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UFSW RV/3232-W/09Offenkundige Erfolglosigkeit bei Zurechnung von Bordellumsätzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2011

…93/17/0055, insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252 BAO…

UFSW RV/2313-W/06Aussetzung der Einhebung, keine offenkundige Erfolglosigkeit im Zusammenhang mit Investitionszuwachsprämien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2007

… 212a Abs. 2 lit. a BAO kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa…

UFSW RV/1185-W/05Aussetzung der Einhebung, keine offenkundige Erfolglosigkeit bei strittiger Investitionszuwachsprämie
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2006

… 212a Abs. 2 lit. a BAO kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa…

UFSW RV/0502-W/06Liebhaberei bei der Privatordination eines Arztes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Wolfgang Fußgänger, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12. , 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien betreffend Umsatzsteuer und gesonderte Feststellung von Einkünften für die Jahre 1992 bis 1995 sowie Wiederaufnahme…

UFSW RV/1052-W/05Vorliegen einer erfolgsversprechenden Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2005

…vom Finanzamt überhaupt keine verbindliche Aussage zum Ausgang der Berufung gemacht werden und stehe damit Meinung gegen Meinung. Laut Stoll sei die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels erst dann offenkundig, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende…

UFSW RV/3412-W/07Ausmaß des für die Aussetzung der Einhebung in Betracht kommenden Abgabenbetrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…1 BAO für das Jahr 2004 auszusetzender Betrag an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.285,69 ergibt, welcher ohnehin mit Bescheid vom 29. August 2007 ausgesetzt wurde. Eine offenkundige Erfolgloskeit der Berufung vom 20. Mai 2005 gegen den Bescheid vom 21. April 2005 bzw…

UFSW RV/2047-W/04Vorliegen einer erfolgversprechenden Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2005

…2 lit. a BAO kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen…

UFSW RV/0808-W/05Aussetzung der Einhebung bei erfolgversprechend erscheinender Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007

…September 1993, 93/17/0055, insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des §…

UFSW RV/1709-W/03Vorliegen einer erfolgsversprechenden Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2004

…September 1993, 93/17/0055, insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des §…

UFSI RV/0278-I/10Festsetzung der Pfändungsgebühr bei einer erfolglos verlaufenen Amtshandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2011

…zur Abgabenexekutionsordnung, § 26, Rz 5, mwN). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Erfolglosigkeit einer Amtshandlung auch dann gegeben, wenn der Vollstrecker über Ersuchen des Verpflichteten - wenn auch gesetzwidrig - von Vollstreckungsmaßnahmen Abstand nimmt (vgl. VwGH 5.3.1991, 90/14/0023). Der Bw. behauptet, der…

UFSG RV/0707-G/07Aussetzung der Einhebung bei anhängiger VwGH-Beschwerde der Schwestergesellschaft zur selben Rechtsfrage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2007

…vom 17.5.2001, 2000/16/0383 ist eine Aussetzung der Einhebung wegen einer wenig erfolgversprechenden Berufung erst dann zu verfügen, wenn für die Berufung offenkundige Erfolglosigkeit gegeben ist, die Berufung sich also offenbar mutwillig gegen (von Höchstgerichten) einwandfrei geklärte Rechtsfragen, oder gegen den eindeutig…

UFSW RV/1166-W/06Verlustkürzung wegen privater Veranlassung vs. Liebhaberei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.01.2012

…EStG 198811, § 2 Tz 424 mwN). Bis zu jenem Zeitpunkt, in dem sich objektiv die Erfolglosigkeit herausstellt, ist von Einkünften auszugehen, erst ein weiteres Fortführen stellte Liebhaberei dar (VwGH 11.11.2008, 2006/13/0124). Daher sind die Gewinne und Verluste aus der Tätigkeit des…

UFSW RV/1544-W/05Liegt eine steuerlich relevante Einkunftsquelle bzw. eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des UStG vor, wenn das Mietobjekt längerfristig leer steht und nicht vermietet wird?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2009Teil 2/2

