…Adresse, vom 17. September 2013 betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht (§ 311 BAO) hinsichtlich Antrag auf Festsetzung der Glücksspielabgabe für den Zeitraum Juni 2013 entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Mit Schreiben vom 16. Juli 2013 beantragte der Antragsteller die für den Zeitraum Juni 2013…
… 311 Abs 3 BAO idgF auf, innerhalb von drei Monaten zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Am 27. April 2012 antwortete das Finanzamt: An der B OHG (umfirmiert 1988 in…
…Februar 2008 betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Feldkirch hinsichtlich der Anträge auf Festsetzung der Umsatzsteuer und der Körperschaftsteuer für das Jahr 2005 entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Bei der Devolutionswerberin (in der Folge kurz: Dw.) handelt es sich um eine mit…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Antrag der A, betreffend Übergang der Entscheidungspflicht hinsichtlich der am 6. März 2012 beim Finanzamt B eingelangten "berichtigten" Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Jänner 2011, entschieden: Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Begründung 1. Der am 19.10.2012…
…Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden, wenn die Abgabenbehörde…
…Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 15. September 2009 betreffend die behauptete Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr auf amtswegige Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich der Festsetzung der Einkommensteuer für 1991, 1992 und 1993, entschieden: Der…
…Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 28. Juli 2009 betreffend die behauptete Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr auf amtswegige Änderung des Einkommensteuerbescheides für 1993, entschieden: Der Devolutionsantrag wird gemäß § 311 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF…
…Steuerberatung GmbH, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 28. Juli 2009 betreffend die behauptete Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr über den Antrag vom 12. Juni 2008 auf Änderung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1991, 1992 und 1993, entschieden: Der Devolutionsantrag wird gemäß § 311…
…den Einkommensteuerbescheid 2006 vom 23.11.2007 eingebracht. Mit dem vorliegenden Antrag begehrt der Antragsteller den Übergang der Entscheidungspflicht auf den Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Grundsätzlich sind die Abgabenbehörden verpflichtet, über Anbringen der Parteien ohne unnötigen Aufschub zu…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Bescheiderlassung aufgefordert bzw. zur Mitteilung, warum eine Verlet-zung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Mit Datum 18. April 2008 erließ das Finanzamt Feldkirch die Bescheide betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für das Jahr 2005. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Gem. …
…Wagramer Straße 19, IZD-Tower, vom 24. August 2006 betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr in Zusammenhang mit der Abänderung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 19. Dezember 2001 zu xxx gemäß § 295 Abs. 3 der Bundesabgabenordnung entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Begründung…
…Bezugnahme auf eine Eingabe des Berufungswerbers (Bw) vom 11. Dezember 2006 mit Bescheid gemäß § 92 BAO vom 28. Dezember 2006 fest, dass eine Entscheidungspflicht gemäß § 311 in Verbindung mit § 295 Abs. 3 BAO nicht bestehe. Die beim Finanzamt Baden Mödling am 11. Dezember 2006 eingelangte…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag der EK, vom 9. Februar 2005 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg über die Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 2004 vom 9. August 2004 und den Antrag auf Umsatzsteuerfestsetzung gemäß § 201 Abs. 3 Z…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag der Devolutionswerberin EK wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg zur Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) für Dezember 2003 entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Devolutionsanträge des Dw. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend die Umsatzsteuervoranmeldungen für Februar 2003 und Dezember 2003 sowie den Antrag gemäß § 201 Abs. 3 Z 1 BAO auf…
…der Folge dem Unabhängigen Finanzsenat bekannt, dass sie am 25.1.2013 eine abweisende Berufungsvorentscheidung erlassen habe und übermittelte diesem eine Ausfertigung der Entscheidung. Daraus ergibt sich, dass eine Verletzung der Entscheidungspflicht iSd § 311 Abs 4 BAO nicht mehr vorlag, weshalb der gegenständliche Antrag zurückzuweisen…
…212a BAO vom 25. Mai 2010 zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Das Finanzamt legte mit Stellungnahme vom 14. März 2011 eine Abschrift des Bescheides vom 14. März 2011 vor…
…Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden, wenn die Abgabenbehörde…
…Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden, wenn die Abgabenbehörde…
…vom 15. September 2009 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen hinsichtlich Einkommensteuer für 1991 bis 1993 entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Im Devolutionsantrag vom 15. September 2009 wurde als "Entscheidungsgegenstand" die "amtswegige…