Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch H.W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. Jänner 2004, St. Nr. XY, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Entscheidungsgründe Nach dem am 18. April 2003 verstorbenen Herrn…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch H.W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. Jänner 2004, St. Nr. XY betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Entscheidungsgründe Nach dem am 18. April 2003 verstorbenen Herrn…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch H.W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. Jänner 2004, St. Nr. XY, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie…
…ist nur nach Anbringen eines deutlichen Sichtvermerkes durch die Einlaufstelle des Gerichtshofes möglich; auf der beim Gerichtshof verbleibenden Beschwerdeausfertigung ist von einem Organ der Einlaufstelle zu bescheinigen, dass die durch Erlagscheineinzahlung erfolgte Gebührenentrichtung nachgewiesen wurde. Im Übrigen gelten - mit Ausnahme des § 14 des Gebührengesetzes 1957…
…richtet sich die Berufung vom 8. Jänner 2009, in der ausgeführt wird, dass der Erlagschein zur Überweisung der Abgaben laut beiliegender Kopie bereits am 31. Oktober 2008 zur Bank gegeben und damit die Überweisung fristgerecht veranlasst worden sei. Der Bw. komme stets seinen Zahlungsverpflichtungen termingerecht…
…bei Barzahlungen am Tag der Zahlung, bei Abnahme von Bargeld durch den Vollstrecker am Tag der Abnahme. Nach Abs.1 lit. b bei Einzahlungen mit Erlagschein am Tag, der sich aus dem Tagesstempel des Aufgabepostamtes ergibt. Nach Abs. 1 lit. c bei Einzahlungen durch Postanweisung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau M.T., M., vertreten durch A.P., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. April 2005 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit…
…hält") angegeben. Die Darlehen in Höhe von S 9,723.100.- wurden zu den Jahresabschlüssen 1993 und 1994 in die Bücher als Gesellschafterdarlehen ("Erläuterungen zu den Bilanzposten 1992-Passiva: II.) Gesellschafterdarlehen:....Gesellschafterdarlehen L BV: 4,861.550,00; Gesellschafterdarlehen B AG: 2,430.775…
…zu verhindern. § 211 Abs. 1 BAO regelt den Zeitpunkt der Entrichtung für bestimmte Entrichtungsformen. Nach Abs. 1 lit. b gilt die Abgabe bei Einzahlungen mit Erlagschein am Tag, der sich aus dem Tagesstempel des Aufgabepostamtes ergibt, als entrichtet. Nach Abs. 1 lit. d gilt bei…
…März 2007, beantragte der Vertreter des Berufungswerbers die Rückzahlung eines Guthabens von € 21.385,83 samt Erlagszinsen: Sie sind informiert, dass ich die rechtlichen Interessen des Herrn A vertrete und im Zuge der Erhebung meiner Berufung gegen die Erbschaftsteuervorschreibung die Rechtswidrigkeit des Bescheides bekämpft…
…Abs. 2 BAO wird die Verjährung fälliger Abgaben durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung, wie durch Mahnung, durch Vollstreckungsmaßnahmen, durch Bewilligung einer Zahlungserleichterung oder durch Erlassung eines Bescheides gemäß §§ 201 und 202 leg.cit. unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in…
…Im Todeszeitpunkt sei die Kaufpreisforderung nicht fällig gewesen, sodass kein Anspruch auf Zahlung, sondern die Verpflichtung zum Erlag auf dem Treuhandkonto samt Endbesteuerung bestanden habe. Der Erbe habe somit zwar eine Forderung, dies jedoch auf künftige Auszahlung des auf dem Treuhandkonto erliegenden endbesteuerten Vermögens erworben…
…vom 14. April 2004 richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Amtsbeauftragten vom 15. Juli 2004, mit welcher die ersatzlose Aufhebung des Erkenntnisses des Spruchsenates und die Erlassung eines Erkenntnisses mit Ausspruch einer Strafe hinsichtlich der Tatbildverwirklichung des § 49 Abs. 1 lit. FinStrG…
…nach § 24 Abs. 3 VwGG durch Aufkleben von Stempelmarken auf einer Ausfertigung der Schriftsätze oder durch Einzahlung mit Erlagschein auf das Konto des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien unter Angabe des Verwendungszweckes zu entrichten. Das Verwaltungsgerichtshofgesetz weist in diesem Paragrafen auch darauf hin…
…Die Gebühr ist durch Aufkleben von Stempelmarken auf einer Ausfertigung der Schriftsätze oder durch Einzahlung mit Erlagschein auf das Konto des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien unter Angabe des Verwendungszwecks zu entrichten. Unter Überreichung einer Eingabe ist das Einlangen derselben beim Gerichtshof zu…
…Wohnung abgelegt. Erst am 3. Dezember 2002 sei ihm bewusst geworden, dass er auch den Erlagschein mit der am 15. November 2002 fällig gewesenen Einzahlung abgelegt habe, woraufhin er den Betrag von 6.487,39 € noch am gleichen Tag zur Einzahlung gebracht habe. Der…
…Tag ist J ziemlich zornig ins Büro gekommen und ist gleich direkt ins Büro von W gegangen. Ich weiß zwar nicht weshalb er gekommen ist, aber ich nehme an wegen dem Erlagschein. Irgendwann später hat mir J dann gesagt, dass er zu einem Anwalt müsse…
…genannt) von R und KP die Liegenschaft EZGB um den Gesamtkaufpreis von 337.928,68 €. Der Übergabetermin wurde mit 30 Tagen nach Rechtswirksamkeit des Vertrages und Erlag des Kaufpreises am Treuhandkonto bestimmt. Punkt II und III dieses Kaufvertrages lauten auszugsweise : II. Die Verpflichtung zur…
…dass die Anordnung der Sicherstellung sofort in Vollzug gesetzt werden könne. Weiters werde durch Erlag eines Betrages von € 283.553,02 erwirkt, dass Maßnahmen zur Vollziehung dieses Bescheides unterbleiben und bereits vollzogene Maßnahmen aufgehoben werden würden. Als Begründung wurde nach Darstellung der gesetzlichen Bestimmungen…
…wertlosen Gutes..." - ein. Die abschließende Erledigung des Verfahrens bzw. der Auszug aus dem Gewerberegister samt Erlagschein für die ordnungsgemäße Gebührenentrichtung in Höhe von € 52,30 wurde vom Magistrat am 25. Juni 2008 zur Post gegeben. Auf Grund des Befundes des Magistrates der Stadt Wien…