1998) bereits die weitere Erfolglosigkeit zu Beginn der verfahrensgegenständlichen Jahre erkennen müssen. Es kann folglich dahingestellt bleiben, ab welchem konkreten Zeitpunkt die Einstellung der Betätigung angenommen wird, da nach wirtschaftlichen Grundsätzen eine Baustelle niemals jahrelang liegen bleibt, da die Kosten für das Fortführen einer Baustelle…

UFSW RV/2827-W/12Nach Erledigung der dem Aussetzungsantrag zugrunde liegenden Berufung, darf kein positiver Aussetzungsbescheid erlassen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.11.2013

…§ 212a TZ 9, sei die Abweisung des Aussetzungsantrages nur zulässig, wenn die Erfolglosigkeit offenkundig sei, z.B. weil sie wegen der Bindungswirkung einer Vorentscheidung abzuweisen wäre. Nachdem sein Standpunkt von der Abgabenbehörde erster Instanz nicht geteilt worden sei, habe er um Überprüfung durch die zweite…

UFSW RV/1288-W/12Aussetzung der Einhebung, Erfolgsaussichten anhand der Berufung prüfen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2013

…die Stattgabe des Aussetzungsantrages. Eine Abweisung komme nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig sei, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei (eine gewisse Parallele zu § 35 AVG "offenbar…

UFSL RV/1067-L/061. Nutzungsdauer Firmenwert bei Gewerbebetrieb 15 Jahre 2. Nichtanwendbarkeit der 75%-Grenze für Übergang des Verlustabzuges nach UmgrStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2013

…lediglich rd. 2.300,00 €. Zur Beschäftigtenzahl: Laut eigenen Angaben seien die Gesellschafter A und B nicht für die S-GmbH tätig gewesen, was der Grund für deren wirtschaftliche Erfolglosigkeit gewesen sei; die Gesellschafter können daher nicht in die Beschäftigtenzahl einbezogen werden. Die Produktion…

UFSW RV/0241-W/12Widerruf der Löschung nur bei Änderung der Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2012

…bleiben gemäß Abs. 3 unberührt. Eine Löschung von fälligen Abgabenschuldigkeiten setzt gemäß § 235 Abs. 1 BAO entweder tatsächliche Erfolglosigkeit oder offensichtliche dauernde Aussichtslosigkeit der Einbringung voraus. Ersteres ist anzunehmen, wenn die Exekutionsführung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Abgabenschuldners versucht wurde, die Einbringungsmaßnahmen jedoch…

UFSW RV/2174-W/10Aus drei Gründen nichtige Einkünfte-Nichtfeststellungs-Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2012Teil 4/4

…U als Zustellempfänger in den Ausfertigungen vom 11. November 2009 bzw die Nichtzustellung an diese war daher für sich betrachtet kein Fehler, was aber an der Erfolglosigkeit des Zustellvorganges in Sachen 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille am 12. November 2009 nichts ändert. Selbst wenn es sich…

UFSW RV/0787-W/06Ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung bei Leerstehung über 12 Jahre hinweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.02.2012Teil 2/2

…ist, dass eine höhere Attraktivität des Mietgegenstandes erfahrungsgemäß zu einer kürzeren Leerstehungsdauer führt. Die Bw. hätten daher zumindest ab 1999 die Erfolglosigkeit ihrer Mietersuche erkennen und durch Änderung der Strategie, nämlich notwendige Renovierungen, entsprechend reagieren müssen. Weiters ist jede Einheit für sich selbst zu beurteilen…

UFSL RV/0106-L/10Keine Nachsicht wegen Vorliegens persönlicher Unbilligkeit, wenn diese auf Grund lückenhafter Angaben nicht zweifelsfrei feststellbar ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2011

…worden, unterliege aber trotzdem der im Zwangsausgleich festgelegten Quote von 20 %. Ersucht werde daher, 80 % des Rückstandes wegen Erfolglosigkeit von Einbringungsmaßnahmen abzuschreiben und die restlichen 20 % (Quote) durch Abschreibung nachzusehen, da die Einhebung in diesem Fall unbillig wäre. Diesfalls müsste Steuer für einen Gewinn bezahlen…