…die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandsausweises (§ 229) Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in…
… 9 BAO infolge Vorliegens eines Verschuldens des Bw. am Unterbleiben einer Entrichtung der antragsgegenständlichen Umsatzsteuer als unbegründet abgewiesen wurde. Die Einhebung dieser Haftungsschuld ist somit auf Grund des vom Verwaltungsgerichtshof - trotz des ebenfalls bereits im Haftungsverfahren erstatteten gegenständlichen Vorbringens - bestätigten Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung des…
…Finanzsenates angeforderten Gläubigervereinbarungen betreffend der Ratenzahlungen. Damit hat die Bw. nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates - auch wenn sie ihrem Auftrag zur Beibringung der obig angeführten Unterlagen nicht vollständig nachgekommen ist - dargetan, dass die sofortige volle Entrichtung der noch ausständigen antragsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten für sie eine erhebliche…
…Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von einem Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Auf Grund dieser Bestimmung sind Aussetzungszinsen daher sowohl für Zeiträume, in denen auf Grund eines noch unerledigten Aussetzungsantrages die Einbringung für die antragsbetroffenen Abgaben…
…Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von einem Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Auf Grund dieser Bestimmung sind daher Aussetzungszinsen sowohl für Zeiträume, in denen auf Grund eines noch unerledigten Aussetzungsantrages die Einbringung für die antragsbetroffenen Abgaben…
…Aussetzung der Einhebung von Abgaben im Gesamtbetrag von € 30.537,24, da sie am 17. Juni 2009 eine die antragsgegenständlichen Abgaben zum Inhalt habende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof eingebracht habe. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 23. Juni 2009 zurück. In der…
…am 1.4.2003 bzw. 24.10.2003 zugestellt) und gelten mit dem Tag der Verbuchung am 25.3.2003 bzw. 22.10.2003 als entrichtet, da zur Entrichtung dieser Abgaben die bereits hinterlegten Sicherstellungen herangezogen wurden. Der Erstattungsanspruch ist demnach im Jahr 2003 entstanden…
…verwirklicht worden. Nach § 205 BAO seien dem Bw für nicht entrichtete Einkommensteuerschulden der Jahre 2004 bis 2006 die nunmehr (teilweise) antragsgegenständlichen Anspruchszinsen vorzuschreiben gewesen, wohingegen er bzw. die D-KG während des gesamten Zeitraums, für den die Anspruchszinsen angefallen seien, Abgabenschuldigkeiten, die - wie sich später…
…vollen Entrichtung sehr wohl eine erhebliche Härte erblickt werden könne. Auf die Gefährdungsklausel dürfe sich die Abgabenbehörde im antragsgegenständlichen Stundungsfall nicht berufen, weil eine exzessiv anormale, für den Bw. als vermögens- und mittellose Person nicht tragbare Besteuerung vorliege, die sich aus willkürlichen Maßnahmen der Abgabenbehörde…
…Juli 2006 wies das Finanzamt dieses Ansuchen ab und führte begründend aus, dass der aushaftende Rückstand im Wesentlichen auf die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnender bzw. einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen wäre, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könne…
…die entrichteten 5 Ratenzahlungen (März bis Juli 2006) in Höhe von je € 600,00 eine Verminderung des antragsgegenständlichen Betrages von 6.548,05 auf € 3.548,05 hätte bewirken müssen, das Vorliegen einer Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben. Mangels Vorliegens der Voraussetzungen des …
…Abgabeneinhebung zu bejahen gewesen wäre, wäre dem Berufungsbegehren im Rahmen einer Ermessensentscheidung kein Erfolg beschieden, weil der Bw. dazu verhalten gewesen wäre, sämtliche Gläubiger gleich zu behandeln. Unzulässig wäre daher eine Vorgangsweise, zwar die um ein Vielfaches höheren Kreditschulden fristgerecht in monatlichen Raten zu entrichten…
…Entrichtung der Körperschaftsteuervorauszahlungen notwendigen Erträge nicht erwirtschaftet werden hätten können. Da sich am geschilderten Umstand bis Ende 2003 nichts ändern würde, werde ersucht, die bis Jahresende 2003 fällig werdenden Körperschaftsteuervorauszahlungen bis 31. Dezember 2003 zu stunden, und für den bereits aufgelaufenen Abgabenrückstand Ratenzahlungen in der…
…die Entrichtung der Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke, die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum Zwecke der Bebauung…
…die Entrichtung der Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke, die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum Zwecke der Bebauung…
…die Entrichtung der Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke, die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum Zwecke der Bebauung…
…die Entrichtung der Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke, die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum Zwecke der Bebauung…
…450,97 € Die antragsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten wurden daher in Höhe von 6.399,47 € zwischenzeitig getilgt, offen ist noch ein Betrag von 1.151,50 €. Da somit die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen betreffend der damals aushaftenden Abgaben in Höhe von 7…
…wofür der Honorareingang für Ende 2006/Anfang 2007 zu erwarten sei, arbeite. Aufgrund dieses Liquiditätsengpasses sei es nicht möglich, den Rückstand sofort zu entrichten. Die Einbringlichkeit sei nicht gefährdet. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 212 Abs. 1 erster Satz BAO kann die Abgabenbehörde auf…
…232.800,00 €). Dieses Tatsachenvorbringen wird nicht in Zweifel gezogen, sodass insofern eine Rechtswidrigkeit der antragsgegenständlichen Bescheide zu bejahen ist. Zu beachten ist allerdings, dass die Aufhebung nach § 299 Abs. 1 BAO im Ermessen der Abgabenbehörde liegt. Ermessensentscheidungen müssen sich gemäß § 20 BAO in…