Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des SP, vom 15. April 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes F vom 6. April 2004 betreffend 1) Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer und 2) Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufungen werden…
…ab dem Jahre 2001 gemeinsam versteuert würden und deshalb ab diesem Zeitpunkt nur ein Lohnzettel elektronisch übermittelt worden sei, erscheint nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates als durchaus denkmöglich. Dass das Finanzamt im Erstverfahren keine weiteren Ermittlungen im Zusammenhang mit den Lohnzetteln der Bw. angestellt hat…
…ihrem vollen Ausmaß erst später bewusst und bekannt werden (z.B. VwGH 14.3.1990, 88/13/0011). Selbst wenn der Behörde ein Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren vorzuwerfen ist, bildet die spätere Feststellung einen Wiederaufnahmsgrund (Stoll, BAO Kommentar Band 3…
…ihrem vollen Ausmaß erst später bewusst und bekannt werden (z.B. VwGH 14.3.1990, 88/13/0011). Selbst wenn der Behörde ein Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren vorzuwerfen ist, bildet die spätere Feststellung einen Wiederaufnahmsgrund (Stoll, BAO Kommentar Band 3…
…ihrem vollen Ausmaß erst später bewusst und bekannt werden (z.B. VwGH 14.3.1990, 88/13/0011). Selbst wenn der Behörde ein Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren vorzuwerfen ist, bildet die spätere Feststellung einen Wiederaufnahmsgrund (Stoll, BAO Kommentar Band 3…
…ihrem vollen Ausmaß erst später bewusst und bekannt werden (z.B. VwGH 14.3.1990, 88/13/0011). Selbst wenn der Behörde ein Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren vorzuwerfen ist, bildet die spätere Feststellung einen Wiederaufnahmsgrund (Stoll, BAO Kommentar Band 3…
…ihrem vollen Ausmaß erst später bewusst und bekannt werden (z.B. VwGH 14.3.1990, 88/13/0011). Selbst wenn der Behörde ein Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren vorzuwerfen ist, bildet die spätere Feststellung einen Wiederaufnahmsgrund (Stoll, BAO Kommentar Band 3…
…303 Abs. 4 BAO ist, ob die potenziell in Frage kommende Tatsache im Erstverfahren bekannt war oder nicht. Das "Neuhervorkommen" von Tatsachen oder Beweismitteln ist nach dem Wissensstand des Finanzamtes aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (vgl. VwGH-Erk. vom 28. März 2001…
…sich deshalb, weil laut UFS 3.1.2007, RV/0016-K/06 (Wiederaufnahme des Verfahrens wegen im Erstverfahren elektronisch nicht übermittelter Lohnzettel) gemäß § 84 EStG vom Arbeitgeber dem Finanzamt der Betriebsstätte zu übermittelnde Lohnzettel ausnahmslos alle im amtlichen Formular vorgesehenen Daten enthalten müssen. Der Lohnzettel…
…später bewusst und bekannt werden (z.B. VwGH 14.3.1990, 88/13/0011). Selbst wenn der Behörde ein Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren vorzuwerfen ist, bildet die spätere Feststellung einen Wiederaufnahmsgrund (Stoll, BAOKommentar Band 3, 2932 und 2934 mwN). Es…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ralf Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Martin Neureiter und Dr. Walter Zisler über die Berufung der [Stiftung_Bw], [Anschrift_Berufungswerberin], vertreten durch Hrn. [Steuerberater], [Anschrift_Stb], vom 24. April 2009 gegen die…
…38f; § 307 Tz 3). Verstößt die Berufungsbehörde gegen ihre Beschränkung auf die "Sache" des Berufungsverfahrens, indem diese im Erstverfahren nicht gebrauchte Wiederaufnahmegründe "nachschiebt" oder austauscht, belastet sie sonach ihren Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (VwGH 20.7.1999, 97/13/0131 und 14.5.1991, 90…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Johannes Dock und Mag. Bernadette Gromaczkiewicz als weitere Mitglieder des Senates…
…Einkommensteuerverfahren 1998 und 1999 noch nicht vorhanden waren und diesen Verfahren daher gar nicht zugrunde gelegt werden konnten, kann schon deswegen deren Nichtberücksichtigung keinen Einfluss auf die Erstverfahren gehabt haben. Damit können aber die nachträglich entstandenen "Beweismittel" auch keinen Grund für eine Aufrollung der abgeschlossenen…
…zuständigen Sachbearbeiter wegen des Unterlassens entsprechender Ermittlungen schließe die Wiederaufnahme nicht aus. Es sei also unmaßgeblich, ob die neu hervorgekommenen Tatsachen im Erstverfahren verschuldet oder unverschuldet nicht berücksichtigt worden seien. Werde das Vorhaltgebot der Behörde gemäß § 161 BAO verletzt, habe sie einen Verfahrensmangel zu verantworten…
…in ihrem vollen Ausmaß erst später bewusst und bekannt werden (z.B. VwGH 14.3.1990, 88/13/0011). Selbst wenn der Behörde ein Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren vorzuwerfen ist, bildet die spätere Feststellung einen Wiederaufnahmsgrund (Stoll, BAOKommentar Band 3…
…durch neue Beweismittel Tatsachen, das seien dem realen Seinsbereich angehörende Gegebenheiten, hervorkommen, die im Erstverfahren bedeutsam hätten sein können, also einem im Spruch anders lautenden Bescheid hätten herbeiführen können, dann sei eben der Wiederaufnahmegrund der neuhervorgekommenen Tatsache ("nova causa reperta") gegeben. Hätte bei Kenntnis des…
…Getränkepreises bei gleich bleibenden Speisenpreisen suggeriere dem Kunden auch, dass er bei den Speisen keine schlechtere Qualität oder Quantität als beim Einzelkauf erhält. Der UFS geht wie im Erstverfahren und letztlich auch bestätigt durch den VwGH, der bei im wesentlichen gleichem Sachverhalt auch von einem…
…sind. Dazu kommt, dass ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen bzw. Beweismittel im Erstverfahren die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen nicht ausschließt (VwGH 8.3.1994, 90/14/0192). Denn eine Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist erst dann ausgeschlossen…
…Für das Kalenderjahr 1998 hat sie ua. Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch der Musikmesse in Frankfurt (7.707,35 ATS) und Ausgaben für "Musik- und Notenmaterial" (7.283,40 ATS) im Erstverfahren erfolglos als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs.1 EStG 1988 geltend…