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UFSL RV/0180-L/04Die Nichteinholung der Information über den Fälligkeitszeitpunkt der KESt und folgliche verspätete Entrichtung beruht auf grobem Verschulden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2007

…nicht auszuschließen sind, sondern liegt hier durch das bewusste Hinnehmen des Wissens über eine vorliegende Unkenntnis bzw. mangelnde Kenntnis der rechtlichen Situation bzw. der Fälligkeit der Kapitalertragsteuer grobes Verschulden seitens der Organe der Bw. vor. Es war aus den angeführten Gründen spruchgemäß zu entscheiden.   …

UFSK RV/0225-K/02Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Zero-Bonds mit langer Laufzeit für Zwecke der KESt-Gutschrift bei Verkauf durch die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2003Teil 1/2

…der KESt.   Zum Abzug der KESt bei im Inland bezogenen Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren (§ 93 Abs. 3) ist gemäß § 95 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 die kuponauszahlende Stelle verpflichtet. Kuponauszahlende Stelle ist   - das Kreditinstitut, das an den Kuponinhaber Kapitalerträge im Zeitpunkt der Fälligkeit…

BFG RV/5101222/2012Keine Festsetzung der KESt nach Verjährung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2015

…auch) darin, dass nach Eintritt der Bemessungsverjährung des § 207 Abs. 2 BAO eine Einhebung, also die Geltendmachung/Festsetzung von Haftungen nicht mehr in Betracht komme. Außerdem setze die Geltendmachung der Haftung als Einhebungsschritt voraus, dass die seit Fälligkeit der Abgabe laufende Einhebungsverjährungsfrist des § 238 BAO…

UFSW RV/1546-W/04Einheitliche Leistung der Prostituierten und des Bordellinhabers sowie KESt - Übernahme als zusätzliche verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2006

…1998 und 1999: Da die Schuldnerin der Kapitalerträge als Übernehmerin der zu entrichtenden Kapitalertragsteuer zu erachten sei, sie innerhalb angemessener Frist die Kapitalertragsteuer nicht eingefordert habe, stelle diese somit als übernommen zu erachtende KESt eine zusätzliche Vorteilszuwendeung dar. Auf diesen Vorhalt erfolgte keine Reaktion. Es…

UFSW RV/1062-W/09Die Entnahme von Geldbeträgen aus dem Betrieb durch den Geschäftsführer oder eine nahestehende Person ohne Nachweis der betrieblichen Verwendung stellt eine verdeckte Ausschüttung dar, die der KESt-Pflicht unterliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2010

…oder die Fälligkeit der Zinsen nicht vereinbart werden. Schließlich sei es unter Fremden nicht üblich, Kredite einzuräumen oder Darlehen zuzuzählen, ohne entsprechende Sicherheiten zu empfangen. Gegenständlich zu beurteilen ist ein an die Bw. gerichteter Haftungsbescheid der aufgrund der Feststellung verdeckter Ausschüttungen bei der T erging…

UFSW RV/4745-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 1/2

…Z 3 EStG ausdrücklich verlange. Der Zufluss bei Fälligkeit der Kapitalerträge erfolge aber nicht anlässlich einer Wertpapierübertragung, sondern unabhängig von einer solchen. Durch den ausdrücklichen Verweis auf § 19 EStG, würden die Zuflussgrundsätze nach dieser Bestimmung auch für KESt-Zwecke gelten. Ein unterschiedlicher Zuflussbegriff sei dem…

UFSW RV/4744-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 1/2

…Z 3 EStG ausdrücklich verlange. Der Zufluss bei Fälligkeit der Kapitalerträge erfolge aber nicht anlässlich einer Wertpapierübertragung, sondern unabhängig von einer solchen. Durch den ausdrücklichen Verweis auf § 19 EStG, würden die Zuflussgrundsätze nach dieser Bestimmung auch für KESt-Zwecke gelten. Ein unterschiedlicher Zuflussbegriff sei dem…

UFSW RV/1333-W/03Kapitalertragsteuer, finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit, KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2004Teil 1/2

…Z 3 EStG ausdrücklich verlangt. Der Zufluss bei Fälligkeit der Kapitalerträge erfolge aber nicht anlässlich einer Wertpapierübertragung, sondern unabhängig von einer solchen. Durch den ausdrücklichen Verweis auf § 19 EStG würden die Zuflussgrundsätze nach dieser Bestimmung auch für KESt-Zwecke gelten. Ein unterschiedlicher Zuflussbegriff sei dem…

UFSI RV/0127-I/021. Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit für Kapitalertragsteuer 2. KESt-Pflicht bei Depotentnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2003Teil 1/2

…Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge abzuziehen. Nach § 95 Abs. 4 Z 3 EStG gelten Kapitalerträge für Zwecke der Einbehaltung der KESt aus Forderungswertpapieren im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalerträge und im Zeitpunkt des Zufließens (§ 19) anteiliger Kapitalerträge anlässlich der Veräußerung des Wertpapiers oder…

BFG RV/5100465/2024Direktvorschreibung von KEST nach Betriebsprüfung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.08.2024

…wurde von der Betriebsprüfung von einer verdeckten Ausschüttung dieser Entnahmen ausgegangen und die Kapitalertragsteuer dem Beschwerdeführer als Gesellschafter direkt vorgeschrieben und zwar für die Jahre 2009 bis 2011 (Anmerkung des Gerichtes: jeweils für 1 Monat, nämlich Dezember eines Jahres!). KEST-Bescheide v.02.02.2015…

UFSL RV/2212-L/02Säumniszuschlag bei behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2006

