…entsteht die Gebührenschuld bei den übrigen Eingaben und Beilagen in dem Zeitpunkt in dem die das Verfahren in erster Instanz schriftlich einhergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird. Gemäß § 11 Abs.1 Z 2 GebG 1957 entsteht die Gebührenschuld bei…
…GebG entsteht die Gebührenschuld bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften - dazu gehört nach den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 11.3. 1953, Slg. 725/F und vom 25. 6. 1970, 1669/68, sowie des VfGH vom 8. Mai 1980, G 1, 2, 16-25/80, auch der Darlehensvertrag …
8. Entstehen der Gebührenschuld für Schriften (§ 10 und § 11 GebG) 8.1. Schriften und Amtshandlungen nach § 10 GebG Rz 138: Nach dem GebG sind nur diejenigen Schriften und Amtshandlungen gebührenpflichtig, die in den Tarifposten des § 14 GebG (siehe Rz 250 ff) aufgezählt sind. Das sind…
8.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG 8.2.1. Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels, Eingaben im Zusammenhang mit Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten, übrige Eingaben, Beilagen, Protokolle Rz 157: Bei Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sowie bei den in…
…der einseitig unterzeichneten Urkunde an den anderen Vertragspartner, dessen Vertreter oder an einen Dritten. Die Aushändigung an einen Dritten ist jedoch nur dann relevant, wenn sie zum Zwecke des Nachweises einer Vereinbarung übermittelt wird. Die Aushändigung an einen unbeteiligten Dritten lässt die Gebührenschuld nicht entstehen…
12.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG) Rz 1058: Gemäß § 16 Abs. 2 Z 1 GebG unterliegt ein Rechtsgeschäft nach § 33 GebG, über das im Ausland eine Urkunde errichtet wurde, nur dann der Gebühr, wenn die Inländereigenschaft aller…
12.3. Entstehen der Gebührenschuld bei Anbot- und Annahmeschreiben Rz 1075: Nach § 15 Abs. 2 GebG gilt eine schriftliche Annahme eines Vertragsanbotes, das sowohl schriftlich als auch mündlich sein kann, als Urkunde (siehe Rz 1089). Rz 1076: Wird die mündliche Annahme eines Vertragsanbotes beurkundet, so…
27.1.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner Rz 1256: Die Gebührenschuld entsteht gemäß § 16 Abs. 6 GebG (siehe Rz 1080 ff) erst in dem Zeitpunkt, in welchem die gerichtliche Bewilligung den Vertragsteilen zugestellt wird und nicht bereits mit Unterfertigung des Adoptionsvertrages (VwGH 29.1.1996…
…entstehe die Gebührenschuld erst, wenn die Urkunden von beiden Vertragsteilen unterfertigt wird. Nach Vorlage der Bescheidbeschwerde an das Bundesfinanzgericht am 19.12.2025 wurde mit Beschluss vom 29. Mai 2026 aufgefordert, die Beschwerdebehauptung: "…zumal bis dato keine Aushändigung der einseitig unterzeichneten Schrift an den…
…vorgebracht – durch die (bereits seit 2003) bestehende Altstoffsammelstelle die „Benützung einer solchen Einfahrt gänzlich unmöglich“ machen würde. Allein der Umstand, dass die Bauanzeige betreffend Errichtung einer Grundstückseinfahrt durch den Bf an die Behörde vorgelegt und diese enderledigt wurde, löste bereits das Entstehen der Gebührenschuld aus…
…allein der den Anruf entgegennehmende Mitarbeiter des Rettungsdienstes die Verantwortung, weshalb gegenüber dem Bf. auch keine Gebührenschuld entstehen konnte. Zur Zulässigkeit einer Revision: Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist die Revision gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes nur zulässig, wenn sie von der Lösung…
…als die Frage des Entstehens der Gebührenschuld berührt wird. Gemäß § 11 Abs. 1 Z. 1 GebG entsteht die Gebührenschuld bei Eingaben und Beilagen in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen…
…dem Einlangen der Beschwerde beim VfGH ist der gebührenpflichtige Tatbestand iSd § 17a VfGG erfüllt (vgl. VwGH 5.7.1999, 99/16/0182). Wie der Verfassungsgerichtshof letztendlich mit der Beschwerde verfährt, ist auf das Entstehen der Gebührenschuld ohne Einfluss. Somit vermag der Umstand, dass der Gerichtshof…
…der Erhöhung darstellt. Das Ausmaß dieser Erhöhung ist in dem durch die Gebührenverkürzung verursachten erheblichen Verwaltungsmehraufwand begründet. Nicht vorschriftsmäßig entrichtet ist eine feste Gebühr dann, wenn sie im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld oder innerhalb der von der Behörde eingeräumten Zahlungsfrist nicht auf eine der…
…unterliegen der Gebühr für das Rechtsgeschäft, auf das sich das Gedenkprotokoll bezieht. (4) Erklärungen (Eingaben, Protokolle), womit vor Gericht oder anderen Behörden ein Rechtsgeschäft beurkundet wird, sind, sofern über das Rechtsgeschäft noch keine andere Urkunde in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet…
…um weitere - rechtsbezeugende - Beurkundungen des am 23. Dezember 2003 zustandegekommenen Rechtsgeschäftes. Diese - in dreifacher Ausfertigung errichteten - Urkunden wurden im Ausland errichtet, weshalb für das Entstehen der Gebührenschuld die allgemeine Bestimmung des § 16 Abs. 2 GebG sowie die Spezialbestimmung für Kreditverträge des § 33 TP 19 Abs…
…ausging. Gegen die Vorschreibung wurde Berufung erhoben und ausgeführt, dass der Bestandvertrag unter aufschiebenden Bedingungen abgeschlossen worden sei und von der Genehmigung oder Bestätigung einer Behörde abhängig sei, weshalb eine Gebührenschuld erst im Zeitpunkt der Genehmigung oder Bestätigung entstehe. Die Gebührenschuld sei nach § 16 Abs…
…50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben ist. Gemäß §11 Abs.1 Z1 GebG idF BGBl. I Nr. 144/2001 entsteht die Gebührenschuld bei Eingaben in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe…
…für eine am 29. April 2004 unter der Zahl 2004/xx/xxx7 eingebrachte Beschwerde festgesetzt. Für eine solche Beschwerde ist aber aus den oben angeführten Gründen keine Gebührenschuld entstanden. Es war daher den Berufungen Folge zu geben und die angefochtenen Bescheide aufzuheben. Wien, am 25.…
…den vorigen Stand, eine Eingabengebühr von 180 Euro zu entrichten ist. § 24 Abs. 3 Z 2 VwGG bestimmt als Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld den Zeitpunkt, der Überreichung der Eingabe. Die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkte fällig. Die Gebühr ist zu entrichten, indem sie mit…