…cit. gelten Abgaben bei Umbuchungen oder Überrechnung von Guthaben auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung der Guthaben, als entrichtet. 1.) Für die mit Bescheid vom 15. Mai 2000 gestundete Kapitalertragsteuer wurden Stundungszinsen für den Zeitraum vom…
…Dezember 2001 geltenden Fassung mit der Überreichung der Eingaben und Beilagen entstanden war, zeitlich auf den Zeitpunkt der Zustellung der auf Grund der Eingabe ergehenden Erledigung hinausgeschoben. Durch die Zustellung der Erledigung entsteht die Gebührenschuld für alle bei der betreffenden Behördeninstanz im jeweiligen Verfahren angefallenen…
…wird. Gemäß § 211 Abs. 1 lit. g BAO gelten Abgaben bei Umbuchungen oder Überrechnungen von Guthaben (§ 215 BAO) eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der…
…Fellner, Rz 6-8 zu § 9 und die dort zitierte höchstgerichtliche Rechtsprechung). Im Gegenstandsfall hat der Bw im Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr (Überreichung der Eingabe bei der Behörde) diese nicht entrichtet und ist somit säumig geworden. Wird eine Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig in Stempelmarken…
…1999, BGBL I 92 neben der Entrichtung der festen Gebühren durch Stempelmarken die Entrichtung durch Barzahlung, Bankomatkarte und Kreditkarte trat. Bei der Entrichtung der festen Gebühren mittels Stempelmarken fielen in zeitlicher Hinsicht Abgabenentstehungszeitpunkt, -fälligkeitszeitpunkt und -entrichtungszeitpunkt zusammen. Der GebG-Novelle 1999 kann nicht entnommen werden…
…Fellner, Rz 6-8 zu § 9 und die dort zitierte höchstgerichtliche Rechtsprechung). Im Gegenstandsfall hat der Bw im Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr (Überreichung der Eingabe bei der Behörde, Unterfertigung bzw. Hinausgabe der Zeugnisse) diese nicht entrichtet und ist somit säumig geworden. Wird eine Gebühr…
…weil die Fa. I.............. auch Verfahrenspartei bei der Baubehörde des MS. war (siehe dazu den beigeschlossenen Rechtssatz des VwGH zu VwSlg 6543 F/1990)". Zusammenfassend ergibt die Abwägung der einzelnen Merkmale und nach dem Gesamtbild der Verhältnisse dieses Einzelfalles, dass die Tätigkeit der Berufungswerberin als…
…sei nicht verarbeitet worden. Die Folgevorschreibung für August 2001 (inklusive Versicherungssteuer) sei im Juli 2001 gebucht worden. Das Fehlen der Folgevorschreibung für Juli 2001 (inklusive Versicherungssteuer) der migrierten Daten sei bei Abstimmung der Daten August 2001 bekannt geworden und sei mit Juli 2001 nachgebucht worden…
…dass bei den diesbezüglichen Debitoren analog eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen sei. Das Finanzamt folgte den Prüferfeststellungen und erließ am 10.12.2002 einen entsprechenden Festsetzungsbescheid. Mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 19.12.2002 wurde der am 2.12.2002 im Insolvenzverfahren der Berufungswerberin angenommene Zwangsausgleich…
…die Vorlageanträge im Verfahren GZ RV/0117-G/06 zurückzuziehen, falls auch die nunmehr verfahrensgegenständlichen drei Bescheide bei der neuerlichen antragsstattgebenden Bescheiderlassung durch das Finanzamt Graz-Stadt berücksichtigt würden. Die übrigens nachträglich erfolgte Verbuchung des Zollamtes Klagenfurt auf die beigelegten drei Bescheide sei ein rein…
…Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 13. November 2012 ergibt sich keine Änderung. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (BW) handelt es sich um ein deutsches Unternehmen, welches für das Jahr 2010 rechtzeitig einen Vorsteuererstattungsantrag idHv. € 319.302,03 auf…
…Masseverwalter vor, dass die Rechtsansicht, wonach der Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht mit der grundbücherlichen Durchführung am 28. März 2002 erfolgte, unrichtig sei, da die Verfügungsmacht bereits vor Konkurseröffnung bei dem Käufer, Herrn Erich A. sen., liege. Lehre und Rechtsprechung stimmen insofern überein, dass für…
…bei Bezahlung der ausstehenden 205.000 S des vereinbarten Kaufpreises aber frei werden und soweit dies geschieht Ihnen von mir im Rahmen des vereinbarten Kaufpreises ohne gesondertes Entgelt überlassen werden." Die Rechnung nennt als Leistungsempfängerin die Bw. (unter ihrer damaligen Geschäftsadresse in I.) und als…
…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Berufungswerberin (Bw.) ist die Firma TIG. Bei der Bw. fand eine den Zeitraum März bis November 2001 betreffende Umsatzsteuer-Sonderprüfung statt. Die Betriebsprüfung stellte u. a…
…die Erbschaftssteuer im Betrage von € 648,97 vorgeschrieben, wobei die in Rede stehenden Forderungen bei der Berechnung des erbschaftssteuerpflichtigen Erwerbes nicht in Abzug gebracht wurden. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung machte die Bw. Kosten des Erbenmachthabers in der anteiligen Höhe von € 1…
…Umsatzsteuergesetzes sind, wie HW.. in seiner ersten Ergänzung vom 23.11.2009 - "Nun hat es sich bei den Käufern zwar um keine Unternehmer, sondern um Vertragspartner nach dem Bauträgervertragsgesetz gehandelt" - selbst ausführt und daher war die Berufungswerberin als Unternehmerin auch keiner anderen natürlichen Person, die…
…Nichtmitwirkung am Verfahren sei nicht gerechtfertigt, da er sehr wohl willens sei, bei der Aufklärung des Sachverhaltes behilflich zu sein, aber seit der Eröffnung des Konkursverfahrens keinen Zugang zu den diesbezüglichen Unterlagen habe und auch nicht in der Lage sei, aus dem Gedächtnis genaue Daten…
…die Veranlagung des Jahres 2006 aufzunehmen, sondern ebenso wie die im Jahr 2007 zugeflossenen bzw. in Folgejahren noch zufließenden Beträge als Folgeprovisionen Teil des im Rahmen der Übergangsgewinnermittlung bei Betriebsaufgabe zu errechnenden Übergangsgewinnes 2005 (Forderungen). Weiters reichte der Bw. entsprechend berichtigte Einkommensteuererklärungen 2005 und 2006…
…E erworben worden. Der Erwerb der beiden Gesellschaften habe der Einbindung in einen Immobilienfonds für deutsche Anleger gedient. In diesem Zusammenhang sei das gesamte - ursprünglich bei der A angesiedelte Barvermögen - aber den beiden erworbenen Gesellschaften zuzuordnende Vermögen, an diese übertragen worden. Dieses, von der A…
…400,00 €, wobei die 1. Teilquote am 15.02.2011 und die darauffolgenden jeweils am 15. der Folgemonate zur Zahlung fällig sind. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage." Mit Beschluss des BG X. vom 22. Dezember 2010, xxx, wurde der Zahlungsplan als rechtskräftig…