…Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 stellt keine Diskriminierung im Sinne des EuGH - Urteils Lenz dar. Die Frage der Verjährung wurde unter Zugrundelegung des § 207 Abs. 2…
…3 die Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz von 25% gemäß § 37 Abs. 8 EStG. Der Berufungswerber erläuterte hiezu näher, das Urteil Lenz des EuGH vom 15.7.2004, C-315/02, habe ausgesprochen, dass die Verweigerung der Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge mit der gemeinschaftsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit…
…Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 stellt keine Diskriminierung im Sinne des EuGH - Urteils Lenz dar. Verjährung Gemäß § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich fünf Jahre (dies gilt für die auf…
Eine Einschränkung des Grundsatzes der Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber Drittstaaten ergibt sich auch nicht aus der Stillstandsklausel des Art. 57 Abs. 1 EG für Direktinvestitionen gegeben (siehe EuGH-Urteil vom 24.5.2007, Rs C-157/05, Holböck). Streubesitzanteile (um solche handelte es sich offensichtlich bei den…
…xx2002 " im Gesamtbetrag von € 1.322.299,59 mit dem bemerken erklärt wurden, dass es Konsequenz des Urteils des EuGH vom 15. Juli 2004, Lenz C-315/02 sei, dass ausländisches Kapitalvermögen sowie die daraus erfließenden Erträge steuerlich nicht gegenüber vergleichbarem inländischen Vermögen benachteiligt…
…xx.2002" im Gesamtbetrag von € 1.322.299,59 mit dem bemerken erklärte, dass es Konsequenz des Urteils des EuGH vom 15. Juli 2004, Lenz C-315/02 sei, dass ausländisches Kapitalvermögen sowie die daraus erfließenden Erträge steuerlich nicht gegenüber vergleichbarem inländischen Vermögen benachteiligt…
…Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 stellt keine Diskriminierung im Sinne des EuGH - Urteils Lenz dar. Die Frage der Verjährung wurde unter Zugrundelegung des § 207 Abs. 2…
…auch aus dem EuGH Urteil Lenz (15.7.2004 C-315/02). Art 56 Abs. 1 EG bestimme, dass im Rahmen der Bestimmungen des Kapitels über den Kapital- und Zahlungsverkehr alle Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten sind. Der EuGH habe diese Regelung…
…Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 stellt keine Diskriminierung im Sinne des EuGH - Urteils Lenz dar. Die Frage der Verjährung wurde unter Zugrundelegung des § 207 Abs…
…Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 stellt keine Diskriminierung im Sinne des EuGH - Urteils Lenz dar. Die Frage der Verjährung wurde unter Zugrundelegung des § 207 Abs. 2…
…die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 stellt keine Diskriminierung im Sinne des EuGH - Urteils Lenz dar. 5) Ergänzungsschreiben 4: Soweit der Berufungswerber im E 4 wieder eine Subsumtion unter § 93 Abs. 3 EStG 1988 verlangt wird auf das…
…Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 stellt keine Diskriminierung im Sinne des EuGH - Urteils Lenz dar. Die Frage der Verjährung wurde unter Zugrundelegung des § 207 Abs. 2…
…mit dem Veräußerungserlös mitabgegolten wurden. Demnach war dem Berufungsbegehren insoweit zu entsprechen und daher von einer auch nur teilweisen Zuordnung der Zinsenaufwendungen zu Werbungskosten in Zusammenhang mit der Veräußerung der Geschäftsanteile abzusehen. Allerdings ist das Urteil des EuGH 15.07.2004, C - 315/02, Lenz…
…s. Mit Vorhalt des Finanzamtes vom 23. Jänner 2006 wurde dem Bw zunächst die in den Einkommensteuerrichtlinien festgelegte Vorgangsweise der Finanzämter bei der steuerlichen Behandlung ausländischer Kapitalerträge infolge des EuGH-Urteils vom 15.7.2004, C-315/02, Lenz, dargelegt und seitens des Sachbearbeiters ergänzend…
…2002, betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1992 bis 2001, soweit er die Einkommensteuer 1994 bis 2001 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Unter Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 15. Juli 2004, Rechtssache Lenz, wonach die Anwendung des normalen Steuersatzes für Kapitalerträge aus dividendenauszahlenden Gesellschaften…
…Dies habe auch für Grenzgängereinkünfte zu gelten, welche aus der Schweiz bezogen würden und könne aus dem EuGH-Urteil in der Sache "Lenz" abgeleitet werden. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Juni 2005 als unbegründet ab (auf die diesbezügliche zusätzliche Bescheidbegründung vom…
…Richtlinie den Begriff Investitionsgut bestimmen können). Zur in der Berufung geäußerten Verpflichtung des unabhängigen Finanzsenates, ein Vorabentscheidungsverfahren anzustrengen, ist auszuführen, dass der EuGH den unabhängigen Finanzsenat im jüngst ergangenen Urteil in der Rechtssache C-278/02 (Herbert Handlbauer) vom 24.6.2004, CELEX-Nr. 62002J0278…
…Darin wurde eine Behinderung von Anlagen in ausländische Investmentfonds erblickt (ÖStZ 1999, 229 ff). (3) Eine umfassende Klärung der Thematik Dividendenbezug und Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit brachte zunächst das EuGH-Urteil "Verkooijen" vom 6.6.2000, Rs C-35/98: Geprüft wurde eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit…
…auch dort steuerpflichtig sind, ist nicht von Bedeutung. Insofern unterscheidet sich der gegenständliche Fall von der Ausgangslage im Urteil Anneliese Lenz. Außerdem kann die Beschränkung des Kapitalverkehrs durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses - wie insbesondere die Notwendigkeit, die Kohärenz der Steuerregelung zu gewährleisten, oder die Bekämpfung…
…daher auch dort steuerpflichtig sind, ist nicht von Bedeutung. Insofern unterscheidet sich der gegenständliche Fall von der Ausgangslage im Urteil Anneliese Lenz. Außerdem kann die Beschränkung des Kapitalverkehrs durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses - wie insbesondere die Notwendigkeit, die Kohärenz der Steuerregelung zu gewährleisten, gerechtfertigt sein…