Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Karlheinz Waysocher-Dr. Peter Ouschan, Rechtsanwälte, 9100 Völkermarkt, Hauptplatz 8, vom 29. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 27. Juli 2005 betreffend Abweisung eines Antrages nach § 17 Grunderwerbsteuergesetz 1987…
…Mitglieder nur 15 Stunden Ausbildung und 15 Stunden Weiterbildung an. Für eine Ausbildung in der Notfallmedizin würden beispielsweise nur 4 Stunden anerkannt. Die Sportstunden seien verpflichtend notwendig für die Erlangung des Sportärztediploms und keine Rahmenveranstaltung des Seminars gewesen. Hier zeigten sich möglicherweise "strategische Überlegungen" der…
Was die Aufwendungen für die Liftkarte, die ohnehin nur zur Hälfte beantragt wurden, anlangt, so muss diesen im Hinblick auf das eingangs beschriebene Aufteilungsverbot bei Wirtschaftsgütern, die in typisierender Betrachtungsweise der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, der Abzug zur Gänze versagt werden. Wenn auch - wie oben…
…Zum Abschluss bemerkte der Bw, dass auch angesichts der Kurzfristigkeit der Gesetzgebung und der späten erlassmäßigen Ausgestaltung, die eingebrachten Statuten den gesetzlichen Erfordernissen für die Erlangung des Spendenbegünstigungsbescheides für den Bw. entsprechen. Die im Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Statuten des Bw. lauten auszugsweise wie folgt…
…Z. 4 lit. a sieht vor, dass die Empfängerkörperschaft alle in den §§ 34 ff BAO festgelegten grundlegenden Voraussetzungen für die Erlangung von Abgabenbegünstigungen erfüllen muss, um als begünstigter Spendenempfänger in Betracht zu kommen. Zusätzlich ist in Z. 4 lit. a eine Einschränkung auf Empfängerkörperschaften vorgesehen…
…Z. 4 lit. a sieht vor, dass die Empfängerkörperschaft alle in den §§ 34 ff BAO festgelegten grundlegenden Voraussetzungen für die Erlangung von Abgabenbegünstigungen erfüllen muss, um als begünstigter Spendenempfänger in Betracht zu kommen. Zusätzlich ist in Z. 4 lit. a eine Einschränkung auf Empfängerkörperschaften vorgesehen…
…mit Bw. abgekürzt) in dem unter der Rubrik "Werbungskosten" für "Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten, Umschulung" vorgesehenen Feld einen Betrag von 2,225,49 € geltend. Bezug nehmend darauf wurde der Bw. mit Ergänzungsersuchen vom 1. Juni 2007 aufgefordert, über die geltend gemachten Bildungskosten Belege, Rechnungen…
…wurde der Bw. neuerlich erfolglos ersucht, die Prüfungsergebnisse der zur Erlangung der Studienberechtigung abgelegten Prüfungen belegmäßig nachzuweisen. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, der Besuch von Kursen allein im Rahmen der Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung sei nicht ausreichend, um das Vorliegen…
…maturierte im Juni 2003. Von Oktober 2003 bis Juni 2004 besucht sie in Paris Spezialsprachkurse zur Erlangung des internationalen Sprachzertifikates DALF sowie einen Französisch-Kurs für Juristen im Ausmaß von insgesamt 15 Wochenstunden. Um uns die Unterhaltskosten nicht zu stark zu erhöhen, hat sie für…
…Jahr 2000 erfolgte Anschaffung eines Computers, die vom Finanzamt Innsbruck als nicht mit der "Pilotenausbildung" in Zusammenhang stehend steuerlich anerkannt wurde.) Begründend wurde ausgeführt, dass die Kosten für die Erlangung des Pilotenscheines als Kosten der Berufsausbildung keine Fortbildungskosten, sondern gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähige…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
…Aufwendungen für den Erwerb eines Privatpilotenscheines Ausbildungskosten seien und daher nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 darstellen würden. Die Erlangung des Privatpilotenscheines stehe in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit als Kundendienstleiter. Es würden daher keine Fortbildungskosten vorliegen. Laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, Zl…
…Die Erlangung des Linienpilotenscheins habe zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages und damit zum Erwerb neuer Einnahmen und zur längerfristigen Sicherung dieser Einnahmen geführt. Über die Berufung wurde erwogen: Nach der im vorliegenden Fall anzuwendende Rechtslage vor Inkrafttreten der mit Bundesgesetz BGBl I 1999/106 eingeführten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 19. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 29. Mai 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit notariellem Kaufvertrag vom 6. November 2006 hatte der Berufungswerber (in…
…anderen Berufes abzielen." Abzugsfähig sind (somit) auch Ausbildungsmaßnahmen, soweit sie mit dem ausgeübten oder einem damit verwandten Beruf in Zusammenhang stehen. Es handelt sich um Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen .Während es sich bei Fortbildungskosten um Aufwendungen handelt, die eingesetzt werden…
…(Berufungswerber, Bw.) betrieb im Streitzeitraum an der Adresse A eine Flugschule und veranstaltete Ausbildungskurse zur Erlangung des Privatpilotenscheins. Zusätzlich zu dieser Tätigkeit wurden im Streitzeitraum Flüge mit Passagieren (Rundflüge und Taxiflüge mit maximal 3 Passagieren) durchgeführt. Im Zuge einer im Rahmen eines Berufungsverfahrens erfolgten Aufhebung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M, vertreten durch Mag. Aleksandar Hofstätter, Steuerberater, 1040 Wien, Johann Strauß Gasse 4/2/5, vom 28. Jänner 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 7. Jänner 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung…
…auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2002 abweisenden Bescheides vom 6. Dezember 2004 erhob die steuerliche Vertreterin die Berufung vom 7. Februar 2005 und führte als Begründung zu den Aufwendungen zur Erlangung des Pilotenscheines nach Zitierung des § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 im Wesentlichen ins…
…Fachliteratur und Fortbildungskosten, dass er bei der Firma AG in AO seit 2005 als Mechaniker tätig sei. Der Grund, warum er sich für den HTL -Besuch und die Erlangung der Abendmatura entschlossen habe, sei darin gelegen, dass er sich beruflich weiter entwickeln und relativ zeitnah…
…und somit einer Versteuerung zu entziehen. Gerade beim Delikt des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar. Das Berufungsvorbringen des Bw. dahingehend, sein Wille sei ganz sicher nicht auf Abgabenhinterziehung gerichtet gewesen, kann daher der gegenständlichen Berufung…