…nichts mehr an der bereits zuvor entweder mit Ablauf des Abgabenfälligkeitstages oder mit Ablauf einer daran unmittelbar anschließenden Zahlungsfrist eingetretenen Säumniszuschlagspflicht zu ändern. Die KESt - Vorschreibungen für 1991 bis 1995 waren in den Jahren 1991 bis 1995 fällig. Unmittelbar an diese Fälligkeiten anschließende Zahlungsfristen bis…

UFSL RV/2214-L/02Säumniszuschläge bei behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006Teil 1/2

…Verfügung stehende Frist der gesondert zugehenden Buchungsmitteilung zu entnehmen wäre. Laut Aktenlage wurde der Gesellschaft dabei eine Entrichtungsfrist bis 3. April 2000 eingeräumt, als Fälligkeit der KESt-Nachforderungen für 1991 bis 1997 war in dieser Buchungsmitteilung analog zu den Gebarungsdaten am Abgabenkonto jeweils der 24…

UFSL RV/2214-L/02Säumniszuschläge bei behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006Teil 2/2

…zur Verfügung stehende Frist ist der gesonderten Buchungsmitteilung zu entnehmen", und lässt damit die Abgabenfälligkeit unerwähnt. Damit wurde die in dieser Buchungsmitteilung unter anderem zu den säumniszuschlagsbetroffenen KESt 1991, 1992, 1993, 1996 und 1997 jeweils mit 24. Februar 2000 angeführte Fälligkeit also nicht Spruchbestandteil des…

EStR 2000 Rz 771029.2.3 Zeitpunkt des Kapitalertragsteuerabzuges
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Sparbrief über dessen Laufzeit hinaus als Einlage bei der Bank bis 31. Dezember 2012 "stehen gelassen", so wäre die Abzugspflicht für den Kapitalertrag aus dem Sparbrief dennoch am 10. Juli 2012 entstanden. Die Abzugspflicht für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren entsteht im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalerträge…

UFSW RV/2468-W/071. KESt-Pflicht nicht kapitalgarantierter, in Daueremission begebener Indexzertifikate 2. Begebung vor dem 1.3.2004 gemäß § 124b Z 85 EStG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2009

…des Verkaufs sei dann dennoch überraschenderweise KESt abgezogen worden. Im Zeitpunkt des Erwerbs des Wertpapiers durch den Bw habe § 124b Z 85 EStG normiert, dass § 27 Abs. 2 Z 2 nicht auf Kapitalanlagen anzuwenden sei, deren Verzinsung nur von der Entwicklung eines (bestehenden oder künstlich…

UFSI RV/0543-I/08Depotentnahme von Nullkuponanleihen nach Gesetzesänderung BGBl. I 2008/65, Haftung Bank für Differenzbetrag zwischen linearer und finanzmathematisch berechneter KESt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009Teil 1/2

…Vorhandensein von grundsätzlich KESt-pflichtigen Forderungswertpapieren und für Kapitalerträge daraus auch die Existenz eines österreichischen depotführenden/kuponauszahlenden Kreditinstituts vorausgesetzt. Nach § 95 Abs. 4 Z 3 1. Satz EStG wird prinzipiell der Zeitpunkt des Zufließens von Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren jedenfalls mit der Fälligkeit der (vom Schuldner…

UFSW RV/0401-W/02Gesellschafterverrechnungskonten ohne Vereinbarungen über Kreditrahmen, Rückzahlung, Sicherheiten udgl. führen zur Annahme einer verdeckten Ausschüttung, Auslandsprovisionen und Beweisvorsorgepflicht, Übernahme d. KESt d.d. Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…auf S 221.543,29 erhöhe. Schriftliche Vereinbarungen über Kreditrahmen, Fälligkeit der Zinsen, Rückzahlungstermin und Sicherheiten seien nicht getroffen worden. Die geringen gelegentlichen Rückzahlungen (z.B. 1995 S 4.750,96) an die Bw. würden eine Ernsthaftigkeit der Rückzahlungsabsichten nicht erkennen lassen. Wenn behauptet würde…

UFSK RV/0470-K/07Verzinster und in der Folge beglichener Saldenaufbau auf dem Verrechnungskonto einer GmbH-Mehrheitsgesellschafterin als verdeckte Ausschüttung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.12.2012

…was dann etwa in den Jahren 2006 und 2008 auch so geschehen ist. Außerdem wäre in letzter Konsequenz bei erst in der Zukunft erfolgten Ausschüttungen jedenfalls KESt in Abzug zu bringen (gewesen), sodass nach Ansicht des erkennenden Senates von einer echten Ersparnis auch unter diesem…

BFG RV/2100156/2022Zufluss der Erfolgsprämie an den nichtselbständig tätigen Geschäftsführer im Zeitpunkt der Gutschrift durch die Kapitalgesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.05.2026

…sich überdies aus dem Schreiben der R* GmbH an das BFG vom 29.1.2026. Dem Inhalt dieses Schreibens wurde seitens des Bf. nichts entgegengehalten (s. Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem BFG am 12.5.2019). Die Fälligkeit der Erfolgsprämien ergibt sich aus…

BFG RV/7103022/2015Vorliegen verdeckter Ausschüttungen dem Grunde und der Höhe nach?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.08.2017

…der KESt-Festsetzungsbescheide kommt, ist — bis zu einer gesetzlichen Neuregelung des § 95 EStG 1988 — die BFG-Rechtsprechung auf verdeckte Ausschüttungen anzuwenden. Liquidation Laut Firmenbuch wurde die H***** Handels GmbH mit Generalversammlungsbeschluss vom 14. 12. 2016 aufgelöst und befindet sich in Liquidation. An die Stelle der…