…diese nicht von den üblichen Arbeitsbedingungen der jeweiligen Berufssparte unterscheiden würden. Auch der Kollektivvertrag für Handelsarbeiter sehe für solche Tätigkeiten (Kommissionierungstätigkeiten) keine Erschwerniszulage vor. Es entspreche den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen und dem Berufsbild eines Lagerarbeiters, dass im Laufe eines Arbeitstages bei solchen Kommissioniertätigkeiten insgesamt erhebliche…
…Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung stellte der Prüfer bei der eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei betreibenden Berufungswerberin fest, dass an verschiedene Dienstnehmer steuerfreie Erschwerniszulagen für das Arbeiten mit Computerprogrammen ausbezahlt wurden. Laut Beilage zum Bericht des Prüfers wurde das mit der Arbeit mit einem alten Computerprogramm begründet…
…unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung stellte der Prüfer fest, dass an verschiedene Dienstnehmer steuerfreie Erschwerniszulagen für das Arbeiten mit Computerprogrammen ausbezahlt wurden. Laut Beilage zum Bericht des Prüfers wurde das mit der Arbeit mit einem alten Computerprogramm begründet…
…vor. Dagegen wurde innerhalb der verlängerten Rechtsmittelfrist von der bevollmächtigten Vertreterin berufen. Im Kollektivvertrag Baugewerbe Arbeiter sei im § 6 (Erschwerniszulagen) geregelt, dass Zulagen auf den Kollektivvertragslohn unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren seien. Unter anderem würden Zulagen für die Aufsicht einer selbständigen Arbeitspartie von mehr als…
…Weiters wäre aus den vorgelegten Unterlagen über die Besprechungen des Jahres 1990 nicht zu entnehmen, dass diese auch Erschwerniszulagen für [AN] bzw. eine diesbezügliche Steuerfreiheit zum Gegenstand gehabt hätten. Daraufhin beantragte die Einschreiterin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und bezog…
…war bei der T AG in A beschäftigt. Mit seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 legte der Berufungswerber eine Bestätigung seiner Schweizer Arbeitgeberin vor, wonach im Bruttolohn Schmutz- und Erschwerniszulagen in Höhe von insgesamt 4.025,45 SFr enthalten seien. Er begehrte, diese Zulagen gemäß …
…um eine Nebentätigkeit von wöchentlich zwei mal eineinhalb Stunden. Die Berufung wurde vom Finanzamt Bregenz mittels Berufungsvorentscheidung vom 25.7.2003 im Wesentlichen aus folgenden Gründen als unbegründet abgewiesen: Die Steuerfreiheit von Erschwerniszulagen setze voraus, dass eine außerordentliche Erschwernis gegenüber den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen vorliege…
…sei nämlich mit der 10%igen Zulage für die Aufsicht von mehr als drei Mitarbeitern gemäß Kollektivvertrag der Bauarbeiter in Österreich vergleichbar. Letztgenannte Zulage zähle zweifelsfrei zu den Erschwerniszulagen. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens wurde die Berufung mit Berufungsentscheidung vom 28. Juli 2010 als unbegründet abgewiesen…
…- Beschreibung der Tätigkeit, die unter zulagenwürdigen Bedingungen verrichtet worden ist, - die (innerbetriebliche) schriftliche Vereinbarung hinsichtlich der Bedingungen für das Gewähren von Schmutz- und Erschwerniszulagen bei der jeweiligen Arbeitgeberin, - Aufzeichnungen betreffend Beginn- und Endzeiten der unter zulagenwürdigen Bedingungen verrichteten Tätigkeiten, - Kopie des Lohnkontos ihrer Arbeitgeberin für…
…von 6.050,70 SFr, die "Schichtzulage 3-er" für Nachtarbeit in Höhe von 1.749,00 SFr und die Schmutz- und Erschwerniszulage in Höhe von 3.437,00 SFr können folglich nur im (höchstmöglichen) Betrag von insgesamt 5.916,17 SFr gemäß § 68 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Ludwig Gahleitner, Steuerberater, 4020 Linz, Blumauerstraße 35, vom 8. Oktober 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 14. Juli 2010 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für…
…gewesen. Außerdem sei bei den Bezügen des Geschäftsführers B dem Zuflußprinzip nicht entsprochen worden. Zum Beweis für dieses Vorbringen sind die beiden Geschäftsführer und eine Angestellte als Zeugen namhaft gemacht worden. Betreffend der Erschwerniszulage wurde angeführt, dass die Dienstnehmer die Zulage deswegen bekommen hätten, weil…
…erfolgt eine Nachverrechnung von Sachbezügen gemäß § 15 EStG 1988 bei der Bemessungsgrundlage der Geschäftsführerbezüge und für zwei weitere Dienstnehmer gemäß § 184 BAO im Schätzungswege. Im Prüfungszeitraum erhielten zwei Dienstnehmer durchgehend Taggelder und Erschwerniszulagen pauschal in monatlich gleicher Höhe gemäß den §§ 26 und 68 EStG 1988…
Nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates war den von der Bw. gestellten Beweisanträgen weder betreffend die Dienstgeberbeitragspflicht der Geschäftsführer noch der steuerfreien Gewährung der Erschwerniszulage nachzukommen. Ob die Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus der Bw. eingegliedert sind, hängt nicht davon ab, ob sie einen Arbeitsplatz im…
…festgehalten, dass der darüber hinausgehende Betrag zu versteuern sei und Teilzeitbeschäftigte jeweils den ihrem Beschäftigungsausmaß aliquoten Teil der Zulage erhalten. Vertrauend auf diese Auskünfte sei in den Folgejahren die Erschwerniszulage wie bekannt abgerechnet worden. Es sei jedoch kein Hinweis erfolgt und nicht erkennbar gewesen, dass…
…üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen. Diese Zulagen sind nur begünstigt, soweit sie auf Grund von lohngestaltenden Vorschriften (zB Kollektivverträgen) gewährt werden. Liegt eine lohngestaltende Vorschrift als formelle Voraussetzung für die Begünstigung einer Erschwerniszulage vor, ist weiters zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen einer Erschwernis…
…im § 59 a Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 angeführten Dienstzulage zu bemessen. Die Vergütung gelte als Erschwerniszulage. Dasselbe gelte sinngemäß auch für die Vertragsbediensteten. Die Kindergärtner/innen haben laut § 2 a des Gesetzes über das Kindergarten- und Hortwesen (Kindergartengesetz) vom 19.7.1973, LGBl. Nr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des PM, H, Md 62, vom 8. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 23. Juni 2004 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
…der Ware, der Betreuung der Kunden und der Lagerbewirtschaftung beschäftigt. Da er den Witterungsverhältnissen sehr stark ausgesetzt sei, habe er Anspruch auf eine Erschwerniszulage. In einer weiteren (nicht datierten und nicht unterschriebenen) Arbeitsplatzbeschreibung wird ausgeführt, dass es sich bei dem Arbeitsplatz um eine nicht beheizte…
…es geht im Streitfall auch nicht um Entlohnungen für Mehrarbeit, die auf solche Arbeitsleistungen entfallen, die der Berufungswerber im Anschluss an Zeiten der Rufbereitschaft - nach "Einberufung" - erbracht hat. Die Begünstigung von "Erschwerniszulagen" setzt voraus, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Arbeitsleistungen erbringt, die überwiegend unter Umständen erfolgen…