…der EACC. Er optierte ausschließlich zur Reinvestition. Darüber hinaus beteiligte er sich per 19.3.1996 am Unit 1996. Die daraus resultierenden halbjährlichen Gutschriften verwendete er - ebenfalls reinvestierend - für den Erwerb weiterer EACC-Anteile. Eine steuerliche Erklärung erfolgte nicht. Erst im wiederaufgenommenen Verfahren, welches zu…
…Bundesrepublik Deutschland). Bei diesen Beteiligungen handle es sich zudem um Minderheitsbeteiligungen, weshalb sie zur Kategorie der International Assets zusammengefasst worden seien. Den geplanten Erwerb weiterer Beteiligungen habe die derzeitige globale Wirtschaftslage verhindert. Als Folge der Wirtschaftskrise und wegen Liquiditätsengpässen sei die Bw. schließlich auch gezwungen…
…mich zurückgeflossen ist. Ich verweise wiederum auf meine schriftlichen Aussagen vom 01.11.2001. Den ersten Teilbetrag iHv ATS 2 Mio., welcher mir am 25.06.1997 in bar ausgehändigt wurde, habe ich wiederum für weitere Aktienkäufe verwendet. Den 2. Teilbetrag iHv 6 Mio. S…
…sich eindeutig und unmissverständlich, dass für den Erwerb der bei der Kapitalerhöhung begebenen neuen Aktien von den beiden Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften nicht nur die Nominale aufzubringen gewesen sei, sondern auch ein weiterer als Zuschuss bezeichneter Betrag in die Gesellschaft zu leisten gewesen sei. Es könne diese Vereinbarung…
…2000) der Erwerb von GmbH-Anteilen, Aktien und Genussrechten (auch wenn diese in einem Wertpapier verbrieft waren) nicht von der Erbschaftssteuer befreit. Erst durch Art III Z 1 Kapitalmarktoffensive-Gesetz (KMOG), BGBl. I 2001/2 wurde in § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG ein weiterer …
…97/2002, der unabhängige Finanzsenat zur Entscheidung berufen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall lediglich, ob der Erwerb der Aktien der Erbschaftssteuer zu unterziehen ist oder nicht. Das Endbesteuerungsgesetz, BGBl. I Nr. 11/1993, regelte als Bundesverfassungsgesetz die Steuerabgeltung bei…
…Vereinbarung einer Sperrfrist bereits vom Zeitpunkt des Erwerbs an zu. Der durch die Aktienübertragung gewährte Vermögensvorteil fließt dem ArbN daher in diesem Zeitpunkt und nicht erst bei Ablauf der Sperrfrist zu." (Herrmann/Heuer/Raupach, aaO, Anm. 210 zu § 19 dEStG). Wenn der Bw. weiters meint…
…Plan zur weiteren Wertsteigerung des Unternehmens beitragen wird und sowohl Sie als auch die Aktionäre von der angestrebten Kurssteigerung profitieren können." Im Einkommensteuerbescheid 2008 vom 25. September 2008 wurde vom Finanzamt dem Antrag auf Steuerbefreiung des entsprechenden Teils aus dem Gewinn der Aktienoptionen mit folgender…
…Zuschüsse leisten, eine Gegenleistung für den Erwerb der Gesellschaftsrechte darstelle. Dieser Rechtsauffassung ist aus unserer Sicht nicht zu folgen. II. RECHTLICHE BEURTEILUNG Die Behörde geht in ihrer Begründung davon aus, dass die Verpflichtungen der Gesellschafter dafür Sorge zu tragen, dass weitere Zuschüsse geleistet werden, gem…
…nach Auffassung der Bw. betriebliche Interessen am Erwerb der eigenen Aktien vorhanden gewesen sind. Überdies besteht sehr wohl ein starker Zusammenhang zwischen dem Börsekurs eines Unternehmens und seiner Position als Nachfragender am Kapitalmarkt. Als wesentlich erachtet der UFS weiters die Sachverhaltsfeststellung, dass in diesem Hauptversammlungsbeschluss…
