…Beisein der beteiligten Verfahrensparteien (Beschuldigter bzw. Verteidiger und Amtsbeauftragter) erfolgten - mündlichen Verkündung eines, im Verfahren vor dem Berufungssenat ergangenen Straferkenntnisses (§ 164 FinStrG), grundsätzlich ein Monat danach (vgl. § 56 Abs. 2 FinStrG, §§ 108 ff BAO) die gesetzliche Fälligkeit der vom Berufungssenat (ausgesprochenen) Geldstrafe eintritt. Der nachfolgenden…
…Eintritt der Fälligkeit der Geldstrafe, vgl. § 56 Abs. 2 FinStrG iVm §§ 108 ff BAO) in Lauf gesetzt. Auf die nach § 163 FinStrG erforderliche, für die Erhebung einer Beschwerde bei den Höchstgerichten zB. nach Art. 131 B-VG maßgebliche, nachfolgende Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Berufungsentscheidung…
…bzw. einwandfrei und unter Ausschluss jedweden Zweifels das Vorliegen der dafür maßgeblichen Umstände darzulegen. Aus unstrittiger Aktenlage ergibt sich eine (gesetzliche) Fälligkeit der genannten, nach Ablauf der Berufungsfrist in (formelle) Rechtskraft erwachsenen, am 7. Mai 2010 am Kto. 998/34 verbuchten Geldstrafe mit 12. Juli…
…Tag nach Fälligkeit entrichtet habe. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wurde über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von € 32.000,00 und eine gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von…
…nach Fälligkeit entrichtet hatte. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß §§ 33 Abs.5 und 49 Abs.2 FinStrG iVm. § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von € 1.800,-- verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß…
…Aus der Aktenlage ist ersichtlich, dass am Abgabenkonto des Bf., KtoNr. 002 , 49.347,65 € fällig aushaften. Zahlungen sind auf diesem Konto seit Jahren nicht erfolgt. Ebensowenig wurden am Strafkonto Zahlungen getätigt, obwohl die mit dem Erkenntnis vom 18. Oktober 2011 verhängte Geldstrafe und…
…seiner Zahlungszusagen wiederholt, die Entrichtung der Geldstrafe hinauszuschieben. Tatsächlich überwies er lediglich am 20. Jänner 2004 100,00 € und am 13. Dezember 2004 150,00 € auf das Strafkonto, sodass eineinhalb Jahre nach Eintritt der Fälligkeit der Geldstrafe diese derzeit (Stand 14. Jänner 2005…
…vom Spruchsenat verhängte Geldstrafe zu gering sei. Dies deswegen, da die diesem Finanzstrafverfahren zugrundliegenden strafbestimmenden Wertbeträge - angesichts der Vermögenslosigkeit des Primärschuldners - uneinbringlich seien und die Abgabenbehörde aufgrund des finanzstrafrechtlichen Verhaltens des Beschuldigten keinerlei Möglichkeit gehabt habe, auf zum Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit der inkriminierten Abgaben…
…Fälligkeit der Geldstrafe eintritt. Ein Säumniszuschlag im Zusammenhang mit einer Geldstrafe nach dem FinStrG ist gemäß § 217 Abs. 4 BAO insofern nicht zu entrichten, als ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3 oder 6, so zB. durch die rechtzeitige, dh. noch vor Eintritt der Fälligkeit…
…wenigstens der von ihr angebotenen Teilbeträge unter Beweis zu stellen. Ist, wie dargestellt, rund fünfeinhalb Jahre nach Fälligkeit der weitaus überwiegende Teil der verhängten Geldstrafe noch offen, wäre jeder weitere Zahlungsaufschub als mit dem Strafzweck nicht mehr vereinbar anzusehen. Nachdem die gänzliche Entrichtung der Strafe…
…Geschäftsführer der Fa. HF-GmbH vorsätzlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate September bis November 2005 in Höhe von € 308.624,07 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet habe. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wurde über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in…
…in formelle Rechtskraft erwachsenen Straferkenntnis war der Bf. der oa. Finanzvergehen für schuldig befunden und gegen ihn auf eine Geldstrafe von 20.000,00 €, im Nichteinbringungsfall fünfzig Tage Ersatzfreiheitsstrafe, sowie auf Ersatz der Verfahrenskosten von 363,00 € erkannt worden. Die Fälligkeit der angeführten…
…als unbegründet abgewiesen. Die Fälligkeit der ausstehenden Geldstrafe erfährt keine Änderung. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom 29. Juli 2002 ersuchte der Beschwerdeführer um Bewilligung, die mit Erkenntnis der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz am 8. Juli 2002 verhängte Geldstrafe in Höhe von 10.000…
…nach Fälligkeit abgeführt zu haben. Sie habe dadurch Finanzvergehen nach §§ 33 Abs. 2 lit. a und 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Über die Bf. wurde eine Geldstrafe von 5.000,00 €, im Nichteinbringungsfall zwölf Tage Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Die Fälligkeit der Geldstrafe ist…
…Fälligkeitstag ausgewiesen wurde. Ein Säumniszuschlag im Zusammenhang mit einer Geldstrafe nach dem FinStrG ist gemäß § 217 Abs. 4 BAO insofern nicht zu entrichten, als ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3 oder 6, so zB. durch die rechtzeitige, dh. noch vor Eintritt der Fälligkeit erfolgte…
…Fälligkeitszeitpunktes am 15. Oktober 2001 fällig gewesen, eine Entrichtung durch K ist tatsächlich nicht erfolgt. Die Umsatzsteuervoranmeldung wurde - bei Außerachtlassung der Vorverlegung der Fälligkeit - zeitnah am 27. November 2001 eingereicht, weshalb im Zweifel zu Gunsten für den Beschuldigten ihm lediglich eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…
…und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das Postsparkassenkonto des Finanzamtes Grieskirchen Wels zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden müsste. Linz, 13. November 2003
…wer zumindest bedingt vorsätzlich eine derartige Umsatzsteuervorauszahlung nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet. Der Beschuldigte hat daher im Zweifel zu seinen Gunsten lediglich eine bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung an Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von S 2,067.560,-- betreffend den Voranmeldungszeitraum Februar 1995 und damit…
…Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Die Fälligkeit der Geldstrafe trat am 25. Oktober 20001 ein. Mit Schreiben vom 12. November 2001 brachte der Bf. erstmals ein Ratenansuchen ein, in dem er Raten von ATS 500,00 mit der Begründung anbot, dass seine finanziellen Verhältnisse dermaßen…
…96 ATS 45.498,-- + 10/96 ATS 37.543,-- + 11/96 ATS 36.690,--) nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet, sowie b.) betreffend die Monate April, Mai, November, Dezember 1997, Februar, März und Juni 1998 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …