…Bw. für diese Einnahmen den ermäßigten Steuersatz gemäß § 38 EStG 1988 beantragt. Unter diese Begünstigung würden jedoch nur Einkünfte aus der Verwertung von Erfindungen fallen, die nach patentrechtlichen Bestimmungen geschützt sind. Da trotz Aufforderung durch die Betriebsprüfung keinerlei Aufzeichnungen über die Tätigkeit des Bw. für…
…realistisch. Im Vordergrund steht der Forschungsauftrag der Stiftung an die Bw., derzeit z.B. die Entwicklung der noch nicht zum Patent angemeldeten Erfindungen im Projekt ´b***** Sägen´ unter strikter Geheimhaltung, sowie Verfolgung der anderen Projekte." Im Schreiben selbst führt die Bw. unter anderem aus, es…
… 37 Abs 1 EStG 1988 würden allerdings nur die Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen der Hälfteermäßigung unterliegen. In der eingereichten Einkommensteuererklärung seien diese mit € 224.547,37 angegeben worden. Die steuerliche Vertretung des Bw stelle daher den Antrag, den angefochtenen Bescheid entsprechend…
…11. Jänner 2006 reichte der Bw. die Einkommensteuererklärung 2004 beim Finanzamt ein und beantragte wie im Vorjahr die Lizenzzahlungen (€ 129.103,93) für seine nach dem Gebrauchsmustergesetz geschützte Erfindung mit dem begünstigten Steuersatz des § 38 EStG (Hälftesteuersatz) zu versteuern. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Jänner…
…zur Erteilung eines Patentes gekommen sei, werde auch um Vorlage einer Kopie der Patenturkunde ersucht. Weiters wurde es dem Bw. ermöglicht, seine Versuche, die Erfindung im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz zu verwerten, nachzuweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen. Der Bw. sprach gemeinsam mit seinem steuerlichem…
…an: | | 2004 | 2006 | Betriebsratsumlage | 209,77 | 248,70 | Fachliteratur | 81,60 | 81,60 | Erfindungsvergütung | 218,01 | 218,22 | Handykosten (12 Monate) | 425,25 | 338,00 | Familienheimfahrten (Maut) | 47…
…Verwaltungsgerichtshofes Zl. 2000/09/0144 vom 31.01.2001 zugrunde liegenden Fall überwiegen die Verwertung und Vermarktung der Erfindung des Bw. in seinen beiden Unternehmungen die erfinderische Tätigkeit und ist daher von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. Bei einem Erfinder, der seine Erfindung verwertet, liegt regelmäßig…
…PATENT" für welches er in den Vorjahren Lizenzzahlungen erhalten habe, veräußert und einen Erlös von € 88.347,56 erzielt. Da diese patentrechtlich geschützte Erfindung dem Privatvermögen zuzurechnen sei, sei die Verwertung im Wege der Veräußerung als Privatvermögen steuerfrei (unter Hinweis auf Doralt, EStG-Kommentar…
…Unternehmen hat P die Diensterfindungen 3 KS gemacht, welche vom geprüften Unternehmen zum Patent angemeldet wurde und auch genutzt wird. Für die Nutzung der Erfindung erhält P eine jährliche Umsatzbeteiligung bis zum 31. Dezember 2013 (Patentschutz bis 2013). Diese Umsatzbeteiligung wird vom geprüften Unternehmen als…
…Im gegenständlichen Fall liegt eine Beteiligung von 25 % an einer Gesellschaft vor, welche die vom Bw. entwickelten, wenn auch nicht patentierten Erfindungen zur Marktreife bringen, produzieren und diese vertreiben sollte. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Falle einer Personengesellschaft, deren Gesellschafter ein technisches Büro betrieben hat, erklärt…
…dieser Umstellungen sei es im Wirtschaftsjahr 1999/2000 erstmals möglich geworden, die für die Geltendmachung des Forschungsfreibetrages notwendige Kostenzuordnung zu den volkswirtschaftlich wertvollen Erfindungen sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft zu treffen. In weiterer Folge sei auch umgehend der Antrag an das…
…Abgabenbehörde nicht möglich zu beurteilen, auf welche Art und Weise Dipl.-Ing. PL seine patentierte Erfindung wirtschaftlich verwertet hat, sei es durch Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses (Gewährung einer Lizenz gegen laufende Zahlungen) oder durch den Verkauf des Patentrechtes (entgeltliche Übertragung eines immateriellen Wirtschaftsgutes). Dies umso mehr…
Erklärung Dipl. Ing. WW: Die Firma sei 1995 ausschließlich zum Zwecke der Weiterentwicklung und Verwertung der Entwicklungen und Erfindungen von Dipl. Ing. WW gegründet worden. Es seien in der Folge zwei Patente angemeldet und diese seien auch erteilt worden. Bei der Weiterentwicklung der Ideen von…
…unentgeltlich ausgegeben und können zB. der Ablösung von Vorrechten und Schulden, der Zugabe zum Anteilserwerb oder zum Ausgleich besonderer Dienste (Erfindungen) dienen. Dieser Vorgang ist mangels Finanzierungsvorgang für die Frage ob Eigenkapital oder Fremdkapital nicht relevant. Im Handelsrecht werden Genussrechte lediglich in § 174 AktG erwähnt…
…390,46 | | 40.390,46 | Gesamteinkommen | 154.556,52 | 686,58 | | Zu versteuerndes Einkommen | | | 153.869,94 Auf weiteres Ersuchen des Finanzamtes übermittelte die steuerliche Vertretung Unterlagen "zum Nachweis des aufrechten patentrechtlichen Schutzes der Erfindungen…
…hat vor Anschaffung mit dem Facharzt für physikalische Medizin und mit dem Hausarzt gesprochen. Die Grundlagen und Wirkungsweise des Gerätes wird wie folgt beschrieben: "Der Repuls Tiefenstrahler ist eine österreichische Erfindung der TU Wien. Er arbeitet mit kaltem Rotlicht im Wellenlängenbereich von 610-670 nm…
…sie schlüssig und glaubhaft ist. Aufgrund der Sorglosigkeit des Bw im Umgang mit den Betriebsausgaben, die in der Erfindung von eingelegten Wirtschaftsgütern zum Stichtag 1.1.1990 und der Doppelerfassung von Betriebsausgaben ihren Höhepunkt findet, ist die Glaubhaftigkeit dieses Schätzungsanbot anzuzweifeln. Zur Abgrenzung betrieblich veranlasster…
…Betrag von 200.000 Euro (2007) steuerwirksam geltend. Weiters machte die Bw einen Forschungsfreibetrag in Höhe von 541.102,78 Euro (2007) geltend. WK machte im Zuge seiner Einkommensteuererklärungen die Steuerermäßigung für Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38 EStG 1988) wie folgt geltend …
…ausgeführt, der Bw. habe von der Firma A. GmbH (AB. GmbH) eine Zahlung für die (Mit)Erfindung eines Patentes erhalten. Diese Zahlung habe er aufgrund einer Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber nach Ende des Dienstverhältnisses 1992, erst im Jahr 2009 erhalten. Es werde ersucht, die…
…2001. In einer Vereinbarung vom 8. Oktober 2002 wurde unter der Voraussetzung, dass die Erfindung zum Patent erklärt wird, eine Vergütung (Lizenzzahlung) im Gesamtausmaß von 160.000,00 € verteilt auf die Jahre 2001 und 2002 zugesagt. Das alleinige Verwertungsrecht sollte beim Berufungswerber gelegen sein…