließens von Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren jedenfalls mit der Fälligkeit der (vom Schuldner…

UFSW RV/0401-W/02Gesellschafterverrechnungskonten ohne Vereinbarungen über Kreditrahmen, Rückzahlung, Sicherheiten udgl. führen zur Annahme einer verdeckten Ausschüttung, Auslandsprovisionen und Beweisvorsorgepflicht, Übernahme d. KESt d.d. Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…auf S 221.543,29 erhöhe. Schriftliche Vereinbarungen über Kreditrahmen, Fälligkeit der Zinsen, Rückzahlungstermin und Sicherheiten seien nicht getroffen worden. Die geringen gelegentlichen Rückzahlungen (z.B. 1995 S 4.750,96) an die Bw. würden eine Ernsthaftigkeit der Rückzahlungsabsichten nicht erkennen lassen. Wenn behauptet würde…

UFSK RV/0470-K/07Verzinster und in der Folge beglichener Saldenaufbau auf dem Verrechnungskonto einer GmbH-Mehrheitsgesellschafterin als verdeckte Ausschüttung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.12.2012

…was dann etwa in den Jahren 2006 und 2008 auch so geschehen ist. Außerdem wäre in letzter Konsequenz bei erst in der Zukunft erfolgten Ausschüttungen jedenfalls KESt in Abzug zu bringen (gewesen), sodass nach Ansicht des erkennenden Senates von einer echten Ersparnis auch unter diesem…

UFSW RV/3272-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung der Stückzinsen sowie bei Depotentnahmen gemäß § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.12.2009Teil 1/3

…der zwei Methoden zwingend vorschreiben. Bei Bedarf ändern wir per Wochenfrist den betreffenden Erlass" (siehe Beilage). ● 4.8.1999: MR Dr. MR-Y bestätigt auf Anfrage einem stellvertretenden Abteilungsleiter eines Kreditinstitutes folgendes (Aktenvermerk liegt vor): "Derzeit können die Kreditinstitute beide für die Nullkupon-KESt…

UFSW RV/3272-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung der Stückzinsen sowie bei Depotentnahmen gemäß § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.12.2009Teil 3/3

…die Vorschreibung gegenüber dem Schuldner der Kapitalertragsteuer nur ausnahmsweise zur Anwendung gelangen soll. Das im ersten Satz des 95 Abs. 5 EStG 1988 verwendete "ist", muss so verstanden werden, dass eine unmittelbare Vorschreibung beim Steuerschuldner dann subsidiär vorzunehmen ist, wenn andere Maßnahmen der KESt-Einhebung…

UFSW RV/1644-W/041. Versagung des Vorsteuerabzuges auf Grund von Rechnungen, die nicht von einem Unternehmer ausgestellt wurden 2. Versagung des Vorsteuerabzuges bei fehlendem Leistungsaustausch 3. Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Zuwendungen ohne erkennbaren zivilrechtlichen Titel 4. Entnahmen durch faktischen Machthaber, der nicht Gesellschafter, sonder Geschäftsführer einer GesmbH ist - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 5. Gegenstandloserklärung von Berufungen, wenn die Berufung gegen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide erhoben wurde und im mittlerweile ergangenen Jahresbescheid dem Berufugnsbegehren Rechnung getragen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.09.2009Teil 1/2

…die Fälligkeit der Zinsen, entsprechende Rückzahlungstermine oder entsprechende Sicherheiten zu vereinbaren. Lt. Ansicht der BP handle es sich bei diesen Forderungen auf den Verrechnungskonten um verdeckte Gewinnausschüttungen und seien diese im Zeitpunkt der Entstehung der KEST zu unterziehen. Zu den Ausführungen des Urteils des Handelsgerichtes…

UFSW RV/0894-W/06Die Annahme der Vermögenslosigkeit der GesmbH wurde durch Bilanzenvorlage und Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen widerlegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2007

…Abs. 2 zustehenden Frist oder c) bei später als einen Monat vor ihrer Fälligkeit festgesetzten Abgaben vor Ablauf eines Monats ab Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheides oder d) nach Einbringen des Antrages auf Aussetzung oder e) innerhalb eines Monats vor Ablauf der Frist des Abs. 7…

UFSW RV/0666-W/05Haftung des zweiten Geschäftsführers, der nie in die Geschäftsführung eingebunden war, nach Malversationen des ersten Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2006

…Höhe von € 33.000,00, Säumniszuschlag 1 für 2003 in Höhe von € 241,37 sowie der Körperschaftsteuervorauszahlung 01-03/2004 in Höhe von € 437,00 aus dem Blickwinkel der abgabenrechtlichen Verantwortung zum Zeitpunkt der Fälligkeit für den Bw. nicht in Betracht. Zudem…