…entsteht die Gebührenschuld bei den übrigen Eingaben und Beilagen in dem Zeitpunkt in dem die das Verfahren in erster Instanz schriftlich einhergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird. Gemäß § 11 Abs.1 Z 2 GebG 1957 entsteht die Gebührenschuld bei…
…GebG entsteht die Gebührenschuld bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften - dazu gehört nach den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 11.3. 1953, Slg. 725/F und vom 25. 6. 1970, 1669/68, sowie des VfGH vom 8. Mai 1980, G 1, 2, 16-25/80, auch der Darlehensvertrag …
…der Erhöhung darstellt. Das Ausmaß dieser Erhöhung ist in dem durch die Gebührenverkürzung verursachten erheblichen Verwaltungsmehraufwand begründet. Nicht vorschriftsmäßig entrichtet ist eine feste Gebühr dann, wenn sie im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld oder innerhalb der von der Behörde eingeräumten Zahlungsfrist nicht auf eine der…
…unterliegen der Gebühr für das Rechtsgeschäft, auf das sich das Gedenkprotokoll bezieht. (4) Erklärungen (Eingaben, Protokolle), womit vor Gericht oder anderen Behörden ein Rechtsgeschäft beurkundet wird, sind, sofern über das Rechtsgeschäft noch keine andere Urkunde in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet…
…um weitere - rechtsbezeugende - Beurkundungen des am 23. Dezember 2003 zustandegekommenen Rechtsgeschäftes. Diese - in dreifacher Ausfertigung errichteten - Urkunden wurden im Ausland errichtet, weshalb für das Entstehen der Gebührenschuld die allgemeine Bestimmung des § 16 Abs. 2 GebG sowie die Spezialbestimmung für Kreditverträge des § 33 TP 19 Abs…
…ausging. Gegen die Vorschreibung wurde Berufung erhoben und ausgeführt, dass der Bestandvertrag unter aufschiebenden Bedingungen abgeschlossen worden sei und von der Genehmigung oder Bestätigung einer Behörde abhängig sei, weshalb eine Gebührenschuld erst im Zeitpunkt der Genehmigung oder Bestätigung entstehe. Die Gebührenschuld sei nach § 16 Abs…
…50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben ist. Gemäß §11 Abs.1 Z1 GebG idF BGBl. I Nr. 144/2001 entsteht die Gebührenschuld bei Eingaben in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe…
…für eine am 29. April 2004 unter der Zahl 2004/xx/xxx7 eingebrachte Beschwerde festgesetzt. Für eine solche Beschwerde ist aber aus den oben angeführten Gründen keine Gebührenschuld entstanden. Es war daher den Berufungen Folge zu geben und die angefochtenen Bescheide aufzuheben. Wien, am 25.…
…den vorigen Stand, eine Eingabengebühr von 180 Euro zu entrichten ist. § 24 Abs. 3 Z 2 VwGG bestimmt als Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld den Zeitpunkt, der Überreichung der Eingabe. Die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkte fällig. Die Gebühr ist zu entrichten, indem sie mit…
…Es ist daher systemkonform, dass die Erfüllung des Rechtsgeschäftes sowohl für das Entstehen der Gebührenschuld als auch für die Höhe der Gebühr unbeachtlich ist. Die Beibringung einer Bankgarantie bis zu einem bestimmten Termin ist derartig mit anderen für die Pächterseite typischen Erfüllungshandlungen (wie zB termingerechte…
…in der Absicht verwendet wurden, eine Abgabe zu entrichten. Nach Abs. 3 können Anträge nach Abs. 1 und Abs. 2 bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde. Was das Entstehen der Gebührenschuld…
…somit bedenkenlos vom Entstehen der Gebührenschuld nach der eben zitierten Gesetzesbestimmung ausgegangen werden. Wenn auch im Lichte dieses Sachverhaltes nicht mehr von entscheidender Relevanz, ist ergänzend dennoch zu bemerken, dass die Bw. selbst auf dem Vordruck "Geb 1" angegeben hatte, dass die Gebührenschuld mit Unterzeichnung…
…Bewilligungen oder Genehmigungen, sind aber nach dem klaren Wortlaut des § 17 Abs. 4 GebG auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss. Anders verhält es sich indes mit so genannten Rechtsbedingungen, die sich nicht auf eine Parteienvereinbarung, sondern auf eine gesetzliche Anordnung gründen. Hauptsächlicher Anwendungfall ist…
…dem Datum des Entstehens der Gebührenschuld entprechenden Aufschreibungen abgerechnet wurden. Die Abgabenbehörde erster Instanz hat aber die Wiederaufnahme jener Halbjahresbescheide verfügt, in denen die Darlehensverträge als gebührenbefreite Rechtsgeschäfte aufgenommen worden waren. Sie hat aber Feststellungen unterlassen, aus denen der Zeitpunkt des Wegfalls der Steuerbefreiung ermittelbar…
…und Zeugnissen gleich." Der berufungsgegenständliche Antrag weist grundsätzlich alle Merkmale einer gebührenpflichtigen Eingabe im Sinne des §14 TP6 Abs.1 GebG auf. Auch die Art der Einbringung steht einer Gebührenpflicht nicht entgegen. §11 Abs.1 Z1 GebG verlangt jedoch für das Entstehen der Gebührenschuld eine…
…was jedoch an der Sache nichts ändert und hiermit richtig gestellt wird. Der Eingaben- und Beilagengebühr unterliegt nicht die Untersagung der Ausübung des Gewerbes, sondern die Gewerbeanmeldung vom 6. März 2006 samt Beilagen. Lediglich der Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld ist von der Zustellung dieser…
…auf Grund der vorliegenden Vereinbarungen selbst in deren Erfüllung und nicht erst auf Grund eines weiteren Vertrages. Es handelt sich daher bei den gegenständlichen Vereinbarungen nicht um Darlehensvorverträge, sondern um Kreditverträge iSd § 33 TP 19 Abs. 1 Z. 1 GebG. 2) Zum Entstehen der Gebührenschuld:…
…der Gebühr erforderlichen Grundlagen zu entnehmen sind. Gemäß § 33 TP 17 Abs. 2 GebG ist die Gebühr, auch wenn eine Urkunde nicht errichtet wird, ohne amtliche Bemessung unmittelbar zu entrichten. Nach § 31 Abs. 3 GebG sind die Gebühren am 20. des dem Entstehen der Gebührenschuld…
…Herz zu erhalten verwerfen. Es eröffnet sich der Ausblick, es könnte eine "Straight" (Straße, Rang 6) entstehen. Die Kartenwerte 10, 9, 8, 7 hat er schon. Der Spieler wünscht sich eine Karte mit einem Buben oder mit einer 6 beliebiger Farbe. So ein Blatt kann…
…ausgelöst, wenn der Spielgewinn feststeht. Diese Betrachtungsweise des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG "von vorne" ist mit der grundsätzlichen Besteuerung des Verpflichtungsgeschäftes bei den Rechtsgebühren eng verschränkt und steht nicht im Gegensatz zum Entstehen der Gebührenschuld mit der Fälligkeit der Gewinste, sondern…