…Beisein der beteiligten Verfahrensparteien (Beschuldigter bzw. Verteidiger und Amtsbeauftragter) erfolgten - mündlichen Verkündung eines, im Verfahren vor dem Berufungssenat ergangenen Straferkenntnisses (§ 164 FinStrG), grundsätzlich ein Monat danach (vgl. § 56 Abs. 2 FinStrG, §§ 108 ff BAO) die gesetzliche Fälligkeit der vom Berufungssenat (ausgesprochenen) Geldstrafe eintritt. Der nachfolgenden…
…wobei für die gemäß § 171 Abs. 1 FinStrG ein Monat nach Rechtskraft der Entscheidung (also am 5. Jänner 2020) fällig werdende Geldstrafe und die pauschal festgesetzten, fällig werdenden Verfahrenskosten jeweils eine (verspätete) Fälligkeit für den 20. Jänner 2020 ausgewiesen war (Kontoabfrage). Darüber ist eine Buchungsmitteilung…
…Eintritt der Fälligkeit der Geldstrafe, vgl. § 56 Abs. 2 FinStrG iVm §§ 108 ff BAO) in Lauf gesetzt. Auf die nach § 163 FinStrG erforderliche, für die Erhebung einer Beschwerde bei den Höchstgerichten zB. nach Art. 131 B-VG maßgebliche, nachfolgende Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Berufungsentscheidung…
…Sofern dieses Guthaben ohne Buchung der ESt-Nachforderung für die zeitgerechte Entrichtung der Geldstrafe zur Verfügung gestanden wäre, entsteht keine Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages, wenn die Geldstrafe bis zu dem Tag der Fälligkeit der ESt-Nachforderung in ausreichender Höhe entrichtet wird. Randzahlen 51 bis…
…bzw. einwandfrei und unter Ausschluss jedweden Zweifels das Vorliegen der dafür maßgeblichen Umstände darzulegen. Aus unstrittiger Aktenlage ergibt sich eine (gesetzliche) Fälligkeit der genannten, nach Ablauf der Berufungsfrist in (formelle) Rechtskraft erwachsenen, am 7. Mai 2010 am Kto. 998/34 verbuchten Geldstrafe mit 12. Juli…
…Tag nach Fälligkeit entrichtet habe. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wurde über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von € 32.000,00 und eine gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von…
…nach Fälligkeit entrichtet hatte. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß §§ 33 Abs.5 und 49 Abs.2 FinStrG iVm. § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von € 1.800,-- verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß…
…Aus der Aktenlage ist ersichtlich, dass am Abgabenkonto des Bf., KtoNr. 002 , 49.347,65 € fällig aushaften. Zahlungen sind auf diesem Konto seit Jahren nicht erfolgt. Ebensowenig wurden am Strafkonto Zahlungen getätigt, obwohl die mit dem Erkenntnis vom 18. Oktober 2011 verhängte Geldstrafe und…
…seiner Zahlungszusagen wiederholt, die Entrichtung der Geldstrafe hinauszuschieben. Tatsächlich überwies er lediglich am 20. Jänner 2004 100,00 € und am 13. Dezember 2004 150,00 € auf das Strafkonto, sodass eineinhalb Jahre nach Eintritt der Fälligkeit der Geldstrafe diese derzeit (Stand 14. Jänner 2005…
…zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird betreffend Herrn ***Bf2*** stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates im Strafausspruch wie folgt abgeändert: Über Herrn ***Bf2*** wird gemäß § 15 Abs. 1 erster Strafsatz WiEReG eine Geldstrafe in Höhe von € 10.000,00, (in Worten: zehntausend…
…der komplette Rückstand am Strafkonto beglichen. Weitere Pfändungen sind nicht erfolgt. Beweiswürdigung: Die oben dargestellten Buchungen ergeben sich aus den Daten des Abgaben- bzw. Strafkontos sowie der Beschwerde und sind unbestritten. Rechtslage: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen…
…vom Spruchsenat verhängte Geldstrafe zu gering sei. Dies deswegen, da die diesem Finanzstrafverfahren zugrundliegenden strafbestimmenden Wertbeträge - angesichts der Vermögenslosigkeit des Primärschuldners - uneinbringlich seien und die Abgabenbehörde aufgrund des finanzstrafrechtlichen Verhaltens des Beschuldigten keinerlei Möglichkeit gehabt habe, auf zum Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit der inkriminierten Abgaben…
…Fälligkeit der Geldstrafe eintritt. Ein Säumniszuschlag im Zusammenhang mit einer Geldstrafe nach dem FinStrG ist gemäß § 217 Abs. 4 BAO insofern nicht zu entrichten, als ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3 oder 6, so zB. durch die rechtzeitige, dh. noch vor Eintritt der Fälligkeit…
…wenigstens der von ihr angebotenen Teilbeträge unter Beweis zu stellen. Ist, wie dargestellt, rund fünfeinhalb Jahre nach Fälligkeit der weitaus überwiegende Teil der verhängten Geldstrafe noch offen, wäre jeder weitere Zahlungsaufschub als mit dem Strafzweck nicht mehr vereinbar anzusehen. Nachdem die gänzliche Entrichtung der Strafe…
…Vermögen der Beschwerdeführerin eröffnet worden sei und die Festsetzung eines Säumniszuschlages unzulässig sei, wenn sie an eine Insolvenzforderung anknüpfe. Zudem beantragte die Beschwerdeführerin in eventu den Säumniszuschlag gem. § 217 Abs. 7 BAO nicht festzusetzen, da kein grobes Verschulden vorliege, weil die Entrichtung der Geldstrafe unmöglich…
…Geschäftsführer der Fa. HF-GmbH vorsätzlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate September bis November 2005 in Höhe von € 308.624,07 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet habe. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wurde über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in…
…2015 , StrNr. X , wurde der Beschwerdeführer wegen Finanzvergehen nach §§ 33 Abs. 2 lit. a, 49 Abs. 1 lit. a FinStrG mit einer Geldstrafe von € 4.000,00, im Falle deren Uneinbringlichkeit mit einer an deren Stelle tretenden Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen bestraft. Die Kosten…
…in formelle Rechtskraft erwachsenen Straferkenntnis war der Bf. der oa. Finanzvergehen für schuldig befunden und gegen ihn auf eine Geldstrafe von 20.000,00 €, im Nichteinbringungsfall fünfzig Tage Ersatzfreiheitsstrafe, sowie auf Ersatz der Verfahrenskosten von 363,00 € erkannt worden. Die Fälligkeit der angeführten…
…als unbegründet abgewiesen. Die Fälligkeit der ausstehenden Geldstrafe erfährt keine Änderung. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom 29. Juli 2002 ersuchte der Beschwerdeführer um Bewilligung, die mit Erkenntnis der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz am 8. Juli 2002 verhängte Geldstrafe in Höhe von 10.000…
…FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 46.800,00 und [gemäß § 20 FinStrG] für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von neunzig Tagen verhängt worden sind. Dieses Straferkenntnis ist am 5. Jänner 2018 rechtskräftig geworden; die Fälligkeit der Geldstrafe ist am…