…dem Bw weitere Fragen bzw. Bedenken im Streitpunkt Verluste aus der Bewirtschaftung von Aktienbesitz vor: II.10.2. Abverlangt wurden die im letzten Antwortschreiben und in den beigelegten Prognoserechnungen erstmals bekannt gegebene "Vereinbarung" betreffend vorzeitige Tilgung der Anschaffungskredite für den Erwerb der streitgegenständlichen Aktien bis…
…den Erwerb der Genussrechte im Nominalbetrag von S 2.500.000,-- insgesamt S 25.000.000,-- (entspricht Euro 1.816.820,85) betragen hat. Auch wenn die Genussrechtsbedingungen eine Aufstockung des Genussrechtes auf S 4.000.000,-- vorsieht, bildet dies keinen Grund für eine (weitere…
…liegt wirtschaftlich gesehen, eine Kreditierung vor. Der Kapitalgeber hatte lediglich Einwirkungsmöglichkeiten beim Erwerb oder der Aufnahme weiterer Betriebe oder Unternehmen durch die Gesellschaft. Insbesondere sprach die Pfandbestellung der Liegenschaft für die gesamte "Einlage" gegen einen auf die gemeinsame Tragung eines Unternehmensrisikos gerichteten Gesellschaftsvertrag. Der Kreditnehmer…
…liegt wirtschaftlich gesehen, eine Kreditierung vor. Der Kapitalgeber hatte lediglich Einwirkungsmöglichkeiten beim Erwerb oder der Aufnahme weiterer Betriebe oder Unternehmen durch die Gesellschaft. Insbesondere sprach die Pfandbestellung der Liegenschaft für die gesamte "Einlage" gegen einen auf die gemeinsame Tragung eines Unternehmensrisikos gerichteten Gesellschaftsvertrag. Der Kreditnehmer…
…2000 von der Berufungswerberin Aktien im Wert von 90% des Grundkapitals der B.AG erworben. Die weiteren 10% wurden als eigene Aktien von der B.AG selbst gehalten. Wesentlich ist daher die Beurteilung der Frage, ob das Halten von eigenen Aktien den Erwerb "aller Anteile…
…was aber nicht zu einer Spekulationsbesteuerung führe. Festzuhalten sei weiters, dass nach dem Gesetzeszweck des § 30 EStG die Wertsteigerung von Wertpapieren während der Behaltezeit besteuert werden solle. Es sei jedenfalls der Wert der neuen Aktien im Zeitpunkt des Zugangs an den Bw mit dem beim…
…habe eine Schweizer Revisionsstelle zusammengearbeitet, die die Wirtschaftsprüferfunktion wahrnimmt. Da die Schweizer Hauptrechtsform eine "Aktiengesellschaft" und diese prüfungspflichtig sei, sei der enge Kontakt mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Klienten der Bw. erforderlich. Weiters führe die HAR. Tätigkeiten in der Steuerberatung durch. Ein Zusammenarbeits - und Koordinationsvertrag sei…
…sie dienten nicht der Förderung seines Berufes, insbesondere erhielt der Bw. die Bezüge aus dem Dienstverhältnis unabhängig davon, ob er Aktien erwarb oder nicht, weshalb es auch nicht möglich ist, diese Ausgaben bei den vom Bw. erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Es war…
…259.201,03 € Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe 1. (a) Die berufungswerbende Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft, mit dem Geschäftsgegenstand "Entwicklung und Vertrieb von elektromedizinischen Geräten aller Art…
…eindeutige Qualifikation als Aktieninvestment getroffen hätte. Im Bescheid vom 30. Dezember 1999, mit dem die Bundeswertpapieraufsichtsbehörde über eine Konzessionswerbung der VTH abspricht, wird ua. ausgeführt, "dass die Risikohinweise missverständlich formuliert sind und sich kein klares Bild über die rechtliche Natur der Beteiligung ergibt." Weiters: "Es…