…vorliegen, ist daher weder einer vorläufigen Feststellung des Konkursgerichtes nach § 66 Abs. 1 AO noch einer Vorfragenbeurteilung durch das Konkursgericht zugänglich. Eine Exekutionsführung auf den Gesamtbetrag der Forderung (wegen Wiederauflebens bzw. wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 156 Abs. 6 KO) hängt somit nicht davon ab…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 20. August 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 18. August 2003 betreffend Aufschiebung der Exekution (§ 18 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 29. April 2002 brachte der Berufungswerber (Bw…
…24.1.1996, 95/13/0147; 17.12.1996, 95/14/0130) vor allem vor bei drohendem Konkurs -oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte und bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben, wobei allerdings…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 21. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 21. Mai 2012 betreffend Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeit und Einstellung der Exekution entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und…
…die eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung begründen, "beispielsweise" vor (siehe dazu BAO Kommentar Ritz4, Rz 5 zu § 232) - bei einem drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung.…
…die eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung begründen, "beispielsweise" vor (siehe dazu BAO Kommentar Ritz4, Rz 5 zu § 232) - bei einem drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung…
…Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 7.2.1990, 89/13/0047) sind derartige Gefährdungen oder Erschwerungen u.a. bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in…
…Umstände (z.B. dringender Verdacht einer Abgabenhinterziehung, Vermögensverschleppung, Exekutionsführung von dritter Seite usw.) dargelegt, welche in Verbindung mit der wirtschaftlichen Lage (Einkommens - und Vermögensverhältnisse; zu welcher keine Feststellungen getroffen wurden) auf eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben schließen lassen. Derartige Umstände sind…
…Widerspruch zu den Ausführungen in der Stellungnahme vom 29.1.2007, wonach das Finanzamt bei einer rechtzeitigen Exekutionsführung "in jedem Fall.....die ihm zustehende Quote und möglichweise sogar den gesamten Abgabenbetrag" einbringlich machen hätte können. Damit wurde letztlich das Vorhandensein von Mitteln zu einer zumindest…
…die eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung begründen, "beispielsweise" vor (siehe dazu BAO Kommentar Ritz4, Rz 5 zu § 232) - bei einem drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung.…
…Abgabenschuldigkeiten setzt gemäß § 235 Abs. 1 BAO entweder tatsächliche Erfolglosigkeit oder offensichtliche dauernde Aussichtslosigkeit der Einbringung voraus. Ersteres ist anzunehmen, wenn die Exekutionsführung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Abgabenschuldners versucht wurde, die Einbringungsmaßnahmen jedoch erfolglos verlaufen sind (Stoll, BAO, 2411). Zweiteres setzt die…
…Zahlungen habe er nicht angenommen, zurückgeschickt und zur Hereinbringung der Zahlungsrückstände lt. Vergleich habe er Exekution geführt. Sein Bruder habe gegen diese Exekutionsführung Oppositionsklagen erhoben, dann aber in weiterer Folge eingesehen, dass ein Gläubiger gegen seinen Willen nicht gezwungen werden könne, etwas anderes anzunehmen als…
…zu § 232, Rz 5) sind derartige Gefährdungen oder Erschwerungen u.a. bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen…
…Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 7.2.1990, 89/13/0047) sind derartige Gefährdungen oder Erschwerungen u.a. bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in…
…3.7.2003, 2000/15/0042) vor allem vor: bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte, bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Im gegenständlichen Fall sprach für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung…
…sei dadurch nicht aufgehalten worden. Der gleichzeitig mit dem Ansuchen um Zahlungserleichterung (vom 27.3.2008) eingebrachte Antrag auf Aussetzung der Einhebung sei mit Bescheid vom 15.4.2008 abgewiesen worden. Die Exekutionsführung zur Hereinbringung des damals aushaftenden, vollstreckbaren Rückstandes, der auf Grund eines Terminverlustes…
…bewegliche und unbewegliche Vermögen der Bw. an, da sich der begründete Verdacht der Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben aus folgenden Gründen ergebe: Auf Grund drohender Exekutionsführung von dritter Seite bzw. drohender Vermögensverschiebung sei die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages notwendig. Auf Grund einer Kettenprüfung sei…
…um diese Entscheidung neuerlich zu beeinspruchen und der Bescheid damit in Rechtskraft erwachsen sei, könne dem Finanzamt nicht angelastet werden. Das Finanzamt habe daher im Rahmen der normalen Exekutionsführung versucht, den rechtkräftig und vollstreckbar gewordenen Rückstand mittels Pfändung und Überweisung einer Geldforderung zu reduzieren. Eine…
…erscheint. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 7.2.1990, 89/13/0047) sind derartige Gefährdungen oder Erschwerungen u.a. bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung…