Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3 in der Finanzstrafsache gegen den Bf. über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. November 2001 gegen den Bescheid vom 3.Oktober 2001 über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
…allfälliges vor der Einleitung des Finanzstrafverfahrens durchzuführendes "Vorverfahren" zweifellos nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu gestalten ist, betrifft die Bestimmung des § 115 FinStrG über die Gewährung von Parteiengehör die Durchführung des Untersuchungsverfahrens, also des bereits eingeleiteten Finanzstrafverfahrens. Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz …
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3 in der Finanzstrafsache gegen den Bf. über die Beschwerde vom 13. November 2002 gegen den Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes…
…Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Zweck dieser Aufhebung ist eine Entlastung der Abgabenbehörde zweiter Instanz, wenn es wegen des Unterbleibens eine Ermittlungsverfahrens in erster Instanz zu einer…
…Wertbetrages ergebe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen der Abgabenbehörde erster Instanz, die als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zugrunde zu legen seien. Wenn die Verteidigung vorbringe, dass dem als Selbstanzeige formulierten Schriftsatz strafbefreiende Wirkung zukomme, übersehe sie, dass im Telefonat der Strafverfolgungsbehörde mit dem Verteidiger vom…
…für deren Vorhandensein das Gesetz eine Vermutung aufstellt, unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Laut den Ermittlungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz ist der Bw. Vater einer Tochter (T.) für die…
…der beruflichen Verwendung eines PC laut Richtlinien eine 40%ige private Nutzung jedenfalls zu akzeptieren sei. Es sollte durch diesen Ansatz vermieden werden, dass weitere Verfahrenskosten durch erforderliche Ermittlungen seitens der Behörde oder weitere Beweisvorbringen oder durch ein Berufungsverfahren in der zweiten Instanz anfallen. Der…
…dem unabhängigen Finanzsenat als Entscheidungsträger der zweiten Instanz zur Entscheidung vorzulegen. 6. Mit Schreiben vom 8. Januar 2004 wurden die Berufungen dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. 7. Folgende Unterlagen sind für die rechtliche Würdigung heranzuziehen: Niederschrift mit Herrn E.H. (Geschäftsführer der Bw.) vom…
…Tätigkeit bei der B. (siehe Beweis: Bestätigung der Geschäftsführung laut Schreiben vom 10.1.2001) gäbe es aus ihrer Sichtweise daher keinen Raum und Anhaltspunkte einer privaten Mitveranlassung des in Rede stehenden Fortbildungsaufwandes. Aus dem vom Finanzamt vorgelegten Verwaltungsakten an die zweite Instanz ergibt sich…
…zweiten Instanz vorgelegt werde. Beigelegt war folgende Berechnung: [Grafik] [Grafik] Dieser Vorhalt wurde dahingehend beantwortet, dass laut Aktenvermerk vom 12.3.2002 der Steuerpflichtige im Rahmen einer persönlichen Vorsprache sich mit diesen Zurechnungen nicht einverstanden erklärte. Die Berufung wurde sodann am 8. April 2002 der…
…verneinte der Unabhängige Finanzsenat mangels Ankündigung im Bescheid deren rechtliche Wirkung für die Rechtszeitigkeit des Rechtsmittels. Der Bescheid der zweiten Instanz erwuchs in Rechtskraft. 3) Sparbuch und Einlagen - bisherige Untersuchungen im Rahmen des Feststellungsverfahrens Im Zuge der Ermittlungen des Finanzamtes wurden anhand des Verrechnungskontos 9461…
…Verlagerung dieser Rechtsfrage in die zweite Instanz und der damit verbundenen Tragung von erheblichen Rechtsmittelkosten seitens des Abgabepflichtigen eine rechtswidrige Vorgangsweise darstelle und gemäß AHG zu Schadenersatzforderungen führen könne. Jedenfalls rechtswidrig sei auch die Ankündigung einer Schätzung betreffend die seitens der GroßBp gar nicht geprüften…
…der zweiten Instanz umfasst auch die Endgültigerklärung von Bescheiden (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar³, § 289, Tz 42). Verspätungszuschläge betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1999 Gemäß § 135 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der…
…§ 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen…
…zweiten Instanz zustande gekommen sind sowie durch die Behörden und den VwGH unrichtig interpretiert wurden. Dieser Einwand ist jedoch nicht geeignet, die Sachverhaltsfeststellungen des die freie Dienstnehmerin und auch Herrn N betreffenden Verwaltungsverfahrens in Zweifel zu ziehen. Bereits dem ersten VwGH-Verfahren lagen umfangreiche Ermittlungen…
…des Ermessens: Der Gesetzgeber hat einen zweigliedrigen Instanzenzug vorgeschrieben. Diese Anordnung würde unterlaufen werden, wenn das Finanzamt, so wie im vorliegenden Fall geschehen, lediglich auf Verdachtsmomente hin vom Begehren des Bw. abweicht, und durch die zweite Instanz erstmals durch Durchführung der wichtigsten Ermittlungen geklärt wird…
…1996, 1997 und 1998 im Gesamtbetrag von ATS 879.199,42 gutzuschreiben. Eine mündliche Verhandlung vor der Abgabenbehörde zweiten Instanz wurde beantragt. Als Begründung wurde ausgeführt: "Laut Ausführungen im Betriebprüfungsbericht vom 20.7.2001 (Tz 15) wurden die Vorsteuern von 1996 (ATS 76.388,66)…
…machen. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist zu dem Schluss gekommen, dass ein begründeter Tatverdacht gegeben ist. Dazu ist…
…hervor, die für die abgabenrechtliche Beurteilung der dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Handlungen von Relevanz sind. In den gegenständlichen Abgabenverfahren wäre die Bestimmung des tatsächlichen Berufungsgegenstandes und damit eine zielgerichtete Auseinandersetzung mit den strittigen und noch erforderlichen Bescheidänderungen in das Verfahren vor der zweiten Instanz verschoben worden…
…ist, nicht möglich. Das FA kann der Abgabenbehörde zweiter Instanz keine Ermittlungen überbinden, die es selbst hätte durchführen müssen. Die Ermessensentscheidung des § 298 Abs. 1 BAO ist daher damit zu begründen, dass in der Erledigung des FAes zwar der maßgebliche Wert dem Grunde nach genannt…