… 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 unterliegen der Erbschaftsteuer Erwerbe von Todes wegen. Nach § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 fällt darunter auch der Erwerb durch Erbanfall. Unstrittig liegt ein solcher in Bezug auf die Erbschaft nach Erblasserin vor. Strittig ist lediglich die…
…1992, Zl. 91/16/0094), bei der eine bestimmte Person benannt wird, zu deren Gunsten verzichtet wird. Nach nunmehriger Rechtsprechung führt die qualifizierte Erbausschlagung beim Ausschlagenden zu einem steuerpflichtigen Erwerb durch Erbanfall iSd § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG (VwGH vom 2. Juli 1992, Zl…
…dass der Bw., der im Kodizill von der Erblasserin unbestritten kein Grundstück vermacht worden war, beim gegenständlich versteuerten Erwerb durch Erbanfall kein solcher Vermögensanfall entstanden ist, der zu einer Steuerpflicht auslösenden Bereicherung geführt hat. Die Vorschreibung der Erbschaftssteuer von einer im Ausmaß von 1/14…
…dass der Bw., der im Kodizill von der Erblasserin unbestritten kein Grundstück vermacht worden war, beim gegenständlich versteuerten Erwerb durch Erbanfall kein solcher Vermögensanfall entstanden ist, der zu einer Steuerpflicht auslösenden Bereicherung geführt hat. Die Vorschreibung der Erbschaftssteuer von einer im Ausmaß von 1/7…
…Erbrecht Gebrauch gemacht und dieses übertragen. Die qualifizierte Erbausschlagung führt beim Ausschlagenden zu einem steuerpflichtigen Erwerb durch Erbanfall iSd § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG. Die Erbschaftssteuer ist vom Erbanfall zu bemessen. Der Grundsatz wird durch ein Abkommen über die Aufteilung des Nachlasses nicht berührt…
…Nr. 1 ErbStG 1974 durch Erbanfall ist allein der durch Erbfolge eingetretene (dingliche) Vermögenszuwachs. Soweit ein Anspruch eines von mehreren Erben auf Übereignung von bestimmten Nachlaßgegenständen nicht auf einem (Voraus-)Vermächtnis beruht, muß er erbschaftsteuerrechtlich außer Betracht bleiben. Denn Steuertatbestand ist der Erwerb "durch Erbanfall" (…
…Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Beim Erwerb von Todes wegen…
…Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes stattgefundene Einantwortung des Nachlasses der Berufungswerberin zu 1/6 und den Kindern zu je 5/24 zugewiesen. Bei der Berufungswerberin handelt es sich hier nicht um einen Erwerb auf Grund eines von ihr geltend gemachten Pflichtteilsanspruches, sondern um einen Erwerb durch Erbanfall…
…auf Grund einer Amtsbestätigung (wie bei einem ex lege Erwerb iSd § 14 Abs. 1 WEG 2002 vorgesehen) erfolgt ist. Dem Finanzamt ist daher in seiner Ansicht zu folgen, dass die Berufungswerberin die Liegenschaftsanteile durch Erbanfall sowie auf Grund des mit der Tochter abgeschossenen Erbübereinkommens erworben…
…bei der Erbschaftsschenkung zum selben Ergebnis kommt. Dem genannten Erkenntnis war daher entgegen der Ansicht des Bw. auch im vorliegenden Verfahren Beachtung zu schenken. Durch die qualifizierte Erbausschlagung lag ein der Erbschaftssteuer unterliegender Erwerb durch Erbanfall iSd § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 vor…
…haben - im vorliegenden Fall kein Gerichtsverfahren stattfand und es auch zu keinem außergerichtlichen Vergleich zwischen der Republik Österreich und den Erben kam, weswegen von einem Erwerb durch bloßen Erbanfall (§ 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG) durch die Bw. auszugehen ist. Die Steuerschuld ist daher gemäß …
…zu erfüllende Grundvoraussetzung, dass überhaupt ein erbschaftssteuerrechtlicher Erwerb durch Erbanfall bewirkt wird. Nur wenn der Bedachte vom Anfall durch Abgabe der Erbantrittserklärung Gebrauch macht, kann in solchen Fällen eine Steuerschuld entstehen (idS auch Fellner, a.a.O., mwN.). Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen (Erbanfall, Abgabe der…
…zu erfüllende Grundvoraussetzung, dass überhaupt ein erbschaftssteuerrechtlicher Erwerb durch Erbanfall bewirkt wird. Nur wenn der Bedachte vom Anfall durch Abgabe der Erbantrittserklärung Gebrauch macht, kann in solchen Fällen eine Steuerschuld entstehen (idS auch Fellner, a.a.O., mwN.). Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen (Erbanfall, Abgabe der…
…Grundstück lasten, eine Gegenleistung darstellen, von der, sofern sie den dreifachen Einheitswert übersteigt, die Steuer zu berechnen ist, ist beim Erwerb durch Erbanfall oder Vermächtnis Bemessungsgrundlage das Dreifache des Einheitswertes ohne Berücksichtigung allfälliger Belastungen der Liegenschaft (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz…
…1 ErbStG 1955 unterliegt der Steuer nach diesem Gesetz unter Anderem der Erwerb von Todes wegen. Nach § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Der Tatbestand…
…Tochter zu 2/3. Bei dem fraglichen Kredit handelt es sich um Erblasserschulden, die im abhandlungsgerichtlichen Inventar aufgenommen wurden. Diese Schuldpost musste daher beim Erwerb durch Erbanfall berücksichtigt werden. Da die Bw. zu 1/3 des Nachlasses als Erbin berufen war, wurde 1/3 des…
…ErbStG entsteht die Erbschaftssteuerschuld grundsätzlich durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, sofern er vom Anfall durch Abgabe der Erberklärung Gebrauch macht (vgl. VwGH 19.12.1996, 96/16/0091). Bei einem Erwerb durch Erbanfall bildet das angefallene Vermögen den…
…ErbStG Ziffer 1 der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 lit. b ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tode des Erblassers, jedoch für den Erwerb eines geltend gemachten…
…bzw. ob die im Erbübereinkommen erfolgte Weitergabe des durch Erbanfall erworbenen Anteils am Betrieb einen Nachversteuerungstatbestand nach Abs. 5 leg. cit. erfüllt. Gemäß § 15a ErbStG bleiben Erwerbe von Todes wegen von inländischen Betrieben bis zu einem Wert von 365.000,00 € steuerfrei. Nach Abs…
…bzw. ob die im Erbübereinkommen erfolgte Weitergabe des durch Erbanfall erworbenen Anteils am Betrieb einen Nachversteuerungstatbestand nach Abs. 5 leg. cit. erfüllt. Gemäß § 15a ErbStG bleiben Erwerbe von Todes wegen von inländischen Betrieben bis zu einem Wert von 365.000,00 € steuerfrei. Nach Abs…