…ausgesetzt. (Senegal ist in Anhang I genannt). Es lässt sich aus diesen Rechtsquellen nicht herleiten, dass die Präferenzbehandlung zu verweigern wäre, wenn "nur" eine Erklärung auf der Rechnung und nicht das Formblatt A verwendet wird. Auch über die in Art. 81 Abs.1 Buchst. b…
…angegeben die Rechnungsnummer (GmbH an Y.) 3671/08 vom 9.6.2008, welche die Ware 1.800 Stk. "Bio-Baumwoll-Frottier Serie HO" betraf. Gemäß der Erklärung der Bw. vom 20.10.2010 und ihrer E-Mail vom 30.6.2010 bezieht sich auf diese…
…von den Ausführern als Nachweismittel verwendet, insbesondere als Belege zu Anträgen auf Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und als Grundlage für die Ausfertigung von Erklärungen auf der Rechnung oder Formblättern EUR.2. Gemäß Art. 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1207 können die Zollbehörden den…
…Da die Bw auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet hat, liegen nicht nur steuerbare, sondern auch steuerpflichtige Umsätze vor. Wie sie selbst angibt, wurde ihr die UID-Nr. am 18.2.2005 zugeteilt. Bis zu diesem Tag konnte sie das Rechnungserfordernis der Angabe ihrer eigenen…
…so hat dieser auf die Ausstellung eines Präferenzursprungsnachweises zu verzichten. Nach den Bestimmungen des Art. 21 Abs. 2 des Protokolls 4 des gegenständlichen anzuwendenden Abkommens kann vom Ausführer nur dann eine Erklärung auf der Rechnung ausgefertigt werden, wenn die betreffenden Erzeugnisse als Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft…
…von den hier nicht anwendbaren Fällen der Erklärung auf der Rechnung - ein Ursprungszeugnis nach Formblatt A nach dem Muster in Anhang 17 vorgelegt wird. Die Überprüfung des im Zuge des Rechtsbehelfsverfahrens dem unabhängigen Finanzsenat vorgelegten Ursprungszeugnisses (Certificate of Origin) Form A mit der Reference-Nr…
…der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist gem. Art. 26 Abs. 1 des Protokolls 3 des Beschlusses die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Erklärung auf der Rechnung nicht allein dadurch ungültig, sofern einwandfrei nachgewiesen wird, dass dieses Papier sich auf…
…dass Ursprungserzeugnisse der begünstigten Länder die Zollpräferenzbehandlung erhalten, wenn ein Ursprungszeugnis nach Formblatt A nach dem Muster in Anhang 17 ZK-DVO oder eine Erklärung auf der Rechnung vorgelegt wird. Die Anwendung der Zollpräferenzbehandlung durch Glaubhaftmachung des Ursprungs oder Nachweisführung durch andere Unterlagen sieht die…
…dass Ursprungserzeugnisse der begünstigten Länder die Zollpräferenzbehandlung erhalten, wenn ein Ursprungszeugnis nach Formblatt A nach dem Muster in Anhang 17 ZK-DVO oder eine Erklärung auf der Rechnung vorgelegt wird. Die Anwendung der Zollpräferenzbehandlung durch Glaubhaftmachung des Ursprungs oder Nachweisführung durch andere Unterlagen sieht die…
…dass Ursprungserzeugnisse der begünstigten Länder die Zollpräferenzbehandlung erhalten, wenn ein Ursprungszeugnis nach Formblatt A nach dem Muster in Anhang 17 ZK-DVO oder eine Erklärung auf der Rechnung vorgelegt wird. Die Anwendung der Zollpräferenzbehandlung durch Glaubhaftmachung des Ursprungs oder Nachweisführung durch andere Unterlagen sieht die…
…dass Ursprungserzeugnisse der begünstigten Länder die Zollpräferenzbehandlung erhalten, wenn ein Ursprungszeugnis nach Formblatt A nach dem Muster in Anhang 17 ZK-DVO oder eine Erklärung auf der Rechnung vorgelegt wird. Die Anwendung der Zollpräferenzbehandlung durch Glaubhaftmachung des Ursprungs oder Nachweisführung durch andere Unterlagen sieht die…
…3: Gemäß Art. 80 ZK-DVO erhalten Ursprungserzeugnisse der begünstigten Länder die Zollpräferenzbehandlung, sofern ein Ursprungszeugnis nach Formblatt A nach dem Muster in Anhang 17 oder in den in Art. 89 Abs. 1 genannten Fällen eine Erklärung auf der Rechnung vorgelegt wird. Das Ursprungszeugnis nach…
…dass Ursprungserzeugnisse der begünstigten Länder die Zollpräferenzbehandlung erhalten, wenn ein Ursprungszeugnis nach Formblatt A nach dem Muster in Anhang 17 ZK-DVO oder eine Erklärung auf der Rechnung vorgelegt wird. Die Anwendung der Zollpräferenzbehandlung durch Glaubhaftmachung des Ursprungs oder Nachweisführung durch andere Unterlagen sieht die…
…dass Ursprungserzeugnisse der begünstigten Länder die Zollpräferenzbehandlung erhalten, wenn ein Ursprungszeugnis nach Formblatt A nach dem Muster in Anhang 17 ZK-DVO oder eine Erklärung auf der Rechnung vorgelegt wird. Die Anwendung der Zollpräferenzbehandlung durch Glaubhaftmachung des Ursprungs oder Nachweisführung durch andere Unterlagen sieht die…
…eine Erklärung auf der Rechnung (Art. 80 ZK-DVO), in den Fällen des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik durch eine Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 zu erbringen (Art. 6 Abs. 1 des Protokolls Nr. 2 des Abkommens). Die Ursprungsnachweise belegen den Ursprung der…
…der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist gem. Art. 26 Abs. 1 des Protokolls 3 des Beschlusses die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Erklärung auf der Rechnung nicht allein dadurch ungültig, sofern einwandfrei nachgewiesen wird, dass dieses Papier sich auf…
…Union handelnden Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits anzuwenden. Gemäß Art. 16 Abs. 1 des Protokolls Nr. 4 des Europaabkommens erhalten Ursprungserzeugnisse Sloweniens die Präferenzbegünstigung, sofern eine Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 vorgelegt wird (Buchstabe a), oder eine Erklärung auf einer Rechnung…
…vorgelegt werden müssen" einen Kausalzusammenhang zwischen der Ausfertigung der Erklärung auf der Rechnung und ihrer Vorlage gegenüber den Zollbehörden des Einfuhrlandes verlangen. Dieser Kausalzusammenhang sei aber in jenen Fällen nicht gegeben, in denen der Regelzollsatz, das ist der Zollsatz, der gegenüber allen Drittstaaten (erga omnes…
…eine Erklärung auf der Rechnung (Art. 80 ZK-DVO), in den Fällen des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik durch eine Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 zu erbringen (Art. 6 Abs. 1 des Protokolls Nr. 2 des Abkommens). Die Ursprungsnachweise belegen den Ursprung der…
…3 idF des Beschlusses 801/2004) des Abkommens kann vom Ausführer nur dann eine Erklärung auf der Rechnung ausgefertigt werden, wenn die betreffenden Erzeugnisse als Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft bzw. der jeweils in den genannten Bestimmungen näher bezeichneten Länder angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen…