…318.968,34) ein Indiz für die Entstehung des Abgabenanspruches, obwohl dieser grundsätzlich unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit entsteht, er demnach keine diesbezügliche Bescheiderlassung voraussetzt (VwGH 19.2.1997, 95/13/0046). Ebenso ist im Berufungsverfahren nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes als Ausnahme vom Grundsatz…
…491.915,15) ein Indiz für die Entstehung des Abgabenanspruches, obwohl dieser grundsätzlich unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit entsteht, er demnach keine diesbezügliche Bescheiderlassung voraussetzt (VwGH 19.2.1997, 95/13/0046). Ebenso ist im Berufungsverfahren nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes als Ausnahme vom Grundsatz…
…Maschinenwartung sowie durch die schwere Krankheit der diesen Bereich betreuenden Schwester und Angestellten des Bw. (Frau S.). Zur Berufungsvorentscheidung wurde rechtlich ausgeführt, dass zwar das Sicherstellungsverfahren ein provisorisches Verfahren wäre, aber jedenfalls die Entstehung des Abgabenanspruches dem Grunde nach feststehen müsse und eine genaue Überprüfung…
…enthalten. Der Sicherstellungsauftrag setzt voraus, dass der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschriften die Abgabepflicht knüpfen. Dieser Zeitpunkt wird mit dem Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches gleichgesetzt. Sicherstellungsaufträge dürfen nur vor diesbezüglicher Vollstreckbarkeit erlassen werden. Nach Eintritt der Vollstreckbarkeit kommt, um einer allfälligen Hemmung…
…BAO bei der veranlagten Körperschaftsteuer mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. Zudem ist die mit Bescheiden vom 13. Oktober 2010 und 18. März 2011 (teilweise) erfolgte Festsetzung der dem Sicherstellungsauftrag zu Grunde liegenden Abgaben ein Indiz für die Entstehung des Abgabenanspruches…
…gilt. Die Frage, wann bei einem Säumniszuschlag der Abgabenanspruch entsteht, ergibt sich wie bereits von der Abgabenbehörde erster Instanz richtig ausgeführt wurde, aus der Bestimmung des § 217 Abs.1 BAO. Der Terminverlust am 1. Dezember 2005 löste demnach die Entstehung des Abgabenanspruches aus. Die Bemessungsverjährung…
…des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Der Abgabenanspruch für die Anspruchszinsen 2000 entsteht demnach (in Analogie zur Entscheidung des VwGH 92/17/0166, vom 23.6.1994 zu Stundungszinsen) laufend während des…
…fünfzehn Jahre nach Entstehen des Abgabenanspruches (§ 4). In den Fällen eines Erwerbes von Todes wegen oder einer Zweckzuwendung von Todes wegen verjährt das Recht auf Festsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer jedoch spätestens fünfzehn Jahre nach dem Zeitpunkt der Anzeige. Während auf Grund der Sonderbestimmung des …
…Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen)". "Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2 % über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen…
…ab 1. Jänner 2005) auch für offene Verfahren (zB Berufungsverfahren) anzuwenden. Abgabenrechtliche Verjährungsbestimmungen sind nämlich Normen des Verfahrensrechtes, bei denen es nicht auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches, sondern auf die im Zeitpunkt von dessen Durchsetzung gegebenen Verhältnissen ankommt (vgl. VwGH 16…
…mit Bescheiden vom 10. Juni 2002 festgesetzten - Abgabenforderung in Höhe von € 205.119,42 (S 2,822.504,76) des raschen Zugriffes der Behörde auf die in der Berufung angeführten Forderungen bedurfte. Sofern die Bw. die Entstehung des Abgabenanspruches bestreitet, ist dem zu entgegnen…
…Zweck erst nach dem Erwerb durch den Versicherungsträger verwirklicht werden konnte. Demnach basierte die Anwendung der Befreiungsnorm des § 110 Abs. 1 Z 2 lit. b ASVG auf einem Ereignis, das Rückwirkung auf die grundsätzliche Entstehung des Abgabenanspruches hatte, nämlich dem "dienen" der erworbenen Liegenschaft zur …
…ein Zuschuss ausbezahlt worden sein muss. Gegenüber diesem zur Rückzahlung verpflichteten Elternteil entsteht - wie schon oben dargelegt - der Abgabenanspruch mit Ablauf des Kalenderjahres in dem sein Einkommen die Grenze des § 19 KBGG erreicht. Für das Entstehen der Rückzahlungsverpflichtung des Bw. ist es daher ohne Bedeutung…
…spätestens zehn Jahre ab Entstehung des Abgabenanspruches (absolute Verjährung; § 209 Abs 3 1. Satz BAO idF AbgÄG 2004, BGBl I Nr. 57/2004; zum Inkrafttreten vgl. § 323 Abs 16 1. Satz BAO). Betreffend die Einkommensteuer für 1995 war mit Ablauf des Jahres 2005 absolute Bemessungsverjährung…
…Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen. Gemäß § 205 Abs. 2 BAO betragen…
…bis zum Ablauf des Fälligkeitstages keine Entrichtung, dann sind sie ab diesem Zeitpunkt auch vollstreckbar (§ 226 BAO). Schlussfolgernd aus diesen Ausführungen ergibt sich, dass die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages für haftungsgegenständliche Abgaben regelmäßig nur innerhalb der Monatsfrist zwischen Erlassung des Haftungsbescheides (Entstehung des Abgabenanspruches) und Eintritt…
…3 BAO bei der veranlagten Einkommenssteuer mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. Zudem ist die mittlerweile erfolgte Festsetzung der dem Sicherstellungsauftrag zu Grunde liegenden Abgaben ein Indiz für die Entstehung des Abgabenanspruches, obwohl dieser grundsätzlich unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit entsteht…
…die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten sind. Einwendungen gegen den Abgabenanspruch selbst oder gegen die Höhe der Abgabe können demnach nicht mehr im Vollstreckungsverfahren erhoben werden (vgl. Liebeg, Abgabenexekutionsordnung: Kommentar, § 12 Rz 3f). Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens im…
…des Abgabengläubigers durch die Haftungsbestimmungen her kann sich eine solche Unzumutbarkeit selbst dann nicht ergeben, wenn die Abgabeneinhebung infolge der Dauer der ihr zugrunde liegenden Berufungsverfahren über einen längeren Zeitraum hinweg ausgesetzt blieb. Dass der Haftungsbescheid im Berufungsfall erst lange nach dem Entstehen des Abgabenanspruches…
…nehmen, weil es sich bei den Verjährungsbestimmungen um keine Normen des materiellen Rechts handelt, sondern um solche des Verfahrensrechts. Es kommt daher für die Anwendung der ab dem 1. Jänner 2005 geltenden (neuen) Verjährungsbestimmungen nicht auf die Rechtslage im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches an…