…gemäß AbgÄG 1982 um 35% erhöhter besonderer Einheitswert von 862.000 ATS, festgestellt. Somit errechnet sich die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer und die Schenkungssteuer wie im Folgenden dargestellt: | EW Grundstück 1693 mit Rohbau | ATS | 862.000 | EW Grundstück 1696/3 |…
…Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Grundsätzlich knüpft das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht nicht an den wirtschaftlichen Eigentumsbegriff des Einkommensteuergesetzes an. Auf Grund der Charakterisierung als Verkehrsteuer sind ausschließlich zivilrechtliche Eigentumsübertragungen für erbschafts- und schenkungssteuerliche Tatbestände einschließlich der Befreiungen…
…gesamte Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht wegen des Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot nach Art. 7 B-VG verfassungswidrig sei. In der dazu beigebrachten "Analyse" kommt der Gutachter Univ. Prof. Dr. Beiser ua. zum Ergebnis, dass das ursprünglich sachgerechte Konzept der Besteuerung (nach der Höhe des Vermögensanfalles und…
…Stiftung ist ein der Schenkung verwandtes, von ihr begrifflich verschiedenes Geschäft. Ungeachtet dessen reiht sie der Gesetzgeber abgabenrechtlich [uE müsste es ,erb- und schenkungssteuerrechtlich' lauten] unter die Schenkungen ein." Dorazil in Z 15.2 zu § 3 weiter: "Gegenstand der SchenkSt [iSd § 3 Abs 1 Z…
…276 Abs. 2 BAO den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte ergänzend aus, weder im Grunderwerbsteuer- noch im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht sei eine Bestimmung enthalten, wonach hinsichtlich der Frage, ob ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliege, vom…
…mit dem Ehepartner durchgesetzt. Die echte Lebensgemeinschaft sei im echten Leben absolut salonfähig geworden, weshalb eine weitere Ungleichbehandlung im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht sachlich nicht zu rechtfertigen sei. Die Anwendung der Steuersätze der Steuerklasse I wird daher beantragt. Mit Eingabe vom 20. Mai 2005 verwies die…
…die Vorschreibung verstoßen würde und ist eine solche nach den Grundsätzen und Normen der EU auch nicht verifizierbar. Nach § 7 Abs. 1 Z V ErbstG fallen Lebensgefährten mangels Verwandtschaftsverhältnis unter die Steuerklasse V, also in die höchste Steuerklasse. Im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht sind Lebensgemeinschaften den…
…ist im Bereich der Verkehrsteuern, insbesondere bisher im Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts jedenfalls bei den gemischten Rechtsgeschäften, nicht existent und daher als systemwidrig zu betrachten. Im Besonderen ist ein solches "Überwiegensprinzip" auch nicht aus dem StiftEG in der hier anzuwendenden Fassung BGBl I 2009…
…Tatbestände des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes an zivilrechtliche Erscheinungsformen der Rechtsgestaltung anknüpfen, ist nicht von den wirtschaftlichen Gegebenheiten auszugehen, sondern von den zivilrechtlich geregelten Tatbeständen. Die Zurechnung eines Wirtschaftsgutes im Einkommensteuerverfahren nach wirtschaftlichen und nicht nach rechtlichen Gesichtspunkten kann für den Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes…
…Erwerbs unter Lebenden von F.u.H.R. ist hinsichtlich der im Antrag näher bezeichneten Vermögenswerte (Barschenkung) die von Deutschland von diesem Erwerbsvorgang erhobene Schenkungssteuer auf die österreichische Erbschafts- und Schenkungssteuer anzurechnen. Die ausländische Steuer ist aber nur insoweit anzurechnen, als sie auf Vermögenswerte entfällt…
… 15a ErbStG vor, nicht näher getreten werden. Die Zurechnung eines Wirtschaftsgutes im Einkommensteuerverfahren nach wirtschaftlichen und nicht nach rechtlichen Gesichtspunkten kann für den Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes, in dem in formaler Betrachtungsweise in der Regel ein rechtlich relevantes Geschehen in der Außenwelt die Steuerpflicht…
…ist einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht zugänglich (VwGH 15.11.1990, 90/16/0192). Die Zurechnung eines Wirtschaftsgutes im Einkommensteuerverfahren nach wirtschaftlichen und nicht nach rechtlichen Gesichtspunkten kann für den Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes, in dem in formaler Betrachtungsweise in der Regel ein rechtlich relevantes…
…ca. S 7.000 x 12 x Kapitalisierungsfaktor 13) ergeben. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass - wie vom Finanzamt ohnehin berücksichtigt - aufgrund des dem Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht immanenten Bereicherungsprinzipes nach der ständigen VwGH-Judikatur (siehe VwGH 2.3.1972, 929/71; vom 27.5.1999…
…Damit wird das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht vom Bereicherungsprinzip beherrscht. Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jenes Vermögen (Besitz- weniger Schuldposten), das am Stichtag (= Todestag) dem Erblasser gehörte (VwGH 19.3.1964, Slg. 3050/F) und damit als von Todes wegen an den Erwerber (Erben) angefallen gilt…
…der Bemessungsgrundlage auf Grund des nach § 19 ErbStG jeweils in Betracht kommenden Wertmaßstabes. Die geltende Erbschaftsteuer stellt eine Erbanfallsteuer dar; sie ist grundsätzlich vom Erbanfall zu bemessen. Das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht wird vom Bereicherungsprinzip beherrscht. In diesem Sinne wird in § 20 Abs. 1 ErbStG bestimmt…
…ist einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht zugänglich (VwGH 15.11.1990, 90/16/0192). Die Zurechnung eines Wirtschaftsgutes im Einkommensteuerverfahren nach wirtschaftlichen und nicht nach rechtlichen Gesichtspunkten kann für den Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes, in dem in formaler Betrachtungsweise in der Regel ein rechtlich relevantes…
…ist einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht zugänglich (VwGH 15.11.1990, 90/16/0192). Die Zurechnung eines Wirtschaftsgutes im Einkommensteuerverfahren nach wirtschaftlichen und nicht nach rechtlichen Gesichtspunkten kann für den Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes, in dem in formaler Betrachtungsweise in der Regel ein rechtlich relevantes…
…die Feststellung enthalte, dass eine Diskriminierung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft gegenüber einer heterogeschlechtlichen Lebensgemeinschaft im Schenkungssteuerrecht nicht vorliege, sich aber nicht mit der Frage auseinandersetze, dass sowohl gleichgeschlechtliche als auch heterogeschlechtliche Lebensgemeinschaften in unsachlicher Weise gegenüber einer Ehegattengemeinschaft im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht diskriminiert würden. Der Bw…
…11.1990, 90/16/0192). Die Zurechnung eines Wirtschaftsgutes im Einkommensteuerverfahren nach wirtschaftlichen und nicht nach rechtlichen Gesichtspunkten kann für den Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes, in dem in formaler Betrachtungsweise in der Regel ein rechtlich relevantes Geschehen in der Außenwelt die Steuerpflicht auslöst, niemals…
…das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz fallen. Es ist deshalb im vorliegenden Fall nicht entscheidend, ob eine entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit erfolgt ist oder nicht, sondern ob durch die gegenständliche Dienstbarkeitseinräumung ein Tatbestand iSd Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz erfüllt wurde. Gegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens ist die schenkungssteuerrechtliche Beurteilung…